Steuerhinterziehung: Staatsanwaltschaft ermittelt offenbar gegen Bundestagsabgeordnete
Datum: Dienstag, dem 08. Juli 2014
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach einem Bericht von "Focus online" ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen zwei Bundestagsabgeordnete. Es besteht offenbar der Verdacht, dass die Politiker die Steuern für ihren Zweitwohnsitz nicht gezahlt haben. Dem Bericht zu Folge hatten sie zwar strafbefreiende Selbstanzeigen gestellt - aber offenbar zu spät, so dass jetzt Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung aufgenommen wurden. In den beiden Fällen soll es zwar nicht um horrende Summen hinterzogener Steuern gehen, dennoch könnten sich die beiden Politiker strafbar gemacht haben.

Die Fälle zeigen auch, dass es nicht einfach ist, eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung so zu stellen, dass sie tatsächlich strafbefreiend wirkt. Daher sollten Steuersünder, die in die Steuerlegalität zurückkehren wollen, eine Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare stellen. Dafür ist das Steuerrecht zu komplex und die Gefahr, dass bei der Selbstanzeige etwas schief läuft, ist zu groß. Wer eine Selbstanzeige stellen möchte, kann sich an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser sorgt dafür, dass die Selbstanzeige korrekt gestellt wird.

Wesentliche Punkte, damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, sind die Rechtzeitigkeit und die Vollständigkeit. Bei den erwähnten Bundestagsabgeordneten wurden die Selbstanzeigen offenbar nicht rechtzeitig gestellt, d.h. die Finanzbehörden waren ihnen schon auf der Spur. Dann ist eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend. Außerdem muss sie vollständig sein, d.h. alle für die Steuer relevanten Unterlagen der vergangenen fünf Jahre müssen offengelegt werden, so dass ohne weitere aufwändige Recherchen ein neuer Steuerbescheid erstellt werden kann. Ist die Selbstanzeige unvollständig, wirkt sie nicht strafbefreiend.

Anfang 2015 werden die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige voraussichtlich weiter verschärft. Dann ist mit höheren Strafzuschlägen zu rechnen und die Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre müssen auf den Tisch. Dadurch wird die Selbstanzeige deutlich schwieriger. Daher ist es ratsam, noch in diesem Jahr eine Selbstanzeige zu stellen.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

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(Weitere interessante Beichten gibt es hier.)

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Die Fälle zeigen auch, dass es nicht einfach ist, eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung so zu stellen, dass sie tatsächlich strafbefreiend wirkt. Daher sollten Steuersünder, die in die Steuerlegalität zurückkehren wollen, eine Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare stellen. Dafür ist das Steuerrecht zu komplex und die Gefahr, dass bei der Selbstanzeige etwas schief läuft, ist zu groß. Wer eine Selbstanzeige stellen möchte, kann sich an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser sorgt dafür, dass die Selbstanzeige korrekt gestellt wird.

Wesentliche Punkte, damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, sind die Rechtzeitigkeit und die Vollständigkeit. Bei den erwähnten Bundestagsabgeordneten wurden die Selbstanzeigen offenbar nicht rechtzeitig gestellt, d.h. die Finanzbehörden waren ihnen schon auf der Spur. Dann ist eine Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend. Außerdem muss sie vollständig sein, d.h. alle für die Steuer relevanten Unterlagen der vergangenen fünf Jahre müssen offengelegt werden, so dass ohne weitere aufwändige Recherchen ein neuer Steuerbescheid erstellt werden kann. Ist die Selbstanzeige unvollständig, wirkt sie nicht strafbefreiend.

Anfang 2015 werden die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige voraussichtlich weiter verschärft. Dann ist mit höheren Strafzuschlägen zu rechnen und die Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre müssen auf den Tisch. Dadurch wird die Selbstanzeige deutlich schwieriger. Daher ist es ratsam, noch in diesem Jahr eine Selbstanzeige zu stellen.

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