Köln News & Infos! Köln News & Infos Köln Forum ! Köln Forum Köln Videos ! Köln Video - Links Köln Foto-Galerie ! Köln Foto - Galerie Köln WEB-Links ! Köln Web - Links Köln Lexikon ! Köln Lexikon Köln Kalender ! Koeln-News-247.de Kalender
Köln News & Köln Infos & Köln Tipps

 Koeln-News-247.de: News, Infos & Tipps zu Köln

Seiten-Suche:  
 
 Koeln-News-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Neue Interessante
News und Infos @
Koeln-News-247.de:
ESCCAP Checkliste Hunde aus dem Ausland
ESCCAP-Service: Neue „Checkliste für Hunde aus dem Ausland“
55. CARAVAN SALON DÜSSELDORF feiert die Geschichte des Caravanings
Neue Help Tech Logo
Mit Help Tech Help fokussiert sich Handy Tech auf Ihre Kunden
LPS-Lasersysteme beim Echo 2016
Echo Verleihung 2016 in Berlin mit Lasermodulen von LPS
CAKE MART - Der Tortenladen in Düssedorf
Die dritte CAKE MART-Filiale feiert in Düsseldorf Neueröffnung!
Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Who's Online
Zur Zeit sind 93 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Online - Werbung

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Haupt - Menü
Koeln-News-247.de - Services
· Koeln-News-247.de - News
· Koeln-News-247.de - Links
· Koeln-News-247.de - Forum
· Koeln-News-247.de - Galerie
· Koeln-News-247.de - Lexikon
· Koeln-News-247.de - Kalender
· Koeln-News-247.de - Marktplatz
· Koeln-News-247.de - Testberichte
· Koeln-News-247.de - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Koeln-News-247.de News
· Koeln-News-247.de Rubriken
· Top 5 bei Koeln-News-247.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Koeln-News-247.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Koeln-News-247.de
· Account löschen

Interaktiv
· Koeln-News-247.de Link senden
· Koeln-News-247.de Event senden
· Koeln-News-247.de Bild senden
· Koeln-News-247.de Testbericht senden
· Koeln-News-247.de Kleinanzeige senden
· Koeln-News-247.de News mitteilen
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Koeln-News-247.de Mitglieder
· Koeln-News-247.de Gästebuch

Xovilichter Köln Link:
· XoviLichter Köln

Information
· Koeln-News-247.de FAQ/ Hilfe
· Koeln-News-247.de Impressum
· Koeln-News-247.de AGB & Datenschutz
· Koeln-News-247.de Statistiken

Accounts
· Twitter
· google+

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Kostenlose Online Spiele
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Terminkalender
Mai 2024
  1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Seiten - Infos
koeln-news-247.de - Mitglieder!  Mitglieder:4828
koeln-news-247.de -  News!  News:20.949
koeln-news-247.de -  Links!  Links:3
koeln-news-247.de -  Kalender!  Events:0
koeln-news-247.de -  Lexikon!  Lexikon-Einträge:1
koeln-news-247.de - Forumposts!  Forumposts:185
koeln-news-247.de -  Galerie!  Galerie Bilder:3
koeln-news-247.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:1

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Deutsche-Politik-News.de aktuell
·Serap Güler, Kölner CDU-Bundestagsabgeordnete, verlangt nach Islamisten-Demos Änderungen im Versammlungsrecht: »Da wird die Demokratie verhöhnt«!

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! SEO Wettstreit RankensteinSEO
Domain: SEO Wettstreit RankensteinSEO

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Koeln-News-247.de WebTips
Koeln-News-247.de ! Köln bei Google
Koeln-News-247.de ! Köln bei Wikipedia

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Online Web Tipps
Gratisland.de Pheromone

Koeln-News-247.de: Köln News & Köln Infos & Köln Tipps!

Köln News! Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Veröffentlicht am Dienstag, dem 16. Februar 2010 von Koeln-News-247.de


Köln Fragen
Freie-PM.de: Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("Pkw-EnVKV") abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hilft und beantwortet im Folgenden die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der sich aus der Pkw-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflichten.

Um folgende Fragen geht es:

Frage: Welchem Zweck dient die Pkw-EnVKV?
Frage: Was ist bei der Vermarktung von PKW via Broschüren, Anzeigen in Zeitungen, Magazinen, Fachzeitschriften oder etwa Plakaten zu beachten?

Frage: Was ist bei der Vermarktung von PKW über das Internet zu beachten?

Frage: Welche Besonderheiten sind bei der Kennzeichnungspflicht zu beachten?

Frage: Was sind "neue Personenkraftwagen" im Sinne der Pkw-EnVKV?

Frage: In welchen Fällen ist der Händler von der Kennzeichnungspflicht befreit?

Frage: Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für "Luxus-Spaßautos" der Premiumklasse?

Frage: Müssen auch bei "mobile.de" Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO 2-Emissionen erfolgen?

Frage: Kann sich ein PKW-Händler auf angebliche "Fehlfunktionen" der Plattform "mobile.de" berufen?

Frage: Ist die Missachtung der sich aus der Pkw-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflicht abmahnbar?

Frage: Haftet ein Pkw-Händler für einen Internetdienstleister, der im Auftrag des PKW-Händlers im Internet Werbung für PKW macht?

Frage: Ist ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV nicht doch nur unerheblich i. S. v. § 3 UWG?

Frage: Was wird in Zukunft auf PKW-Händler noch zukommen?

Im Einzelnen:

Frage: Welchem Zweck dient die Pkw-EnVKV?
Die Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV) soll es Verbrauchern ermöglichen, den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2 -Emissionen neuer Personenkraftfahrzeuge direkt zu vergleichen.

Die seit 01.11.2004 geltende Verordnung verpflichtet daher PKW-Händler, bei der Bewerbung neuer Personenkraftwagen (auch im Internet) Auskunft über den Kraftstoffverbrauch und die CO2 Emissionen des jeweiligen Fahrzeugs zu geben. Die Angaben werden dabei nach einem europaweit einheitlichen Verfahren ermittelt.

Frage: Was ist bei der Vermarktung von PKW via Broschüren, Anzeigen in Zeitungen, Magazinen, Fachzeitschriften oder etwa Plakaten zu beachten?
Für das in der Werbeschrift genannte Fahrzeugmodell sind Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch (Werte des Testzyklus innerorts und außerorts sowie kombiniert) und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen (im kombinierten Testzyklus) zu machen. Wird für mehrere Modelle geworben, sind entweder die in Satz 1 genannten Werte für jedes einzelne der aufgeführten Modelle anzuführen oder die Spannbreite zwischen ungünstigstem und günstigstem Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus sowie den CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus anzugeben.

Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft.

Hinweis: Wird lediglich für eine Fabrikmarke oder einen Typ geworben, ohne dass Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, gemacht werden, so ist eine Angabe der Verbrauchs- und CO2-Werte nicht erforderlich.

Frage: Was ist bei der Vermarktung von PKW über das Internet zu beachten?
Gemäß § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV haben Onlinehändler, die neue Personenkraftwagen über das Internet zum Kauf oder Leasing anbieten oder für diese werben, Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu machen:

1. Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen: Bezieht sich die Online-Werbung auf ein bestimmtes neues Fahrzeugmodell oder auf eine bestimmte Version oder Variante davon, sind zumindest der offizielle Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus dieses Fahrzeugs so anzugeben wie auf dem Hinweis aus Anlage 1 zu § 3 Pkw-EnVKV.

