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Köln News! Friedhöfe - mehr als Ruhestätten und Orte der Trauer

Veröffentlicht am Dienstag, dem 11. September 2018 von Koeln-News-247.de


Köln Infos
PR-Gateway: ARAG Experten zu den Tagen des Friedhofes

Ins Leben gerufen vom Bund deutscher Friedhofsgärtner, tragen die diesjährigen Tage des Friedhofes am 15. und 16. September das Motto 'Der Friedhof: Leben - Lachen - Freude'. Ziel der beiden Aktionstage ist es, den Friedhof mehr als grüne Oase der Gartenkultur und Ort der Erholung ins Bewusstsein zu rücken und damit den Umgang mit Tod und Trauer aus der Tabuzone zu holen. Ein Anlass für die ARAG Experten, einen ganz praktischen Blick auf das Thema zu werfen und einige interessante Sachverhalte zu klären.

Gehört Asche auf den Friedhof?

Wahrscheinlich hat jeder einen Lieblingsplatz. Und so romantisch die Vorstellung auch ist, nach dem Tod für immer an diesem Ort zu bleiben, indem man seine Asche dort verstreuen lässt: Das ist fast überall in Deutschland tabu. Die Asche eines Verstorbenen darf nicht auf einem privaten Grundstück verstreut werden. In einem konkreten Fall wollte ein Mann die Asche seiner sterblichen Überreste auf einem Waldgrundstück verstreuen lassen, das ihm gehörte. Doch der Landkreis lehnte dies unter Hinweis auf den bestehenden Friedhofszwang ab. Dieser schreibt laut ARAG Experten vor, dass Verstorbene in Deutschland ihre letzte Ruhe nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche finden dürfen. Ursprünglich diente die über 200 Jahre alte Vorschrift dem Schutz vor Seuchen. Ein Problem, was sich heute zwar nicht mehr stellt, aber die Richter in diesem Fall blieben hart und verweigerten dem Mann seinen Wunsch (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 A 10005/12.OVG). Es gibt nach Auskunft der ARAG Experten allerdings ein Bundesland, das den Friedhofszwang 2015 abgeschafft hat. So dürfen die Bremer ihre Asche auch im eigenen Garten verstreuen - vorausgesetzt, es gibt eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen.

Werbung auf Friedhöfen meist tabu

Schriftzüge auf Arbeitskleidung sind eigentlich die normalste Werbung der Welt. Könnte man meinen. Doch auf Friedhöfen kann es, je nach Friedhofssatzung, tabu sein, gebrandete Arbeitskleidung zu tragen. In einem konkreten Fall trugen der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts bei einer Beisetzung weiße Oberhemden, die am Kragen mit dem schwarzen Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, und pochte auf die Friedhofssatzung, in der unter anderem stand, dass es verboten sei, "Reklame irgendwelcher Art zu treiben". Und da es sich bei dem Schriftzug am Hemdkragen eindeutig um Werbung handelt, die der Förderung des Unternehmens dient, musste der Bestatter auf die gebrandeten Hemden verzichten.

Wer zahlt für eine Beerdigung?

Die Kosten für die Beerdigung tragen in erster Linie die Erben - und zwar als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Es kann sein, dass ein einzelner Erbe den gesamten Betrag für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen. Aber wie teuer darf eine Beerdigung eigentlich sein? In der Regel umfassen die zu tragenden Kosten den Betrag, der aufgrund der Lebensstellung des Verstorbenen angemessen ist. Dies sind laut ARAG Experten grundsätzlich die Kosten für den Bestatter und das Grab, eine übliche Feier, den Grabstein und die Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen, Danksagungen und eventuell die Trauerkleidung. Nicht dazu gehören in der Regel die Reisekosten der Angehörigen sowie Kosten für eine Umbettung und endgültige Bestattung. Falls die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können oder kein Vermögen vorhanden ist, zahlt der Unterhaltsverpflichtete. Es ist möglich, dass die Unterhaltsverpflichteten auch dann für die Beerdigungskosten aufkommen müssen, wenn sie und auch alle anderen Erben das Erbe ausgeschlagen haben. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind wiederum die Angehörigen in der Pflicht. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten kann auch aufgrund eines Vertrags oder eines Schadensersatzanspruchs bei Tötung bestehen. Und das Seemannsgesetz schreibt die Pflicht des Kapitäns zur Regelung der Beerdigung beim Tod eines Besatzungsmitglieds fest.

