Sicherheits-Plus: Ab April 2013 sind Rauchmelder auch in Nordrhein-Westfalen Pflicht
Datum: Mittwoch, dem 03. April 2013
Thema: Köln Infos


In Neubauten gilt die Pflicht sofort - Bestehende Wohngebäude müssen bis 2017 nachgerüstet werden

Kassel. - Ab dem 1. April 2013 müssen auch in Nordrhein-Westfalen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2016 nachzurüsten. Damit folgt NRW dem Beispiel der meisten anderen Bundesländer. Zuletzt hatte der bayerische Landtag diesen Schritt getan. 2014 soll auch in Brandenburg eine Rauchmelder-Pflicht gelten. Laut der Landesbauordnung von NRW muss nun auch an Rhein, Ruhr, Lippe und Weser in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungsweg dienen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein.

Berlin, Baden-Württemberg und Sachsen haben es bisher versäumt, vergleichbare Gesetzesinitiativen zu ergreifen; angesichts von rund 500 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland immer noch bei Wohnungsbränden ums Leben kommen - die meisten davon durch Rauchgase - eine gefährliche Gesetzeslücke.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) rät deshalb - ungeachtet unterschiedlicher Übergangsfristen oder gänzlich fehlender Vorschriften - dringend dazu, jede Wohnung und jeden Wohnraum mit Rauchmeldern auszustatten. Gerade im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der Geruchssinn ausgeschaltet ist. Die kleinen "Lebensretter" warnen durch einen schrillen Alarmton, damit sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen können.

Eigentümer übernehmen den Einbau - Mieter kontrollieren die Batterien

In NRW ist der Eigentümer der Wohnung für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten der Wartung und den Austausch der Batterien übernimmt grundsätzlich der Mieter. Das gilt allerdings nicht, wenn der Eigentümer diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen hat. Im Falle eines Defektes trägt der Eigentümer die Kosten für eine Neuanschaffung. Beim Kauf von Rauchmeldern sollte man darauf achten, dass sie nach DIN EN 14604 geprüft und zertifiziert sowie über ein VdS-Kennzeichen oder Q-Label verfügen. Hochwertige Geräte sind zum Teil sogar mit Batterien ausgestattet, die bis zu zehn Jahre halten.

Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben Rauchmeldern und Feuerlöschern und deren fachgerechter Montage und Wartung auch eine umfassende Beratung zum vorbeugenden Brandschutz bieten. Lokale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Ist der Fachverband von Brandschutz-Fachbetrieben, -Fachhändlern und -Dienstleistern in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum der technischen Dienstleistungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf hohem Niveau. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens in der Öffentlichkeit. Denn vorbeugender Brandschutz schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie den Bestand der Umwelt.
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt Carsten Wege
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
0561 - 288 64 0

http://www.bvbf.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
info@dr-schulz-pr.de
0221 - 42 58 12
http://www.dr-schulz-pr.de

(Tipp: News zu Bioschweinen aus Brandenburg: können Sie auch hier auf diesem Web nachlesen.)

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In Neubauten gilt die Pflicht sofort - Bestehende Wohngebäude müssen bis 2017 nachgerüstet werden

Kassel. - Ab dem 1. April 2013 müssen auch in Nordrhein-Westfalen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2016 nachzurüsten. Damit folgt NRW dem Beispiel der meisten anderen Bundesländer. Zuletzt hatte der bayerische Landtag diesen Schritt getan. 2014 soll auch in Brandenburg eine Rauchmelder-Pflicht gelten. Laut der Landesbauordnung von NRW muss nun auch an Rhein, Ruhr, Lippe und Weser in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungsweg dienen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein.

Berlin, Baden-Württemberg und Sachsen haben es bisher versäumt, vergleichbare Gesetzesinitiativen zu ergreifen; angesichts von rund 500 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland immer noch bei Wohnungsbränden ums Leben kommen - die meisten davon durch Rauchgase - eine gefährliche Gesetzeslücke.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) rät deshalb - ungeachtet unterschiedlicher Übergangsfristen oder gänzlich fehlender Vorschriften - dringend dazu, jede Wohnung und jeden Wohnraum mit Rauchmeldern auszustatten. Gerade im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der Geruchssinn ausgeschaltet ist. Die kleinen "Lebensretter" warnen durch einen schrillen Alarmton, damit sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen können.

Eigentümer übernehmen den Einbau - Mieter kontrollieren die Batterien

In NRW ist der Eigentümer der Wohnung für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten der Wartung und den Austausch der Batterien übernimmt grundsätzlich der Mieter. Das gilt allerdings nicht, wenn der Eigentümer diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen hat. Im Falle eines Defektes trägt der Eigentümer die Kosten für eine Neuanschaffung. Beim Kauf von Rauchmeldern sollte man darauf achten, dass sie nach DIN EN 14604 geprüft und zertifiziert sowie über ein VdS-Kennzeichen oder Q-Label verfügen. Hochwertige Geräte sind zum Teil sogar mit Batterien ausgestattet, die bis zu zehn Jahre halten.

Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben Rauchmeldern und Feuerlöschern und deren fachgerechter Montage und Wartung auch eine umfassende Beratung zum vorbeugenden Brandschutz bieten. Lokale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.

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