Hinweis: Bei den Angaben sind zu verwenden als Einheit

für den Kraftstoffverbrauch Liter je 100 Kilometer (l/100 km), für erdgasbetriebene Fahrzeuge Kubikmeter je 100 Kilometer (m3/100 km), jeweils bis zur ersten Dezimalstelle
für die CO2-Emissionen Gramm je Kilometer (g/km), jeweils auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet (vgl. § 1 Abs. II Pkw-EnVKV).
2. Wichtiger Hinweis: Zudem muss die Online-Werbung zwingend den folgende Hinweis enthalten (vgl. Abschnitt II Ziff. 1 der Anlage 4 der Pkw-EnVKV):

"Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist."
(Hinweis: Erfolgt Marketing oder Werbung durch elektronische, magnetische oder optische Speichermedien, muss dieser Hinweis ebenfalls erfolgen - entweder in gesprochener oder visueller Form.)

3. Klar und verständlich: Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Angaben zum Kraftstoffverbrauch samt CO2-Emissionen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein dürfen als der Hauptteil der Werbebotschaft. Der Verbraucher soll eindeutig, klar und gleichrangig mit anderen Details über den Verbrauch des Fahrzeuges und dessen Emissionen informiert werden, um beim Kauf des neuen Fahrzeuges diese Gesichtspunkte von Anfang an in seine Kaufentscheidung mit einbeziehen zu können. Dem genügt eine Information gerade nicht, bei der es dem Zufall überlassen bleibt, ob der Käufer davon Kenntnis nimmt oder nicht.

Insbesondere beim Einsatz von Sternchen-Hinweisen ist sicherzustellen, dass dem Empfänger des Werbematerials diese Informationen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, auf der Internetseite angezeigt werden. Der Sternchen-Hinweis hat daher in unmittelbarer Nähe zur Werbung zu erfolgen und muss deutlich lesbar sein.

Hinweis: Das OLG Hamm hat bereits entschieden, dass ein Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV i.V.m. der Anlage 4 Abschnitt I Nr. 2 bei einer Werbeanzeige gegeben ist, bei der die Pflichtangaben überhaupt nicht hervorgehoben, sondern gleichsam in die hinterste Ecke der Anzeige abgeschoben sind (Urteil vom 17.01.2008, Az. 4 U 159/07).

Frage: Welche Besonderheiten sind bei der Kennzeichnungspflicht zu beachten?
1. Fall: Neue Fahrzeugmodelle werden konkret im Internet beworben
Von einem "Modell" spricht man, wenn die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens angegeben wird. Werden in dem Sinne konkrete Fahrzeugmodelle im Internet beworben, sind unabhängig von Motorisierungsangaben in der Werbung Angaben über den Verbrauch und die CO2-Emissionen zu machen.

Wichtig: Es kommt also hier nicht darauf an, ob Angaben zur Motorisierung gemacht werden. Die Kennzeichnungspflicht besteht in jedem Falle.

2. Fall: Pauschale Werbung für Marke oder Fahrzeugtyp mit Motorisierungsangaben
Es wird zwar nur pauschal, nämlich mit einem geringeren Grad der Individualisierung ("lediglich") für eine Marke oder einen Fahrzeugtyp geworben, jedoch wurden in der Werbung Angaben zur Motorisierung der angebotenen Fahrzeuge gemacht (vgl. Ziff. 3 des Abschnitts I des Anhangs 4 zu § 5 Pkw-EnVKV). Auch hier ist nun den Kennzeichnungsvorgaben der Pkw-EnVKV nachzukommen.

Frage: Was sind "neue Personenkraftwagen" im Sinne der Pkw-EnVKV?
Neue Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden.

Im Einzelnen gilt:

PKW mit Tageszulassung: Die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV umfasst auch PKW mit sogenannter Tageszulassung. Im Autohandel ist es nämlich schon seit langem weit verbreitete Praxis, dass Händler die Zulassung faktisch neuer Fahrzeuge nur für einen Tag oder ähnlich kurze Zeit veranlassen, nicht um sie zu nutzen, sondern um gegenüber dem Hersteller in einer bestimmten Periode höhere Verkaufszahlen nachweisen und solche Fahrzeuge mit deutlichen Preisnachlässen anbieten zu können (OLG Köln, WRP 2007, 680, juris Rn. 9., unter Hinweis auf BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II). Solche Tageszulassungen werden von der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung als besondere Form des Neuwagengeschäfts beurteilt (OLG Köln, a.a.O., unter Hinweis auf u.a. BGH, a.a.O., Tageszulassung II).
Zwischenzeitliche Nutzung als Vorführwagen: Auch eine zwischenzeitliche Nutzung als Vorführwagen bis zu einem Verkauf an den Verbraucher lässt die Neuwagen-Eigenschaft im Sinne der Pkw-EnVKV jedenfalls dann nicht entfallen, wenn das Fahrzeug nur eine geringe Laufleistung von wenigen 100 km aufweist (KG Berlin, Magazin Dienst 2007, 654, juris Rn. 7 ff; OLG Koblenz, Magazin Dienst 2008, 506, juris Rn. 6;OLG Stuttgart, Magazin Dienst 2009, 175, juris Rn. 41). Ein relevanter anderweitiger Nutzungszweck im Sinne der Pkw-EnVKV liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn eine Zwischennutzung nur der Überbrückung der - ihrem Umfang nach noch unbekannten - zeitlichen Spanne zwischen Anschaffung des Fahrzeugs und dem (von Anfang an und auch nachfolgend weiterhin) bezweckten Verkauf an den Verbraucher dient (KG Berlin, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O., juris Rn. 43). Auch ein Vorführwagen wird vorrangig zum Zweck des Weiterverkaufs vorgehalten (OLG Koblenz, a.a.O.). Dies gilt selbst bei einer viele Monate andauernden Nutzung als Vorführwagen, jedenfalls wenn das Fahrzeug auch dann nur eine geringe Laufleistung aufweist (OLG Koblenz, a.a.O., juris Rn. 6, 7; Beschluss des KG Berlin vom 15.09.2009, Az. 5 U 116/08).

