HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P: BGH-Urteil eröffnet Chancen auf Schadensersatz
Datum: Mittwoch, dem 04. Juni 2014
Thema: Köln Infos


HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P: BGH-Urteil eröffnet Chancen auf Schadensersatz

http://www.grprainer.com/HSSB-Vermoegensbildungsfonds-AMI.html Über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds müssen vermittelnde Banken informieren, entschied der BGH. Davon könnten auch Anleger des Dachfonds profitieren.

Der Dachfonds HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P investierte einen großen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Während der Finanzkrise gerieten viele offene Immobilienfonds in große Schwierigkeiten, da zu viele Anleger ihre Anteile wieder zurückgeben wollten und die liquiden Mittel der Fonds nicht ausreichten, um die Wünsche zu bedienen. Das brachte vermutlich auch den Dachfonds in Bedrängnis. Auch er musste schließen und wurde schließlich liquidiert. Anleger wurden anteilig über Ausschüttungen beteiligt.

Die Abwicklung eines Fonds ist in der Regel mit finanziellen Verlusten für die Anleger verbunden. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds (Az. XI ZR 477/12 u.a.) sind nun aber die Chancen auf Schadensersatz für die Anleger deutlich gestiegen. Der BGH stellte am 29. April 2014 fest, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft ein permanentes Liquiditätsrisiko für die Anleger. Während der Schießungsphase können sie ihre Anteile nur an der Börse handeln und nicht zu einem festgelegten Preis zurückgeben. Banken, die ihre Kunden über dieses Risiko nicht aufgeklärt haben, haben sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig gemacht. Das Urteil lässt sich auf Verträge anwenden, die vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.

Stellungnahme GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart:

Dachfonds wie der HSSB Vermögensverwaltungsfonds I AMI P ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier zählt es zu den wesentlichen Merkmalen, dass Anteile täglich gehandelt werden können. Ebenso kann das Fondsmanagement auch die Rücknahme der Anteile aussetzten. Insofern sind Anleger des Dachfonds von dem gleichen Liquiditätsrisiko betroffen wie die Anleger eines offenen Immobilienfonds. Daher können Anleger des HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P sich ebenfalls Hoffnungen auf Schadensersatz machen, wenn die Bank ihre Beraterpflichten verletzt haben sollte.

Um ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
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Der Dachfonds HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P investierte einen großen Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds. Während der Finanzkrise gerieten viele offene Immobilienfonds in große Schwierigkeiten, da zu viele Anleger ihre Anteile wieder zurückgeben wollten und die liquiden Mittel der Fonds nicht ausreichten, um die Wünsche zu bedienen. Das brachte vermutlich auch den Dachfonds in Bedrängnis. Auch er musste schließen und wurde schließlich liquidiert. Anleger wurden anteilig über Ausschüttungen beteiligt.

Die Abwicklung eines Fonds ist in der Regel mit finanziellen Verlusten für die Anleger verbunden. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Schließungsrisiko offener Immobilienfonds (Az. XI ZR 477/12 u.a.) sind nun aber die Chancen auf Schadensersatz für die Anleger deutlich gestiegen. Der BGH stellte am 29. April 2014 fest, dass vermittelnde Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft ein permanentes Liquiditätsrisiko für die Anleger. Während der Schießungsphase können sie ihre Anteile nur an der Börse handeln und nicht zu einem festgelegten Preis zurückgeben. Banken, die ihre Kunden über dieses Risiko nicht aufgeklärt haben, haben sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung schadensersatzpflichtig gemacht. Das Urteil lässt sich auf Verträge anwenden, die vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.

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Dachfonds wie der HSSB Vermögensverwaltungsfonds I AMI P ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier zählt es zu den wesentlichen Merkmalen, dass Anteile täglich gehandelt werden können. Ebenso kann das Fondsmanagement auch die Rücknahme der Anteile aussetzten. Insofern sind Anleger des Dachfonds von dem gleichen Liquiditätsrisiko betroffen wie die Anleger eines offenen Immobilienfonds. Daher können Anleger des HSSB Vermögensbildungsfonds I AMI P sich ebenfalls Hoffnungen auf Schadensersatz machen, wenn die Bank ihre Beraterpflichten verletzt haben sollte.

Um ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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