Steuerpflicht von Erbe prüfen
Datum: Dienstag, dem 06. August 2013
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Erben sollten nicht vergessen, dass eine Erbschaft nicht nur mit Rechten ihrerseits verbunden sind. Auch Pflichten ergeben sich aus der Rechtsnachfolge. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Meldepflicht der Erbschaft in der Steuererklärung. Auch wenn dies oft untergeht, kann es für die Erben erhebliche Folgen haben, wenn der Meldepflicht nicht nachgekommen wird. Gegebenenfalls macht sich der Betroffene wegen Steuerhinterziehung strafbar, wenn das Erlangte gegenüber dem Finanzamt nicht mitgeteilt wird.

Hat der Erblasser sein Vermögen vor dem Todesfall nicht versteuert, z.B. bei Kapitalanlagen im Ausland, kann dem Erben die Steuerpflicht treffen. Im Zuge der Erbschaft geht das unversteuerte Vermögen auf den Erben über, wird aber weiterhin als "Schwarzgeld" angesehen. Die deutschen Behörden haben in den letzten Jahren die Suche nach Steuersündern im In- und Ausland intensiviert.
Besonders im Zuge der Thematik des Ankaufs von Steuerdateien in europäischen Steuerparadiesen droht Geldanlegern eine Strafverfolgung. Erben, die nachzuversteuerndes Vermögen nicht melden, kann in Anbetracht dieser Umstände auch eine strafrechtliche Verfolgung bevorstehen. Unwissenheit bezüglich der Herkunft des Vermögens und dessen Steuerpflicht schützt den Erben hierbei nicht.

Die vielfältigen Rechte und Pflichten, die sich aus einer Erbschaft ergeben sind für juristische Laien oft nicht zu durchschauen. Besonders die steuerrechtlichen Bewertungen sind teilweise schwer einzuschätzen. Bestehen Zweifel bezüglich der Erbschaft und einer etwaigen Meldepflicht, ist es ratsam sich rechtlichen Rat einzuholen.

Durch eine einzelfallbezogene Prüfung kann ein im Erb- und Steuerrecht versierter Anwalt alle rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen. Eventuell ist sogar die Ausschlagung der Erbschaft, nicht nur bei einer bereits begangenen Steuerhinterziehung, empfehlenswert.

Um sich vor einer strafrechtlichen Verfolgung und einer möglichen Verurteilung zu schützen, sollten Betroffene eine Selbstanzeige in Betracht ziehen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Behörden noch keine Ermittlungen aufgenommen haben. Auch wenn die Vornahme einer Selbstanzeige mit einiger Überwindung verbunden ist, sollte man sich nicht zu viel Zeit lassen. Die Inanspruchnahme von Hilfe eines Rechtsanwaltes ist zur korrekten Durchführung und zur Vermeidung von Fehlern anzuraten.

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html

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Hat der Erblasser sein Vermögen vor dem Todesfall nicht versteuert, z.B. bei Kapitalanlagen im Ausland, kann dem Erben die Steuerpflicht treffen. Im Zuge der Erbschaft geht das unversteuerte Vermögen auf den Erben über, wird aber weiterhin als "Schwarzgeld" angesehen. Die deutschen Behörden haben in den letzten Jahren die Suche nach Steuersündern im In- und Ausland intensiviert.
Besonders im Zuge der Thematik des Ankaufs von Steuerdateien in europäischen Steuerparadiesen droht Geldanlegern eine Strafverfolgung. Erben, die nachzuversteuerndes Vermögen nicht melden, kann in Anbetracht dieser Umstände auch eine strafrechtliche Verfolgung bevorstehen. Unwissenheit bezüglich der Herkunft des Vermögens und dessen Steuerpflicht schützt den Erben hierbei nicht.

Die vielfältigen Rechte und Pflichten, die sich aus einer Erbschaft ergeben sind für juristische Laien oft nicht zu durchschauen. Besonders die steuerrechtlichen Bewertungen sind teilweise schwer einzuschätzen. Bestehen Zweifel bezüglich der Erbschaft und einer etwaigen Meldepflicht, ist es ratsam sich rechtlichen Rat einzuholen.

Durch eine einzelfallbezogene Prüfung kann ein im Erb- und Steuerrecht versierter Anwalt alle rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen. Eventuell ist sogar die Ausschlagung der Erbschaft, nicht nur bei einer bereits begangenen Steuerhinterziehung, empfehlenswert.

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