Vorführwagen mit Laufleistung von 2000 km: Selbst aber eine Laufleistung von 2000 km muss nicht notwendig der Annahme eines Neuwagens im Sinne der Pkw-EnVKV entgegenstehen. Die Höhe der Laufleistung ist ebenso wie die Dauer der Nutzung des Fahrzeugs als Vorführwagen kein eigenständiges Kriterium im Sinne des § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV. Sie kann als Indiz nur einen Hinweis dafür geben, inwieweit die Nutzung als Vorführwagen der Absicht eines Weiterverkaufs an den Endverbraucher entgegensteht (vgl. Beschluss des KG Berlin vom 15.09.2009, Az. 5 U 116/08).
Laufleistung letztlich unerheblich: Maßgeblich bleibt immer die Motivlage im Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs vom Hersteller. Erfolgt dieser Erwerb zum Zweck des Weiterverkaufs oder der Auslieferung, dann wäre es unerheblich, wenn diese Motivlage sich erst nachfolgend wesentlich geändert hätte (vgl. Beschluss des KG Berlin vom 15.09.2009, Az. 5 U 116/08). Es kommt also einzig darauf an, dass der Händler schon bei seinem (etwaigen) Erwerb des Fahrzeugs vom Hersteller entschlossen war, das Fahrzeug bei jeder nächsten sich bietenden Gelegenheit zu veräußern. Die beabsichtigte zwischenzeitliche Nutzung als Vorführwagen bedeutete dann keine wesentliche eigenständige Verwendung, sondern nur eine unselbstständige - von Anfang an nur vorübergehende - Nutzung des Fahrzeugs bis zum Verkauf. Unter diesen Umständen kommt es vorliegend auf die Höhe der Laufleistung des Vorführwagens nicht an.
Vorführwagen auch als Mietwagen genutzt: Auch in diesem Fall kommt es nur darauf an, das Fahrzeug zum Zwecke des Weiterverkaufs angeschafft wurde und die anderweitige Nutzung der Überbrückung bis zu diesem diente (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.11.2008, Az. 2 W 61/08).
Km-Stand "0": Natürlich sind auch die mit Km-Stand "0" in der Werbung angegebenen Fahrzeuge in diesem Sinne "neu", weil sie danach noch nicht für einen anderen Zweck als den der Auslieferung oder den des Weiterverkaufs veräußert worden sein konnten. Nichts anderes kann bei den Bezeichnungen "Neufahrzeug" und "Überführung Neuwagen" gelten.

Fahrzeug bereits Monate vor Werbung gebaut: Unschädlich für die Annahme eines Neuwagens im Sinne der Pkw-EnVKV ist es darüber hinaus auch, wenn das Fahrzeug bereits mehrere Monate oder Jahre vor der Werbung gebaut worden ist (OLG Koblenz, a.a.O., juris Rn. 8). Denn maßgeblich für die Einordnung des Fahrzeugs als Neuwagen im Sinne der Vorschrift ist nicht das Herstellungsdatum, sondern zu welchem Zweck das Fahrzeug bislang veräußert wurde (OLG Koblenz, a.a.O.).
Hinweise: Für die Frage der Kennzeichnungspflicht ist es unerheblich, ob das Fahrzeug dem beworbenen Zustand tatsächlich entsprach oder nicht. So stellte etwa das OLG Stuttgart kürzlich klar (vgl. Beschluss vom 27.11.2008, Az. 2 W 61/08):

"Soweit die Verfügungsbeklagte darauf verweist, dass dann allenfalls eine wettbewerbswidrige Werbung unter dem Gesichtspunkt der Irreführung gegeben sein könne, weil der tatsächliche Zustand von dem in der Werbung angegebenen abweiche, trifft dies nicht zu, denn an der rechtlichen Beurteilung der Vereinbarkeit der Werbung mit der Pkw-EnVKV ändert dies nichts; vielmehr käme dann zusätzlich eine Wettbewerbswidrigkeit auch unter diesem weiteren Aspekt in Betracht."

Frage: In welchen Fällen ist der Händler von der Kennzeichnungspflicht befreit?
Die Pflicht zur Angabe der Verbrauchs- und CO2-Werte ist die Regel. Davon befreit ist der Verkäufer nach Abschnitt I Nr. 3 der Anlage 4 der Pkw-EnVKV ausnahmsweise nur dann, wenn lediglich im Rahmen einer schlichten Pauschalwerbung für eine Fabrikmarke oder einen Typ (der mehrere verschiedene Modelle umfasst) geworben wird, ohne dass Angaben zur Motorisierung gemacht werden. Nur in diesem Fall wäre also eine Angabe der Verbrauchs- und CO2-Werte nicht erforderlich (vgl. Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV).

Es gelten folgende Legaldefinitionen:

"Fabrikmarke" ist gemäß § 2 Nr. 14 PKW-EnVKV der Handelsnamen des Herstellers.
"Modell" ist gemäß § 2 Nr. 15 PKW-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeuges, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens.
"Typ", "Variante" und "Version" sind nach § 2 Nr. 16 PKW-EnVKV Unterteilungen einer bestimmten Fabrikmarke.
Hinweis: Viele Onlinehändler übersehen, dass auch bei einer lediglich schlichten Pauschalwerbung für eine Marke oder einen Typ, der mehrere verschiedene Modelle umfasst, die Kennzeichnungspflicht gesetzlich vorgeschrieben ist für den Fall, dass zusätzliche Angaben zur Motorisierung gemacht werden, vgl. Pkw-EnVKV Anlage 4 Abschnitt I Nr. 3.

Frage: Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für "Luxus-Spaßautos" der Premiumklasse?
Natürlich, dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart im Oktober 2009 entgegen einem Urteil in der ersten Instanz des LG Stuttgart. Das OLG führte aus, dass die PKW-ENVKV entgegen der Auffassung des Beklagten nicht zwischen Verbrauchern unterscheide, die aus Liebhaberei und Sammlerinteresse oder aus anderen Gründen PKWs erwerben. (Quelle: Bericht der Deutschen Umwelthilfe)

Frage: Müssen auch bei "mobile.de" Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO 2 - Emissionen erfolgen?
Ja, denn bei den Internetangeboten in "mobile.de" handelt es sich um in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial i. S. v. § 2 Nr. 11 Pkw-EnVKV. Gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Pkw-EnVKV sind daher nach Maßgabe der Anlage 4 (zu § 5) Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO 2-Emissionen zu machen (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 27.11.2008, Az. 2 U 60/08).

Frage: Kann sich ein PKW-Händler auf angebliche "Fehlfunktionen" der Plattform "mobile.de" berufen?
Grundsätzlich nicht, da es bei einem Unterlassungsanspruch nicht auf ein schuldhaftes Verhalten ankommt.

Frage: Ist die Missachtung der sich aus der Pkw-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflicht abmahnbar?
Es dürfte mittlerweile nicht mehr ernsthaft in Zweifel gezogen werden, dass Verstöße gegen die sich aus der Pkw-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflicht in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht geahndet werden können. Das OLG Stuttgart führte in dem Zusammenhang aus (Urteil vom 27.11.2008, Az. 2 U 60/08):

"(...) Die Verordnung schafft Regeln über das Verhalten von Herstellern und Händlern bei Absatz und Werbung für Neufahrzeuge - also das Verhalten von Warenanbietern bei der Marktteilnahme. Dies erfolgt auch im Interesse der übrigen Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, denn nach der amtlichen Begründung (BR-Drs. 143/04 S. 13) bezweckt sie ebenso wie die umzusetzende Richtlinie 1999/94/EG (vgl. deren 5. Erwägungsgrund und deren Art. 1), durch entsprechende Informationen die Kaufentscheidung des Verbrauchers zugunsten umweltfreundlicher Fahrzeuge zu beeinflussen. Die Anforderungen des § 4 Nr. 11 UWG sind aufgrund dessen erfüllt.

Das entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2007, 83, 84; OLG Köln, WRP 2007, 680, 682; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2008, 4 U 1383/07 - Rn. 3 nach "Juris"; OLG Naumburg, Urteil vom 08.06.2007, 10 U 13/07 (Hs) - Rn. 49 ff. nach "Juris"; KG, Beschluss vom 11.05.2007, 5 U 190/06, Rn. 10 f. nach "Juris"). Auch die Literatur ist zu Recht dieser Auffassung (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG Rn. 11.131a; Goldmann, a.a.O. 41 m.w.N. in Fn. 11). (...)"