Wann zahlt das Sozialamt?

Können die Kosten für die Beerdigung dem Verpflichteten nicht zugemutet werden, springt nach Auskunft der ARAG Experten das örtliche Sozialamt ein. Es übernimmt die notwendigen Bestattungskosten, wenn nicht vorrangig Sterbegelder berücksichtigt werden müssen. Die Übernahme der Kosten kann nicht nur aufgrund der finanziellen Situation des Verpflichteten unzumutbar sein, sondern beispielsweise auch dann, wenn der Verpflichtete von dem Verstorbenen misshandelt wurde. Als notwendig gelten beispielsweise die Kosten für die Leichenschau und -beförderung, öffentliche Gebühren, das Vorbereiten und Herrichten der Leiche, ein einfacher Sarg und Blumenschmuck, die Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, die Sargträger und die Überführung auf den Friedhof, das erstmalige Herrichten des Grabes sowie ausnahmsweise die Kosten für die Überführung in eine Familiengrabstätte. Die Kosten für die Anreise der Trauergäste und die Trauerfeier, die Todesanzeige, die Trauerbekleidung und regelmäßige Mehrkosten für eine Wahlgrabstätte können allerdings nicht beansprucht werden. Grabpflege und eine Bestattung im Ausland werden ebenfalls nicht übernommen. Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten auch dann nicht, wenn es sich um eine Feuerbestattung oder eine anonyme Bestattung handelt oder jemand anderes dazu in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen.

Grabstein und Einfassung: Wer ist für die Standsicherheit zuständig?

Der Nutzungsberechtigte eines Grabes ist für die Standsicherheit eines Grabmals und der Grabeinfassung allein verantwortlich. In einem konkreten Fall hatte sich die Steinumrandung eines Grabes an der hinteren Seite abgesenkt. Die Stadt forderte den Nutzer des Grabes auf, die Grabeinfassung ordnungsgemäß herzurichten und die Standsicherheit des Grabsteins zu gewährleisten. Doch dieser weigerte sich mit der Begründung, dass eine benachbarte Grabstätte ein niedrigeres Erdniveau habe und nur daher die eigene Grabumrandung abgesackt war. Doch ein Blick in die Friedhofssatzung verriet, dass Nutzungsberechtigte dafür Sorge tragen, dass Grabmale und sonstige bauliche Anlagen (zum Beispiel Umrandungen) dauerhaft standsicher seien und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzten oder sich senkten (Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 K 782/14.MZ).

Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

Explizit verboten war die Mensch-Tier-Bestattung in Deutschland bislang nicht. Aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt. Nun ist es dank eines juristischen Winkelzuges zumindest in zwei deutschen Städten so weit: Hund, Katze, Maus und Co. dürfen ganz offiziell gemeinsam mit ihrem Herrchen begraben werden. In Koblenz und Essen darf das verstorbene Haustier ganz offiziell mit ins Grab. Nach Auskunft der ARAG Experten erlaubt das deutsche Bestattungsrecht die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier allerdings nur, wenn die jeweilige Friedhofssatzung kein entsprechendes Verbot enthält. Zwar darf die Urne des Hautieres mit seinem Besitzer gemeinsam ins Grab, doch sowohl die Überführung als auch die Einäscherung müssen weiterhin streng getrennt nach Mensch und Tier erfolgen. Untersagt bleibt nach Angaben der ARAG Experten auch die Beisetzung tierischer Kadaver. Selbst wenn es etwas gruselig klingt: Tote Tiere müssen nach wie vor in der so genannten Tierkörperbeseitigungsanstalt verbrannt werden. Und es gilt natürlich, die Pietät zu wahren und zu respektieren, wenn es Menschen gibt, die sich keinen gemeinsamen Friedhof vorstellen können. In Essen geht der Betreiber es diesbezüglich ganz pragmatisch an: Er pflanzt eine Hecke zwischen "herkömmlichem" Menschenfriedhof und "innovativem" Mensch-Tier-Friedhof.

