Auflösung des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt - Kapitalmarktrecht
Datum: Dienstag, dem 28. Januar 2014
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt (WKN: SEB1AA; ISIN DE000SEB1AA9), vormals SEB Kapitalprotekt, handelt es sich um einen Dachfonds. Typischerweise investieren Dachfonds in andere bereits bestehende Fonds. Das Geld der Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt wurde zum Großteil in offene Immobilienfonds investiert. Seit einiger Zeit jedoch befinden sich die offenen Immobilienfonds in der Krise. Diese Krise zeigte auch Auswirkungen auf den Dachfonds, der bereits Anfang 2012 die Schließung bekannt gab.

Wird ein Fonds geschlossen, so können Anleger ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Die Schließungsmöglichkeit eines Fonds ist gesetzlich geregelt. Hiernach kann ein Fonds vorerst für bis zu zwei Jahre geschlossen werden.

Problematisch ist jedoch, dass der Dachfonds nicht mehr geöffnet wird. Das noch bestehende Vermögen soll nun vielmehr liquidiert und an die Anleger ausgezahlt werden.

Anleger stehen der Schließung und Auflösung des Fonds jedoch nicht schutzlos gegenüber. Häufig wurden Anleger im Rahmen der Anlageberatung nicht richtig beraten. Vielen Anlegern wurde der Fonds als sichere Anlage empfohlen, bei der keine Gefahren bestünden. Für die meisten Anleger stand jedoch die Sicherheit der Anlagesumme an erster Stelle, sodass die Versprechungen einen wesentlichen Grund für die Beteiligung bildeten. Schon der Name "Kapitalprotekt" suggeriert den Erhalt des eingesetzten Geldes.

Vielen Anlegern kam es auch gerade auf die jederzeitige Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals an. Seit der Schließung des Fonds können die Anleger allerdings nicht mehr auf ihr Geld zugreifen.

Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurde, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Möglicherweise bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Falschberatung durch die Bank.

Häufig wird Anlegern verschwiegen, dass die Bank Rückvergütungen für die Vermittlung des Fonds erhält, sog. "Kick-backs". Darüber müssen Anleger jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgeklärt werden. Erfolgt eine dahingehende Aufklärung nicht, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen.

Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt kann im Einzelfall prüfen, ob Ansprüche bestehen und helfen, diese außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen und durchzusetzen.

http://www.grprainer.com/SEB-Kapitalprotekt.html

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Wird ein Fonds geschlossen, so können Anleger ihre Anteile nicht mehr zurückgeben. Die Schließungsmöglichkeit eines Fonds ist gesetzlich geregelt. Hiernach kann ein Fonds vorerst für bis zu zwei Jahre geschlossen werden.

Problematisch ist jedoch, dass der Dachfonds nicht mehr geöffnet wird. Das noch bestehende Vermögen soll nun vielmehr liquidiert und an die Anleger ausgezahlt werden.

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Häufig wird Anlegern verschwiegen, dass die Bank Rückvergütungen für die Vermittlung des Fonds erhält, sog. "Kick-backs". Darüber müssen Anleger jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgeklärt werden. Erfolgt eine dahingehende Aufklärung nicht, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen.

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