Frage: Haftet ein Pkw-Händler für einen Internetdienstleister, der im Auftrag des PKW-Händlers im Internet Werbung für PKW macht?
Ja, denn der PKW-Händler haftet für das Tun des Internetdienstleisters, da dieser als sein "Beauftragter" i. S. v. § 8 Abs. 2 UWG anzusehen ist.

Das OLG Stuttgart (a.a.O.) hierzu:

"Der Begriff des "Bauftragten ist weit auszulegen, denn der Inhaber eines Unternehmens, dem die Wettbewerbshandlungen zugute kommen, soll sich nicht hinter von ihm abhängigen Drittem verstecken können (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 8 Rdnr. 2.33 f. mit zahlr. Nachw.). Deshalb können auch selbständige Unternehmen "Beauftragte" i. S. v. § 8 Abs. 2 UWG sein, denn ausreichend ist eine Eingliederung in die Betriebsorganisation des Unternehmens insoweit, als die beanstandete Handlung auch dem Inhaber des Unternehmens zugute kommt und dem Unternehmensinhaber ein bestimmender Einfluss auf die Tätigkeit des Beauftragten in dem Bereich eingeräumt ist oder hätte eingeräumt werden müssen und können.

Das ist anzunehmen, wenn Unternehmensfunktionen aus dem Unternehmen ausgelagert und anderen Unternehmen übertragen werden, wozu auch die Werbung gehört (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 2.44; BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag ). Es ist deshalb anerkannt, dass auch (selbständige) Werbeagenturen im Verhältnis zum beauftragenden Unternehmer "Beauftragte" i. S. v. § 8 Abs. 2 UWG sein können (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1973, 208, 209 - Neues aus der Medizin; BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I - und BGH GRUR 1994, 219, 200 - Warnhinweis ). Nichts anderes kann für die Internetwerbung gelten(...)."

Frage: Ist ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV nicht doch nur unerheblich i. S. v. § 3 UWG?
Das OLG Stuttgart nahm kürzlich zu dieser Frage Stellung (Urteil vom 27.11.2008, Az. 2 U 60/08):

"Ein nicht nur unerheblicher Verstoß liegt vor, wenn die Wettbewerbshandlung geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten des Marktteilnehmers wesentlich zu beeinflussen. Nicht spürbar ist hingegen eine Beeinflussung, wenn ein angemessen gut informierter und angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsmarktteilnehmer ihr keine Bedeutung beimisst .

Gemessen an diesen Voraussetzungen liegt hier ein nicht nur unerheblicher Verstoß vor.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Willen des europäischen und des nationalen Gesetzgebers die Konsumenten veranlasst werden sollen, vor jeder Anschaffung eines Pkw den Klimaschutz in die Kaufentscheidung einzubeziehen, was nur erreicht werden kann, wenn die Verbraucher tatsächlich und möglichst umfassend über die Vergleichswerte informiert werden (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2007, 83, 85; Goldmann, WRP 2007, 38, 41).

Geht es also bei der Pkw-EnVKV weniger um die Verhinderung von Irreführung, sondern um die Umsetzung des gesetzgeberischen Willens, dass nämlich der Verbraucher von vornherein beim Betrachten von Werbung unter Umweltschutzgesichtspunkten entscheiden können soll, ob er sich mit dem beworbenen Fahrzeug(Modell) überhaupt näher befasst, und wird ihm diese Möglichkeit durch das Unterlassen von Pflichtangaben genommen, so folgt daraus, dass ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV in der Regel die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschreiten wird."

Frage: Was wird in Zukunft auf PKW-Händler noch zukommen?
Eine Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist geplant. Kernelement der Überlegungen ist dabei die Bildung von Energieeffizienzklassen und Vorgaben zur Zuordnung neuer Personenkraftwagen zu diesen Klassen. Die Bewertung der Fahrzeuge erfolgt dabei auf der Grundlage der CO2-Emissionen, wobei die Fahrzeuggröße berücksichtigt wird. Verbindliche Angaben zur Jahressteuer und zu den Jahreskraftstoffverbrauchskosten sind ebenfalls vorgesehen.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de



Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("Pkw-EnVKV") abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hilft und beantwortet im Folgenden die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der sich aus der Pkw-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflichten.

Um folgende Fragen geht es:

Frage: Welchem Zweck dient die Pkw-EnVKV?
Frage: Was ist bei der Vermarktung von PKW via Broschüren, Anzeigen in Zeitungen, Magazinen, Fachzeitschriften oder etwa Plakaten zu beachten?

Frage: Was ist bei der Vermarktung von PKW über das Internet zu beachten?

Frage: Welche Besonderheiten sind bei der Kennzeichnungspflicht zu beachten?

Frage: Was sind "neue Personenkraftwagen" im Sinne der Pkw-EnVKV?

Frage: In welchen Fällen ist der Händler von der Kennzeichnungspflicht befreit?

Frage: Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für "Luxus-Spaßautos" der Premiumklasse?

Frage: Müssen auch bei "mobile.de" Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO 2-Emissionen erfolgen?

Frage: Kann sich ein PKW-Händler auf angebliche "Fehlfunktionen" der Plattform "mobile.de" berufen?

Frage: Ist die Missachtung der sich aus der Pkw-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflicht abmahnbar?

Frage: Haftet ein Pkw-Händler für einen Internetdienstleister, der im Auftrag des PKW-Händlers im Internet Werbung für PKW macht?

Frage: Ist ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV nicht doch nur unerheblich i. S. v. § 3 UWG?

Frage: Was wird in Zukunft auf PKW-Händler noch zukommen?

Im Einzelnen:

Frage: Welchem Zweck dient die Pkw-EnVKV?
Die Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV) soll es Verbrauchern ermöglichen, den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2 -Emissionen neuer Personenkraftfahrzeuge direkt zu vergleichen.

Die seit 01.11.2004 geltende Verordnung verpflichtet daher PKW-Händler, bei der Bewerbung neuer Personenkraftwagen (auch im Internet) Auskunft über den Kraftstoffverbrauch und die CO2 Emissionen des jeweiligen Fahrzeugs zu geben. Die Angaben werden dabei nach einem europaweit einheitlichen Verfahren ermittelt.

Frage: Was ist bei der Vermarktung von PKW via Broschüren, Anzeigen in Zeitungen, Magazinen, Fachzeitschriften oder etwa Plakaten zu beachten?
Für das in der Werbeschrift genannte Fahrzeugmodell sind Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch (Werte des Testzyklus innerorts und außerorts sowie kombiniert) und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen (im kombinierten Testzyklus) zu machen. Wird für mehrere Modelle geworben, sind entweder die in Satz 1 genannten Werte für jedes einzelne der aufgeführten Modelle anzuführen oder die Spannbreite zwischen ungünstigstem und günstigstem Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus sowie den CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus anzugeben.

Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft.

Hinweis: Wird lediglich für eine Fabrikmarke oder einen Typ geworben, ohne dass Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, gemacht werden, so ist eine Angabe der Verbrauchs- und CO2-Werte nicht erforderlich.

Frage: Was ist bei der Vermarktung von PKW über das Internet zu beachten?
Gemäß § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV haben Onlinehändler, die neue Personenkraftwagen über das Internet zum Kauf oder Leasing anbieten oder für diese werben, Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu machen:

1. Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen: Bezieht sich die Online-Werbung auf ein bestimmtes neues Fahrzeugmodell oder auf eine bestimmte Version oder Variante davon, sind zumindest der offizielle Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus dieses Fahrzeugs so anzugeben wie auf dem Hinweis aus Anlage 1 zu § 3 Pkw-EnVKV.