Skurrile Bestattungsformen

In vielen deutschen Haushalten stehen bereits Tier-Urnen, für deren letzte Ruhestätte es nun einen geeigneten Ort gibt. Vergleichsweise normal mutet die Mensch-Tierbestattung allerdings an, wenn man einen Blick nach Gelsenkirchen wirft. Dort können sich echte Schalke-Fans seit 2012 auf dem Schalke Fan Feld ab 2.800 Euro mit Blick auf das Stadion begraben lassen. Der Friedhof ist natürlich in Stadion-Form angelegt und mit blau-weißer Blütenpracht bepflanzt. In England dürfen Fans ihre Asche sogar über dem Heiligen Rasen von Wembley verstreuen oder ihre Urne hinter der Torlinie bestatten lassen. Amerikaner können sich per Rakete ins Weltall befördern lassen. Dieser "Memorial Spaceflight" kostet zwischen 8.000 und 25.000 Euro. Angesichts dieser schrägen Praktiken dürften Tier-Mensch-Bestattungen recht normal erscheinen.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten zu den Tagen des Friedhofes

Ins Leben gerufen vom Bund deutscher Friedhofsgärtner, tragen die diesjährigen Tage des Friedhofes am 15. und 16. September das Motto 'Der Friedhof: Leben - Lachen - Freude'. Ziel der beiden Aktionstage ist es, den Friedhof mehr als grüne Oase der Gartenkultur und Ort der Erholung ins Bewusstsein zu rücken und damit den Umgang mit Tod und Trauer aus der Tabuzone zu holen. Ein Anlass für die ARAG Experten, einen ganz praktischen Blick auf das Thema zu werfen und einige interessante Sachverhalte zu klären.

Gehört Asche auf den Friedhof?

Wahrscheinlich hat jeder einen Lieblingsplatz. Und so romantisch die Vorstellung auch ist, nach dem Tod für immer an diesem Ort zu bleiben, indem man seine Asche dort verstreuen lässt: Das ist fast überall in Deutschland tabu. Die Asche eines Verstorbenen darf nicht auf einem privaten Grundstück verstreut werden. In einem konkreten Fall wollte ein Mann die Asche seiner sterblichen Überreste auf einem Waldgrundstück verstreuen lassen, das ihm gehörte. Doch der Landkreis lehnte dies unter Hinweis auf den bestehenden Friedhofszwang ab. Dieser schreibt laut ARAG Experten vor, dass Verstorbene in Deutschland ihre letzte Ruhe nur auf einer offiziell als Friedhof ausgewiesenen Fläche finden dürfen. Ursprünglich diente die über 200 Jahre alte Vorschrift dem Schutz vor Seuchen. Ein Problem, was sich heute zwar nicht mehr stellt, aber die Richter in diesem Fall blieben hart und verweigerten dem Mann seinen Wunsch (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 A 10005/12.OVG). Es gibt nach Auskunft der ARAG Experten allerdings ein Bundesland, das den Friedhofszwang 2015 abgeschafft hat. So dürfen die Bremer ihre Asche auch im eigenen Garten verstreuen - vorausgesetzt, es gibt eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen.

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Schriftzüge auf Arbeitskleidung sind eigentlich die normalste Werbung der Welt. Könnte man meinen. Doch auf Friedhöfen kann es, je nach Friedhofssatzung, tabu sein, gebrandete Arbeitskleidung zu tragen. In einem konkreten Fall trugen der Geschäftsführer und ein Kreuzträger eines Beerdigungsinstituts bei einer Beisetzung weiße Oberhemden, die am Kragen mit dem schwarzen Schriftzug des Unternehmens versehen waren. Die Konkurrenz klagte dagegen, und pochte auf die Friedhofssatzung, in der unter anderem stand, dass es verboten sei, "Reklame irgendwelcher Art zu treiben". Und da es sich bei dem Schriftzug am Hemdkragen eindeutig um Werbung handelt, die der Förderung des Unternehmens dient, musste der Bestatter auf die gebrandeten Hemden verzichten.

Wer zahlt für eine Beerdigung?

