Vorläufige Insolvenzverwaltung der Atlantic Schiffsfonds - Kapitalmarktrecht
Datum: Donnerstag, dem 12. Dezember 2013
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Jahr 2004 legte das Emissionshaus Atlantic die beiden Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers auf. Aber auch sie waren nicht vor der Krise des gesamten Schifffahrtsmarktes sicher. Die beiden Vollcontainerschiffe gerieten in wirtschaftliche Schieflage, was letztendlich nach Meldung des "fondstelegramm" zur vorläufigen Insolvenz führte.

Bereits seit einiger Zeit macht sich die Krise auf dem Schifffahrtsmarkt bemerkbar. Anleger diverser Schiffsfonds müssen seit längerem Schreckensnachrichten hinnehmen. Und auch die Folgen einer Insolvenz haben für die Kapitalgeber oft weitereichende Folgen. Dies könnte nun auch den Anlegern der Atlantic Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers drohen. Sollte die Insolvenz nicht mehr vermieden werden können, könnten die Anleger sogar ihr gesamtes investiertes Geld verlieren. Im schlimmsten Fall müssen gezahlte Ausschüttungen wieder zurückgezahlt werden.

Betroffene sollten dies jedoch nicht einfach so hinnehmen. Es ist anzuraten sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt umfassend beraten zu lassen. Möglicherweise bestehen Schadensersatzansprüche und das Geld ist noch nicht verloren. Ein solcher Anspruch kann sich auf Fehler während der Beratung zur Anlage stützen.

Grundsätzlich obliegen den Banken und Finanzberatern gewisse Pflichten im Zusammenhang mit einer Anlageberatung. Sie müssen anleger- und objektgerecht beraten. Insbesondere bestehen Aufklärungspflichten hinsichtlich aller etwaigen Risiken, die mit einer solchen Anlage einhergehen. In vielen Fällen sind Anleger aber nicht darauf hingewiesen worden, dass sie eine unternehmerische Beteiligung eingegangen sind. Dabei liegt gerade in dieser Beteiligung das Risiko des Totalverlustes.

Ein weiterer Anknüpfungspunkt können Rückvergütungen sein, die die Berater für abgeschlossene Vertrage erhalten. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte bereits die bestehende Informationspflicht bezüglich dieser sogenannten "kick-backs". Denn ein Kunde kann sich nur dann ein ausreichendes Bild über die empfohlene Anlage machen, wenn ihm alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen. Bei Fragen rund um das Thema Schiffsfonds kann ein Rechtsanwalt Auskunft geben. Nach umfassender Prüfung des Einzelfalls ist dann auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich.

http://www.grprainer.com/atlantic.html

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> prmaximus << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Jahr 2004 legte das Emissionshaus Atlantic die beiden Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers auf. Aber auch sie waren nicht vor der Krise des gesamten Schifffahrtsmarktes sicher. Die beiden Vollcontainerschiffe gerieten in wirtschaftliche Schieflage, was letztendlich nach Meldung des "fondstelegramm" zur vorläufigen Insolvenz führte.

Bereits seit einiger Zeit macht sich die Krise auf dem Schifffahrtsmarkt bemerkbar. Anleger diverser Schiffsfonds müssen seit längerem Schreckensnachrichten hinnehmen. Und auch die Folgen einer Insolvenz haben für die Kapitalgeber oft weitereichende Folgen. Dies könnte nun auch den Anlegern der Atlantic Schiffsfonds MS Jennifer Rickmers und MS Charlotte C. Rickmers drohen. Sollte die Insolvenz nicht mehr vermieden werden können, könnten die Anleger sogar ihr gesamtes investiertes Geld verlieren. Im schlimmsten Fall müssen gezahlte Ausschüttungen wieder zurückgezahlt werden.

Betroffene sollten dies jedoch nicht einfach so hinnehmen. Es ist anzuraten sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt umfassend beraten zu lassen. Möglicherweise bestehen Schadensersatzansprüche und das Geld ist noch nicht verloren. Ein solcher Anspruch kann sich auf Fehler während der Beratung zur Anlage stützen.

Grundsätzlich obliegen den Banken und Finanzberatern gewisse Pflichten im Zusammenhang mit einer Anlageberatung. Sie müssen anleger- und objektgerecht beraten. Insbesondere bestehen Aufklärungspflichten hinsichtlich aller etwaigen Risiken, die mit einer solchen Anlage einhergehen. In vielen Fällen sind Anleger aber nicht darauf hingewiesen worden, dass sie eine unternehmerische Beteiligung eingegangen sind. Dabei liegt gerade in dieser Beteiligung das Risiko des Totalverlustes.

Ein weiterer Anknüpfungspunkt können Rückvergütungen sein, die die Berater für abgeschlossene Vertrage erhalten. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte bereits die bestehende Informationspflicht bezüglich dieser sogenannten "kick-backs". Denn ein Kunde kann sich nur dann ein ausreichendes Bild über die empfohlene Anlage machen, wenn ihm alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen. Bei Fragen rund um das Thema Schiffsfonds kann ein Rechtsanwalt Auskunft geben. Nach umfassender Prüfung des Einzelfalls ist dann auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich.

http://www.grprainer.com/atlantic.html

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> prmaximus << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!






Dieser Artikel kommt von Köln News & Köln Infos & Köln Tipps
http://www.koeln-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.koeln-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=10848