Hinweis: Bei den Angaben sind zu verwenden als Einheit

für den Kraftstoffverbrauch Liter je 100 Kilometer (l/100 km), für erdgasbetriebene Fahrzeuge Kubikmeter je 100 Kilometer (m3/100 km), jeweils bis zur ersten Dezimalstelle
für die CO2-Emissionen Gramm je Kilometer (g/km), jeweils auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet (vgl. § 1 Abs. II Pkw-EnVKV).
2. Wichtiger Hinweis: Zudem muss die Online-Werbung zwingend den folgende Hinweis enthalten (vgl. Abschnitt II Ziff. 1 der Anlage 4 der Pkw-EnVKV):

"Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist."
(Hinweis: Erfolgt Marketing oder Werbung durch elektronische, magnetische oder optische Speichermedien, muss dieser Hinweis ebenfalls erfolgen - entweder in gesprochener oder visueller Form.)

3. Klar und verständlich: Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die Angaben zum Kraftstoffverbrauch samt CO2-Emissionen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein dürfen als der Hauptteil der Werbebotschaft. Der Verbraucher soll eindeutig, klar und gleichrangig mit anderen Details über den Verbrauch des Fahrzeuges und dessen Emissionen informiert werden, um beim Kauf des neuen Fahrzeuges diese Gesichtspunkte von Anfang an in seine Kaufentscheidung mit einbeziehen zu können. Dem genügt eine Information gerade nicht, bei der es dem Zufall überlassen bleibt, ob der Käufer davon Kenntnis nimmt oder nicht.

Insbesondere beim Einsatz von Sternchen-Hinweisen ist sicherzustellen, dass dem Empfänger des Werbematerials diese Informationen automatisch in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung, zum Beispiel zu Motorleistung, Hubraum oder Beschleunigung, auf der Internetseite angezeigt werden. Der Sternchen-Hinweis hat daher in unmittelbarer Nähe zur Werbung zu erfolgen und muss deutlich lesbar sein.

Hinweis: Das OLG Hamm hat bereits entschieden, dass ein Verstoß gegen § 5 Pkw-EnVKV i.V.m. der Anlage 4 Abschnitt I Nr. 2 bei einer Werbeanzeige gegeben ist, bei der die Pflichtangaben überhaupt nicht hervorgehoben, sondern gleichsam in die hinterste Ecke der Anzeige abgeschoben sind (Urteil vom 17.01.2008, Az. 4 U 159/07).

Frage: Welche Besonderheiten sind bei der Kennzeichnungspflicht zu beachten?
1. Fall: Neue Fahrzeugmodelle werden konkret im Internet beworben
Von einem "Modell" spricht man, wenn die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens angegeben wird. Werden in dem Sinne konkrete Fahrzeugmodelle im Internet beworben, sind unabhängig von Motorisierungsangaben in der Werbung Angaben über den Verbrauch und die CO2-Emissionen zu machen.

Wichtig: Es kommt also hier nicht darauf an, ob Angaben zur Motorisierung gemacht werden. Die Kennzeichnungspflicht besteht in jedem Falle.

2. Fall: Pauschale Werbung für Marke oder Fahrzeugtyp mit Motorisierungsangaben
Es wird zwar nur pauschal, nämlich mit einem geringeren Grad der Individualisierung ("lediglich") für eine Marke oder einen Fahrzeugtyp geworben, jedoch wurden in der Werbung Angaben zur Motorisierung der angebotenen Fahrzeuge gemacht (vgl. Ziff. 3 des Abschnitts I des Anhangs 4 zu § 5 Pkw-EnVKV). Auch hier ist nun den Kennzeichnungsvorgaben der Pkw-EnVKV nachzukommen.

Frage: Was sind "neue Personenkraftwagen" im Sinne der Pkw-EnVKV?
Neue Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden.

Im Einzelnen gilt:

PKW mit Tageszulassung: Die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV umfasst auch PKW mit sogenannter Tageszulassung. Im Autohandel ist es nämlich schon seit langem weit verbreitete Praxis, dass Händler die Zulassung faktisch neuer Fahrzeuge nur für einen Tag oder ähnlich kurze Zeit veranlassen, nicht um sie zu nutzen, sondern um gegenüber dem Hersteller in einer bestimmten Periode höhere Verkaufszahlen nachweisen und solche Fahrzeuge mit deutlichen Preisnachlässen anbieten zu können (OLG Köln, WRP 2007, 680, juris Rn. 9., unter Hinweis auf BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II). Solche Tageszulassungen werden von der deutschen höchstrichterlichen Rechtsprechung als besondere Form des Neuwagengeschäfts beurteilt (OLG Köln, a.a.O., unter Hinweis auf u.a. BGH, a.a.O., Tageszulassung II).
Zwischenzeitliche Nutzung als Vorführwagen: Auch eine zwischenzeitliche Nutzung als Vorführwagen bis zu einem Verkauf an den Verbraucher lässt die Neuwagen-Eigenschaft im Sinne der Pkw-EnVKV jedenfalls dann nicht entfallen, wenn das Fahrzeug nur eine geringe Laufleistung von wenigen 100 km aufweist (KG Berlin, Magazin Dienst 2007, 654, juris Rn. 7 ff; OLG Koblenz, Magazin Dienst 2008, 506, juris Rn. 6;OLG Stuttgart, Magazin Dienst 2009, 175, juris Rn. 41). Ein relevanter anderweitiger Nutzungszweck im Sinne der Pkw-EnVKV liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn eine Zwischennutzung nur der Überbrückung der - ihrem Umfang nach noch unbekannten - zeitlichen Spanne zwischen Anschaffung des Fahrzeugs und dem (von Anfang an und auch nachfolgend weiterhin) bezweckten Verkauf an den Verbraucher dient (KG Berlin, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O., juris Rn. 43). Auch ein Vorführwagen wird vorrangig zum Zweck des Weiterverkaufs vorgehalten (OLG Koblenz, a.a.O.). Dies gilt selbst bei einer viele Monate andauernden Nutzung als Vorführwagen, jedenfalls wenn das Fahrzeug auch dann nur eine geringe Laufleistung aufweist (OLG Koblenz, a.a.O., juris Rn. 6, 7; Beschluss des KG Berlin vom 15.09.2009, Az. 5 U 116/08).