Die Kosten für die Beerdigung tragen in erster Linie die Erben - und zwar als Gegenleistung für das erhaltene Erbe. Es kann sein, dass ein einzelner Erbe den gesamten Betrag für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann allerdings die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen. Aber wie teuer darf eine Beerdigung eigentlich sein? In der Regel umfassen die zu tragenden Kosten den Betrag, der aufgrund der Lebensstellung des Verstorbenen angemessen ist. Dies sind laut ARAG Experten grundsätzlich die Kosten für den Bestatter und das Grab, eine übliche Feier, den Grabstein und die Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen, Danksagungen und eventuell die Trauerkleidung. Nicht dazu gehören in der Regel die Reisekosten der Angehörigen sowie Kosten für eine Umbettung und endgültige Bestattung. Falls die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können oder kein Vermögen vorhanden ist, zahlt der Unterhaltsverpflichtete. Es ist möglich, dass die Unterhaltsverpflichteten auch dann für die Beerdigungskosten aufkommen müssen, wenn sie und auch alle anderen Erben das Erbe ausgeschlagen haben. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, sind wiederum die Angehörigen in der Pflicht. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten kann auch aufgrund eines Vertrags oder eines Schadensersatzanspruchs bei Tötung bestehen. Und das Seemannsgesetz schreibt die Pflicht des Kapitäns zur Regelung der Beerdigung beim Tod eines Besatzungsmitglieds fest.

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Können die Kosten für die Beerdigung dem Verpflichteten nicht zugemutet werden, springt nach Auskunft der ARAG Experten das örtliche Sozialamt ein. Es übernimmt die notwendigen Bestattungskosten, wenn nicht vorrangig Sterbegelder berücksichtigt werden müssen. Die Übernahme der Kosten kann nicht nur aufgrund der finanziellen Situation des Verpflichteten unzumutbar sein, sondern beispielsweise auch dann, wenn der Verpflichtete von dem Verstorbenen misshandelt wurde. Als notwendig gelten beispielsweise die Kosten für die Leichenschau und -beförderung, öffentliche Gebühren, das Vorbereiten und Herrichten der Leiche, ein einfacher Sarg und Blumenschmuck, die Trauerfeier im Beerdigungsinstitut, die Sargträger und die Überführung auf den Friedhof, das erstmalige Herrichten des Grabes sowie ausnahmsweise die Kosten für die Überführung in eine Familiengrabstätte. Die Kosten für die Anreise der Trauergäste und die Trauerfeier, die Todesanzeige, die Trauerbekleidung und regelmäßige Mehrkosten für eine Wahlgrabstätte können allerdings nicht beansprucht werden. Grabpflege und eine Bestattung im Ausland werden ebenfalls nicht übernommen. Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten auch dann nicht, wenn es sich um eine Feuerbestattung oder eine anonyme Bestattung handelt oder jemand anderes dazu in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen.

Grabstein und Einfassung: Wer ist für die Standsicherheit zuständig?

Der Nutzungsberechtigte eines Grabes ist für die Standsicherheit eines Grabmals und der Grabeinfassung allein verantwortlich. In einem konkreten Fall hatte sich die Steinumrandung eines Grabes an der hinteren Seite abgesenkt. Die Stadt forderte den Nutzer des Grabes auf, die Grabeinfassung ordnungsgemäß herzurichten und die Standsicherheit des Grabsteins zu gewährleisten. Doch dieser weigerte sich mit der Begründung, dass eine benachbarte Grabstätte ein niedrigeres Erdniveau habe und nur daher die eigene Grabumrandung abgesackt war. Doch ein Blick in die Friedhofssatzung verriet, dass Nutzungsberechtigte dafür Sorge tragen, dass Grabmale und sonstige bauliche Anlagen (zum Beispiel Umrandungen) dauerhaft standsicher seien und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzten oder sich senkten (Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 K 782/14.MZ).

Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier

Explizit verboten war die Mensch-Tier-Bestattung in Deutschland bislang nicht. Aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt. Nun ist es dank eines juristischen Winkelzuges zumindest in zwei deutschen Städten so weit: Hund, Katze, Maus und Co. dürfen ganz offiziell gemeinsam mit ihrem Herrchen begraben werden. In Koblenz und Essen darf das verstorbene Haustier ganz offiziell mit ins Grab. Nach Auskunft der ARAG Experten erlaubt das deutsche Bestattungsrecht die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier allerdings nur, wenn die jeweilige Friedhofssatzung kein entsprechendes Verbot enthält. Zwar darf die Urne des Hautieres mit seinem Besitzer gemeinsam ins Grab, doch sowohl die Überführung als auch die Einäscherung müssen weiterhin streng getrennt nach Mensch und Tier erfolgen. Untersagt bleibt nach Angaben der ARAG Experten auch die Beisetzung tierischer Kadaver. Selbst wenn es etwas gruselig klingt: Tote Tiere müssen nach wie vor in der so genannten Tierkörperbeseitigungsanstalt verbrannt werden. Und es gilt natürlich, die Pietät zu wahren und zu respektieren, wenn es Menschen gibt, die sich keinen gemeinsamen Friedhof vorstellen können. In Essen geht der Betreiber es diesbezüglich ganz pragmatisch an: Er pflanzt eine Hecke zwischen "herkömmlichem" Menschenfriedhof und "innovativem" Mensch-Tier-Friedhof.

Skurrile Bestattungsformen

In vielen deutschen Haushalten stehen bereits Tier-Urnen, für deren letzte Ruhestätte es nun einen geeigneten Ort gibt. Vergleichsweise normal mutet die Mensch-Tierbestattung allerdings an, wenn man einen Blick nach Gelsenkirchen wirft. Dort können sich echte Schalke-Fans seit 2012 auf dem Schalke Fan Feld ab 2.800 Euro mit Blick auf das Stadion begraben lassen. Der Friedhof ist natürlich in Stadion-Form angelegt und mit blau-weißer Blütenpracht bepflanzt. In England dürfen Fans ihre Asche sogar über dem Heiligen Rasen von Wembley verstreuen oder ihre Urne hinter der Torlinie bestatten lassen. Amerikaner können sich per Rakete ins Weltall befördern lassen. Dieser "Memorial Spaceflight" kostet zwischen 8.000 und 25.000 Euro. Angesichts dieser schrägen Praktiken dürften Tier-Mensch-Bestattungen recht normal erscheinen.

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Das beliebte Cafe Goldjunge in Köln setzt Maßstäbe in Sachen Genuss, Qualität und Nachhaltigkeit. Mit einem einzigartigen Angebot an Speisen und Getränken aus regionalen Quellen sowie einem starken Engagement für Umweltschutz hat sich Cafe Goldjunge als bevorzugter Treffpunkt für Feinschmecker und Umweltbewusste gleichermaßen etabliert.



Regionale Schätze, nachhaltiger Genuss!



Das Geheimnis des Erfolgs von Cafe Goldjunge liegt in der Verwendung ho ...

 Zum dritten Mal Platz 1 in Bayern - BESONDERS SEIN gehört zu Bayerns besten Arbeitgebern (PR-Gateway, 12.04.2024)


Die Agentur BESONDERS SEIN ist im Landeswettbewerb "Bayerns Beste Arbeitgeber 2023" von Great Place to Work® zum dritten Mal in Folge als Erstplatzierter ausgezeichnet worden. Die Agentur zählt damit zu den Unternehmen mit der attraktivsten Unternehmenskultur im Ranking bis 49 Mitarbeitende. Die Prämierungsveranstaltung der Siegerunternehmen fand am 11.04. im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München statt.



Nachdem die Agentur bereits in den letzten zwei Jahren di ...

 Das Hypnoseinstitut heißt schmerz-ausstellung.de willkommen (PR-Gateway, 10.04.2024)
Eine neue Ära der Schmerzdokumentation und Hypnotherapie

Das Hypnoseinstitut gibt mit Freude die Übernahme und Neugestaltung der renommierten Webseite schmerz-ausstellung.de bekannt. Diese Plattform, die sich bislang intensiv mit der Darstellung und Interpretation von Schmerz in Kunst und Kultur auseinandergesetzt hat, tritt nun in ein neues Kapitel ein. Unter der Führung des Hypnoseinstituts wird sie in ein einzigartiges Onli ...

