Prokon: Staatsanwaltschaft ermittelt offenbar wegen Insolvenzverschleppung
Datum: Mittwoch, dem 16. Juli 2014
Thema: Köln Infos


Prokon: Staatsanwaltschaft ermittelt offenbar wegen Insolvenzverschleppung

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat nach Medienberichten Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung gegen den Gründer der insolventen Prokon Regenerative Energien GmbH aufgenommen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 1. Mai 2014 wurde das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH eröffnet. Rund 74.000 Genussrechte-Inhaber bangen seitdem um ihr Geld. Nun hat die Staatsanwaltschaft Lübeck nach übereinstimmenden Medienberichten Ermittlungen gegen den Prokon-Gründer wegen Insolvenzverschleppung aufgenommen. Nach einem Anfangsverdacht seien nun offizielle Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Unternehmens aufgenommen worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft. Offenbar geht es bei den Ermittlungen nicht nur um Insolvenzverschleppung, sondern auch noch um weitere Wirtschaftsdelikte. Details wollte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht nennen.

Der Prokon-Gründer hatte in den vergangenen Wochen nichts unversucht gelassen, um die Genussrechte-Inhaber auf seine Seite zu ziehen und um ihre Stimmen geworben, um die Fäden bei Prokon wieder in die Hand zu nehmen. Wenige Tage vor der wichtigen Gläubigerversammlung am 22. Juli wird die Lage für die Genussrechte-Inhaber immer unübersichtlicher. Das Vertrauen in den ehemaligen Prokon-Chef dürfte nach der aktuellen Entwicklung abermals erschüttert sein.

Nach Aussagen des Insolvenzverwalters soll Prokon weitergeführt werden. Bei der Gläubigerversammlung wird am 22. Juli u.a. darüber entschieden, ob ein Insolvenzplan aufgestellt werden soll. Den Genussrechte-Inhabern werden sich voraussichtlich drei Optionen bieten: Die Umwandlung des Genussrechtekapitals in Eigenkapital. Dadurch würden die Genussrechte-Inhaber zu Gesellschaftern. Die Umwandlung der Genussrechte in eine handelbare Anleihe sowie eine Barauszahlung aus den Verkaufserlösen der Unternehmensanteile, die nicht zum Kerngeschäft gehören.

Die Möglichkeiten bringen für die Anleger unterschiedliche Konsequenzen mit. Mit hohen finanziellen Verlusten müssen sie aber wohl in jedem Fall rechnen. In dieser für den Laien unübersichtlichen Lage und auch auf Grund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen können sich Genussrechte-Inhaber an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie im Insolvenzverfahren und auch bei der Forderungsanmeldung unterstützen. Außerdem kann er unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen Ansprüche auf Schadensersatz prüfen.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
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Der Prokon-Gründer hatte in den vergangenen Wochen nichts unversucht gelassen, um die Genussrechte-Inhaber auf seine Seite zu ziehen und um ihre Stimmen geworben, um die Fäden bei Prokon wieder in die Hand zu nehmen. Wenige Tage vor der wichtigen Gläubigerversammlung am 22. Juli wird die Lage für die Genussrechte-Inhaber immer unübersichtlicher. Das Vertrauen in den ehemaligen Prokon-Chef dürfte nach der aktuellen Entwicklung abermals erschüttert sein.

Nach Aussagen des Insolvenzverwalters soll Prokon weitergeführt werden. Bei der Gläubigerversammlung wird am 22. Juli u.a. darüber entschieden, ob ein Insolvenzplan aufgestellt werden soll. Den Genussrechte-Inhabern werden sich voraussichtlich drei Optionen bieten: Die Umwandlung des Genussrechtekapitals in Eigenkapital. Dadurch würden die Genussrechte-Inhaber zu Gesellschaftern. Die Umwandlung der Genussrechte in eine handelbare Anleihe sowie eine Barauszahlung aus den Verkaufserlösen der Unternehmensanteile, die nicht zum Kerngeschäft gehören.

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