Vorführwagen mit Laufleistung von 2000 km: Selbst aber eine Laufleistung von 2000 km muss nicht notwendig der Annahme eines Neuwagens im Sinne der Pkw-EnVKV entgegenstehen. Die Höhe der Laufleistung ist ebenso wie die Dauer der Nutzung des Fahrzeugs als Vorführwagen kein eigenständiges Kriterium im Sinne des § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV. Sie kann als Indiz nur einen Hinweis dafür geben, inwieweit die Nutzung als Vorführwagen der Absicht eines Weiterverkaufs an den Endverbraucher entgegensteht (vgl. Beschluss des KG Berlin vom 15.09.2009, Az. 5 U 116/08).
Laufleistung letztlich unerheblich: Maßgeblich bleibt immer die Motivlage im Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs vom Hersteller. Erfolgt dieser Erwerb zum Zweck des Weiterverkaufs oder der Auslieferung, dann wäre es unerheblich, wenn diese Motivlage sich erst nachfolgend wesentlich geändert hätte (vgl. Beschluss des KG Berlin vom 15.09.2009, Az. 5 U 116/08). Es kommt also einzig darauf an, dass der Händler schon bei seinem (etwaigen) Erwerb des Fahrzeugs vom Hersteller entschlossen war, das Fahrzeug bei jeder nächsten sich bietenden Gelegenheit zu veräußern. Die beabsichtigte zwischenzeitliche Nutzung als Vorführwagen bedeutete dann keine wesentliche eigenständige Verwendung, sondern nur eine unselbstständige - von Anfang an nur vorübergehende - Nutzung des Fahrzeugs bis zum Verkauf. Unter diesen Umständen kommt es vorliegend auf die Höhe der Laufleistung des Vorführwagens nicht an.
Vorführwagen auch als Mietwagen genutzt: Auch in diesem Fall kommt es nur darauf an, das Fahrzeug zum Zwecke des Weiterverkaufs angeschafft wurde und die anderweitige Nutzung der Überbrückung bis zu diesem diente (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.11.2008, Az. 2 W 61/08).
Km-Stand "0": Natürlich sind auch die mit Km-Stand "0" in der Werbung angegebenen Fahrzeuge in diesem Sinne "neu", weil sie danach noch nicht für einen anderen Zweck als den der Auslieferung oder den des Weiterverkaufs veräußert worden sein konnten. Nichts anderes kann bei den Bezeichnungen "Neufahrzeug" und "Überführung Neuwagen" gelten.

Fahrzeug bereits Monate vor Werbung gebaut: Unschädlich für die Annahme eines Neuwagens im Sinne der Pkw-EnVKV ist es darüber hinaus auch, wenn das Fahrzeug bereits mehrere Monate oder Jahre vor der Werbung gebaut worden ist (OLG Koblenz, a.a.O., juris Rn. 8). Denn maßgeblich für die Einordnung des Fahrzeugs als Neuwagen im Sinne der Vorschrift ist nicht das Herstellungsdatum, sondern zu welchem Zweck das Fahrzeug bislang veräußert wurde (OLG Koblenz, a.a.O.).
Hinweise: Für die Frage der Kennzeichnungspflicht ist es unerheblich, ob das Fahrzeug dem beworbenen Zustand tatsächlich entsprach oder nicht. So stellte etwa das OLG Stuttgart kürzlich klar (vgl. Beschluss vom 27.11.2008, Az. 2 W 61/08):

"Soweit die Verfügungsbeklagte darauf verweist, dass dann allenfalls eine wettbewerbswidrige Werbung unter dem Gesichtspunkt der Irreführung gegeben sein könne, weil der tatsächliche Zustand von dem in der Werbung angegebenen abweiche, trifft dies nicht zu, denn an der rechtlichen Beurteilung der Vereinbarkeit der Werbung mit der Pkw-EnVKV ändert dies nichts; vielmehr käme dann zusätzlich eine Wettbewerbswidrigkeit auch unter diesem weiteren Aspekt in Betracht."

Frage: In welchen Fällen ist der Händler von der Kennzeichnungspflicht befreit?
Die Pflicht zur Angabe der Verbrauchs- und CO2-Werte ist die Regel. Davon befreit ist der Verkäufer nach Abschnitt I Nr. 3 der Anlage 4 der Pkw-EnVKV ausnahmsweise nur dann, wenn lediglich im Rahmen einer schlichten Pauschalwerbung für eine Fabrikmarke oder einen Typ (der mehrere verschiedene Modelle umfasst) geworben wird, ohne dass Angaben zur Motorisierung gemacht werden. Nur in diesem Fall wäre also eine Angabe der Verbrauchs- und CO2-Werte nicht erforderlich (vgl. Anlage 4 zu § 5 Pkw-EnVKV).

Es gelten folgende Legaldefinitionen:

"Fabrikmarke" ist gemäß § 2 Nr. 14 PKW-EnVKV der Handelsnamen des Herstellers.
"Modell" ist gemäß § 2 Nr. 15 PKW-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeuges, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens.
"Typ", "Variante" und "Version" sind nach § 2 Nr. 16 PKW-EnVKV Unterteilungen einer bestimmten Fabrikmarke.
Hinweis: Viele Onlinehändler übersehen, dass auch bei einer lediglich schlichten Pauschalwerbung für eine Marke oder einen Typ, der mehrere verschiedene Modelle umfasst, die Kennzeichnungspflicht gesetzlich vorgeschrieben ist für den Fall, dass zusätzliche Angaben zur Motorisierung gemacht werden, vgl. Pkw-EnVKV Anlage 4 Abschnitt I Nr. 3.

Frage: Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für "Luxus-Spaßautos" der Premiumklasse?
Natürlich, dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart im Oktober 2009 entgegen einem Urteil in der ersten Instanz des LG Stuttgart. Das OLG führte aus, dass die PKW-ENVKV entgegen der Auffassung des Beklagten nicht zwischen Verbrauchern unterscheide, die aus Liebhaberei und Sammlerinteresse oder aus anderen Gründen PKWs erwerben. (Quelle: Bericht der Deutschen Umwelthilfe)

Frage: Müssen auch bei "mobile.de" Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO 2 - Emissionen erfolgen?
Ja, denn bei den Internetangeboten in "mobile.de" handelt es sich um in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial i. S. v. § 2 Nr. 11 Pkw-EnVKV. Gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 Pkw-EnVKV sind daher nach Maßgabe der Anlage 4 (zu § 5) Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO 2-Emissionen zu machen (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 27.11.2008, Az. 2 U 60/08).

Frage: Kann sich ein PKW-Händler auf angebliche "Fehlfunktionen" der Plattform "mobile.de" berufen?
Grundsätzlich nicht, da es bei einem Unterlassungsanspruch nicht auf ein schuldhaftes Verhalten ankommt.

Frage: Ist die Missachtung der sich aus der Pkw-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflicht abmahnbar?
Es dürfte mittlerweile nicht mehr ernsthaft in Zweifel gezogen werden, dass Verstöße gegen die sich aus der Pkw-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflicht in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht geahndet werden können. Das OLG Stuttgart führte in dem Zusammenhang aus (Urteil vom 27.11.2008, Az. 2 U 60/08):

"(...) Die Verordnung schafft Regeln über das Verhalten von Herstellern und Händlern bei Absatz und Werbung für Neufahrzeuge - also das Verhalten von Warenanbietern bei der Marktteilnahme. Dies erfolgt auch im Interesse der übrigen Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, denn nach der amtlichen Begründung (BR-Drs. 143/04 S. 13) bezweckt sie ebenso wie die umzusetzende Richtlinie 1999/94/EG (vgl. deren 5. Erwägungsgrund und deren Art. 1), durch entsprechende Informationen die Kaufentscheidung des Verbrauchers zugunsten umweltfreundlicher Fahrzeuge zu beeinflussen. Die Anforderungen des § 4 Nr. 11 UWG sind aufgrund dessen erfüllt.

Das entspricht der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2007, 83, 84; OLG Köln, WRP 2007, 680, 682; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.02.2008, 4 U 1383/07 - Rn. 3 nach "Juris"; OLG Naumburg, Urteil vom 08.06.2007, 10 U 13/07 (Hs) - Rn. 49 ff. nach "Juris"; KG, Beschluss vom 11.05.2007, 5 U 190/06, Rn. 10 f. nach "Juris"). Auch die Literatur ist zu Recht dieser Auffassung (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 UWG Rn. 11.131a; Goldmann, a.a.O. 41 m.w.N. in Fn. 11). (...)"