 Lüftung ohne Löcher (PR-Gateway, 09.04.2024)
AIRFOX® S als individuell steuerbares Lüftungssystem in mehrgeschossigem Neubauprojekt

Neben energetischen Vorgaben gehört mittlerweile auch die individuell steuerbare Lüftung der einzelnen Wohneinheiten zu den Anforderungen an Wohnneubauten. Statt die notwendigen Lüftungsöffnungen nachträglich über Kernbohrungen zu erstellen, entschloss sich ein Bauträger beim Neubau eines mehrgeschossigen Wohnhauses in Wertheim für den Einsatz des dezentralen und direkt in den Rollladenkästen integr ...

 Eypert:in für KI-Software werden (PR-Gateway, 08.04.2024)
Evy Solutions startet eigenes Partnerprogramm

München, 8. April 2024: Die Kölner Softwareschmiede Evy Solution hat ein eigenes Partnerprogramm ins Leben gerufen. Interessierte Fachhändler können zwischen drei Partnerstufen mit unterschiedlicher Zertifizierung wählen, ihr Lösungsportfolio erweitern, neue Zielgruppen ansprechen und sich als KI-Expert:in positionieren.



Mithilfe der intelligenten, KI-basierten Software Evy Xpact profitieren Anwender von bis zu 80 Proze ...

 mobivention App Marketplace erfolgreich gestartet (PR-Gateway, 21.03.2024)
Positive Resonanz und erste konkrete Kundengespräche bestätigen den Bedarf an alternativer iOS App Distribution

Köln, 21. März 2024 - Nur wenige Tage nach dem offiziellen Start des mobivention App Marketplace stößt die innovative Plattform bereits auf reges Interesse am Markt. Mit In Kraft treten des DMA für den Apple iOS App Store am 07.03.2024 hat mobivention seinen alternativen App Marketplace als erstes Unternehmen weltweit gelauncht. Entsprechend groß ist das Interesse an dieser ...

 Die kundenorientiertesten Unternehmen Deutschlands 2024 - TOP SERVICE Auszeichnung (PR-Gateway, 14.03.2024)


Köln, 13.03.2024.



Im Anschluss an die alljährliche Periode der Analyse und Bewertung, freuen wir uns, die Auszeichnungsträger des "TOP SERVICE Deutschland 2024" bekannt zu geben. Auch in diesem Jahr fand die Vergabe der Preise wieder im feierlichen Rahmen im Kameha Grand Hotel Bonn statt, in welchem gestern Abend den Siegern die TOP SERVICE Deutschland Auszeichnungen überreicht wurden. Veranstaltet wurde die Zeremonie von der CR Management Consulting GmbH in Kooper ...

 KRAUSE erfolgreich auf der EISENWARENMESSE in Köln (PR-Gateway, 08.03.2024)


KRAUSE erfolgreich auf der EISENWARENMESSE in Köln

Auf der diesjährigen INTERNATIONALEN EISENWARENMESSE, die vom 3. bis 6. März 2024 in Köln stattfand, hat die KRAUSE GmbH & Co. KG erneut ihre Position als führender Hersteller von Steigtechnik in Deutschland unter Beweis gestellt. Unter dem Motto "WORK HARD! ROCK HARD!" präsentierte das Unternehmen aus Hessen seine neuesten Innovationen und Weiterentwicklungen im Bereich der Steigtechnik und Arbeitssicherheit.

Wertv ...

 BESONDERS SEIN erzielt Platz 5 im \'Beste Arbeitgeber im kleinen Mittelstand 2024\'-Ranking (PR-Gateway, 08.03.2024)


Mitarbeiter im FokusDie Nürnberger Agentur BESONDERS SEIN GmbH hat im Wettbewerb "Beste Arbeitgeber im kleinen Mittelstand 2023" mit dem 5. Platz erneut überdurchschnittlich abgeschnitten. Diese Auszeichnung der Initiative Great Place to Work® bestätigt die außergewöhnliche Unternehmenskultur und Mitarbeiterführung der Agentur. Die Prämierungsveranstaltung fand am 7.3. in den Design Offices in Bonn statt.



Nachdem die Agentur im Jahr 2022 die Erstplatzierung und let ...

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