Frage: Haftet ein Pkw-Händler für einen Internetdienstleister, der im Auftrag des PKW-Händlers im Internet Werbung für PKW macht?
Ja, denn der PKW-Händler haftet für das Tun des Internetdienstleisters, da dieser als sein "Beauftragter" i. S. v. § 8 Abs. 2 UWG anzusehen ist.

Das OLG Stuttgart (a.a.O.) hierzu:

"Der Begriff des "Bauftragten ist weit auszulegen, denn der Inhaber eines Unternehmens, dem die Wettbewerbshandlungen zugute kommen, soll sich nicht hinter von ihm abhängigen Drittem verstecken können (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 8 Rdnr. 2.33 f. mit zahlr. Nachw.). Deshalb können auch selbständige Unternehmen "Beauftragte" i. S. v. § 8 Abs. 2 UWG sein, denn ausreichend ist eine Eingliederung in die Betriebsorganisation des Unternehmens insoweit, als die beanstandete Handlung auch dem Inhaber des Unternehmens zugute kommt und dem Unternehmensinhaber ein bestimmender Einfluss auf die Tätigkeit des Beauftragten in dem Bereich eingeräumt ist oder hätte eingeräumt werden müssen und können.

Das ist anzunehmen, wenn Unternehmensfunktionen aus dem Unternehmen ausgelagert und anderen Unternehmen übertragen werden, wozu auch die Werbung gehört (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 2.44; BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag ). Es ist deshalb anerkannt, dass auch (selbständige) Werbeagenturen im Verhältnis zum beauftragenden Unternehmer "Beauftragte" i. S. v. § 8 Abs. 2 UWG sein können (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1973, 208, 209 - Neues aus der Medizin; BGH GRUR 1991, 772, 774 - Anzeigenrubrik I - und BGH GRUR 1994, 219, 200 - Warnhinweis ). Nichts anderes kann für die Internetwerbung gelten(...)."

Frage: Ist ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV nicht doch nur unerheblich i. S. v. § 3 UWG?
Das OLG Stuttgart nahm kürzlich zu dieser Frage Stellung (Urteil vom 27.11.2008, Az. 2 U 60/08):

"Ein nicht nur unerheblicher Verstoß liegt vor, wenn die Wettbewerbshandlung geeignet ist, das wirtschaftliche Verhalten des Marktteilnehmers wesentlich zu beeinflussen. Nicht spürbar ist hingegen eine Beeinflussung, wenn ein angemessen gut informierter und angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsmarktteilnehmer ihr keine Bedeutung beimisst .

Gemessen an diesen Voraussetzungen liegt hier ein nicht nur unerheblicher Verstoß vor.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Willen des europäischen und des nationalen Gesetzgebers die Konsumenten veranlasst werden sollen, vor jeder Anschaffung eines Pkw den Klimaschutz in die Kaufentscheidung einzubeziehen, was nur erreicht werden kann, wenn die Verbraucher tatsächlich und möglichst umfassend über die Vergleichswerte informiert werden (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2007, 83, 85; Goldmann, WRP 2007, 38, 41).

Geht es also bei der Pkw-EnVKV weniger um die Verhinderung von Irreführung, sondern um die Umsetzung des gesetzgeberischen Willens, dass nämlich der Verbraucher von vornherein beim Betrachten von Werbung unter Umweltschutzgesichtspunkten entscheiden können soll, ob er sich mit dem beworbenen Fahrzeug(Modell) überhaupt näher befasst, und wird ihm diese Möglichkeit durch das Unterlassen von Pflichtangaben genommen, so folgt daraus, dass ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV in der Regel die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschreiten wird."

Frage: Was wird in Zukunft auf PKW-Händler noch zukommen?
Eine Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist geplant. Kernelement der Überlegungen ist dabei die Bildung von Energieeffizienzklassen und Vorgaben zur Zuordnung neuer Personenkraftwagen zu diesen Klassen. Die Bewertung der Fahrzeuge erfolgt dabei auf der Grundlage der CO2-Emissionen, wobei die Fahrzeuggröße berücksichtigt wird. Verbindliche Angaben zur Jahressteuer und zu den Jahreskraftstoffverbrauchskosten sind ebenfalls vorgesehen.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de


Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Koeln-News-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Koeln-News-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Koeln-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Mit Virtual Reality eine Zeitreise in das Köln der ...

Mit Virtual Reality eine Zeitreise in das Köln der  ...
Rosenmontag 2018: So feiert Köln den Höhepunkt des ...

Rosenmontag 2018: So feiert Köln den Höhepunkt des  ...
Einsturz des Stadtarchivs Köln: Aufarbeitung nach n ...

Einsturz des Stadtarchivs Köln: Aufarbeitung nach n ...

Alle Web-Video-Links bei Koeln-News-247.de: Koeln-News-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Koeln-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Koeln-Koelner-Dom-01-130705-sxc-stand-res ...

Koeln-Koelner-Dom-01-130705-sxc-stand-res ...

Koeln-Koelner-Dom-01-130705-sxc-stand-res ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Koeln-News-247.de: Koeln-News-247.de Foto - Galerie

Diese Forum-Posts bei Koeln-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

  Kommt unmittelbar nach DUH, auch so ein klagefähiger Verein der mit Abmahnungen seine Kassen füllt. Und das Schlimmste, die Legislative unternimmt nichts dagegen und schaut zu wie der Verein di ... (Otto76, 16.09.2018)


Diese Testberichte bei Koeln-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Pcd Erdnusspaste ohne Zuckerzusatz Jeder der mal asiatisch gekocht hat merkt auf einmal kurz vor dem Servieren, die Sause ist aber arg dünn. Und dann habe ich mir das mal etwas genauer angeschaut, richtig, fast überall ... (Miranda Gebbler, 22.4.2021)

 Hyaluron Cellular Filler 3in1 Pflege Und wieder einmal hat Nivea eine neue Innovation auf den Markt gebracht. Ein Feuchtigkeit spendendes Make-Up mit Hyaluron. Das ganze in drei Farbtönen, damit auch äuß ... (Beatrice Beaumont, 05.4.2021)

 Slaska - Schlesische Krakauer Zu Ostzeiten gab es bei unserem Fleischer manchmal Krakauer, die war richtig lecker. Aber dann kamen die Supermärkte und immer mehr Fleischer mussten schließen. Und d ... (Henrik Ebner, 25.3.2021)

 Jinzu Gin - japanischer Gin Dass die Japaner eine guten Whisky bauen können hat sich ja inzwischen herum gesprochen. Und neulich bekam ich eben mal eine Flasche japanischen Gin geschenkt. Gin zu ... (Jerry Hofmeister, 25.3.2021)

 Früh KÖLSCH 4,8%, erfrischend, spritzig, lecker! (Harald, 25.2.2021)

Diese News bei Koeln-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 MEIN SEO: mit kleinem Budget zum Online-Erfolg (PR-Gateway, 18.05.2020)
Für erfolgreiches Online Marketing braucht es kein großes Budget: MEIN SEO bietet für kleine Unternehmen verständliche Pakete zu geringen Kosten.

Die Kölner Online Marketing Agentur FAIRRANK ist vor über 15 Jahren mit der Mission gestartet, bezahlbare SEO-Produkte für KMUs anzubieten. So sollte kleinen Unternehmen und Einzelkämpfern der Weg in die Suchmaschinenoptimierung ermöglicht werden. Mit der Zeit ist das Thema SEO immer komplexer geworden und die Anfragen in der Folge immer individ ...

 Welt-Passwort-Tag: Die acht goldenen Regeln für sichere Passwörter (PR-Gateway, 06.05.2020)
E-Mail-Postfächer, Soziale Netzwerke oder Online-Shops - für jedes Konto benötigen wir ein Passwort. Umso wichtiger ist es, potenziellen Betrügern das Leben möglichst schwer zu machen. Hierfür gilt es, ein möglichst sicheres Passwort zu wählen. Zum Welt-Passwort-Tag am 7. Mai nennt Philipp Jakubowski, Information Security Officer bei Trusted Shops, die acht goldenen Regeln für sichere Passwörter.

Warum sind sichere Passwörter generell wichtig?

Gelingt es jemandem, das E-Mail-Postfa ...

 Usercentrics und Trusted Shops starten Technologie-Partnerschaft (PR-Gateway, 22.04.2020)
Usercentrics, Marktführer im Bereich Consent Management Platforms (CMPs), und Trusted Shops, führende Vertrauensmarke für sicheres Online-Shopping in Europa, bündeln ihre Kompetenzen in einer Technologiepartnerschaft. Im Mittelpunkt dieser Partnerschaft steht die Integration der Usercentrics CMP in die Service-Leistungen für rechtssichere Online-Shops von Trusted Shops.

Seit Inkrafttreten der DSGVO ist die Nutzereinwillingung die Grundlage für jeglichen Einsatz von Cookies und anderen Tec ...

 Das Corona-Virus und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (PR-Gateway, 07.04.2020)
Drohen jetzt Abmahnungen wegen Artikel zum Schutz gegen Corona (Covid-19)? Seit einigen Tagen geistert eine Warnung durch das Internet: Abmahnungen wegen des Verkaufs von Schutzmasken.

Bislang handelt es sich aber wohl nur um eine Warnung. Tatsächlich ist uns bislang (Stand: 1. April 2020) keine einzige Abmahnung wegen des Verkaufs von Schutzmasken bekannt.

Gleichwohl besteht natürlich die Möglichkeit, dass Verkäufer von Schutzmasken, die fleißig selbst genäht werden, abgemahnt w ...

 Diese Produkte kaufen die Deutschen nun online (PR-Gateway, 24.03.2020)
60 Prozent der Deutschen schwenken auf Onlineshopping um

Die Schließung der Geschäfte und Restaurants, Social Distancing und Homeoffice bestimmen zu Corona-Zeiten unseren Alltag. Schon nach den ersten Tagen und Wochen haben viele Deutsche ihre Gewohnheiten umgestellt. Wie aus einer aktuellen Appinio-Umfrage* im Auftrag von Trusted Shops hervorgeht, kauft die Mehrheit der Deutschen (61 Prozent) nun regelmäßig online ein oder zieht dies in Erwägung.

80 Prozent der Deutschen haben in ...

 Abmahnung von Dr. Martens wegen 1460-Stiefel (PR-Gateway, 20.03.2020)
Der bekannte Schuhhersteller Dr. Martens (AirWair) feiert dieses Jahr ein Jubiläum: Der wohl ikonische 1460-Stiefel wurde am 1. April 1960 erstmals hergestellt und ist aktuell wieder voll im Trend. Dies haben einige Schuhhersteller genutzt, um sich an der Gestaltung dieses Stiefeln anzulehnen.

Dr. Martens feiert Jubiläum

Es ist nachvollziehbar, dass der Hersteller Dr. Martens dies alles andere als gut findet. Daher werden vermehrt Hersteller und Verkäufer abgemahnt, die an den 14 ...

 Die Geschenke-Frage zum Valentinstag (PR-Gateway, 13.02.2020)
Das Internet ist Ratgeber Nummer eins

Was mit Rosen und Grußkarten von heimlichen Verehrern begann, hat sich mittlerweile zu einer ausgewachsenen Geschenke-Kultur entwickelt. Laut einer Befragung* von Trusted Shops beschenken sich über die Hälfte der Paare am Valentinstag. Bei der Suche nach Geschenkideen greifen die meisten Ratsuchenden auf Vorschläge von Google und Co. zurück.

Der Tag der Liebe wird immer mehr zum Tag der Geschenke: Eine Appinio-Umfrage* von Trusted Shops hat erg ...

 Markenanmeldung ohne Nutzungswillen - Rechtsmissbrauch bei Unterlassungs- und Schadensersatzklagen (PR-Gateway, 10.02.2020)
Markenanmeldung ohne Nutzungswillen - Rechtsmissbrauch bei Unterlassungs- und Schadensersatzklagen

Wer eine Marke anmeldet, sollte auch die Absicht haben, sie zu nutzen. Wer die Marke nur in der Absicht hält, Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen, handelt laut BGH-Urteil rechtsmissbräuchlich.

Nur der Inhaber einer Marke genießt auch den Markenschutz, d.h. nur er darf die Marke nutzen. Hat der Inhaber aber gar nicht die Absicht die Marke zu nutzen, verliert er den Markenschutz, ...

 Echt oder Fake? Daran erkennt man authentische Kundenbewertungen (PR-Gateway, 05.02.2020)
Ob Restaurants, Online-Shops oder sogar U-Bahn-Stationen, mittlerweile gibt es im Netz für so ziemlich alles Kundenbewertungen. 74 Prozent (Capterra-Umfrage) aller Verbraucherinnen und Verbraucher lesen vor einem Online-Kauf Bewertungen. Doch im Dickicht der unterschiedlichen Anbieter gilt es, echte von gefälschten Rezensionen zu unterscheiden. So erkennen Verbraucher authentische Bewertungen.

Stellen Sie sich den Menschen hinter der Bewertung vor

Schauen Sie ins Nutzerprofil der P ...

 Nachhaltigkeit beim Online-Shopping gewinnt an Bedeutung (PR-Gateway, 14.01.2020)
Jeder zweite Shopbetreiber vermeidet Plastik in seinen Verpackungen

Immer mehr Menschen achten auf eine ökologisch nachhaltige Lebensweise. Laut einer Befragung* von Trusted Shops halten 92 Prozent der Internet-Händler Nachhaltigkeit im E-Commerce für wichtig. Geht es jedoch um Retouren, gaben 39 Prozent an, ihr Online-Geschäft nicht nachhaltiger zu gestalten.

Beim Einkaufen im Laden verzichten die meisten Kunden bereits auf Platiktüten und Extraverpackungen. Doch auch beim Online- ...

Werbung bei Koeln-News-247.de:





Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

 
Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Video Tipp @ Koeln-News-247.de

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Online Werbung

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Köln Fragen
· Weitere News von Koeln-News


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Köln Fragen:
Auto und Verkehr - was 2010 auf Straßennutzer alles zukommt


Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Online Werbung

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2011 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch alle aktualisiert.

Koeln-News-247.de - rund ums Thema Köln / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies. - Gelisted bei blogwolke.de - Das Blog-Verzeichnis

Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!