Erbrecht: Erben und Vererben will gelernt sein
Datum: Freitag, dem 18. Juli 2014
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Erben und Vererben ist zunächst eine zutiefst emotionale Angelegenheit, die die Auseinandersetzung mit dem (eigenen) Tod und mit Trauer zu tun hat. Doch neben aller Emotionalität sind auch juristische Regelungen zu beachten, damit der Nachlass auch dort ankommt, wo er soll.

Gibt es kein Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben erster Ordnung sind die Witwen bzw. Witwer und die Kinder des Erblassers. Aber auch andere Verwandte können zum Zuge kommen und einen Anspruch auf das Erbe haben.

Mit einem Testament kann die Rangfolge geändert werden. Der Erblasser bestimmt dann, wem das Erbe zukommen soll, wobei natürlich der Pflichtteil beachtet werden muss. Damit ein Testament gültig ist, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Daher sollte es nicht ohne professionelle Hilfe verfasst werden, sonst könnte es ungültig sein und zu Streit unter den Erben führen. Eine Sonderform ist das Berliner Testament. Hier soll der hinterbliebene Ehepartner zum Alleinerben werden und das Erbe der Kinder wird auf den Pflichtteil begrenzt. Diese Regelung dient u.a. dazu die Zerschlagung von Vermögen oder den Verkauf von Immobilien zu verhindern.

Eine Erbschaft muss nicht immer ein Segen sein. Denn im Nachlass kann sich auch unversteuertes Schwarzgeld verbergen. Dieses muss umgehend bei den zuständigen Finanzbehörden gemeldet werden. Sonst können sich die Erben der Steuerhinterziehung schuldig machen.

Auch die Unternehmensnachfolge berührt das Erbrecht. Ist die Nachfolge nicht frühzeitig geregelt, kann das die Firma in ihrer Existenz bedrohen. Derzeit werden Erben bei der Erbschaftssteuer noch deutlich entlastet. Allerdings könnte dies schon bald geändert werden. Ein Grund mehr, die Unternehmensnachfolge möglichst zeitnah zu regeln.

Beim Erben und Vererben sind also viele Aspekte zu beachten, an die gerade in emotional aufgewühlten Phasen nicht gedacht wird. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte tragen dafür Sorge, dass der Nachlass ordentlich geregelt wird und auch der Staat nicht zu viel Erbschaftssteuer kassiert.

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Gibt es kein Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben erster Ordnung sind die Witwen bzw. Witwer und die Kinder des Erblassers. Aber auch andere Verwandte können zum Zuge kommen und einen Anspruch auf das Erbe haben.

Mit einem Testament kann die Rangfolge geändert werden. Der Erblasser bestimmt dann, wem das Erbe zukommen soll, wobei natürlich der Pflichtteil beachtet werden muss. Damit ein Testament gültig ist, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Daher sollte es nicht ohne professionelle Hilfe verfasst werden, sonst könnte es ungültig sein und zu Streit unter den Erben führen. Eine Sonderform ist das Berliner Testament. Hier soll der hinterbliebene Ehepartner zum Alleinerben werden und das Erbe der Kinder wird auf den Pflichtteil begrenzt. Diese Regelung dient u.a. dazu die Zerschlagung von Vermögen oder den Verkauf von Immobilien zu verhindern.

Eine Erbschaft muss nicht immer ein Segen sein. Denn im Nachlass kann sich auch unversteuertes Schwarzgeld verbergen. Dieses muss umgehend bei den zuständigen Finanzbehörden gemeldet werden. Sonst können sich die Erben der Steuerhinterziehung schuldig machen.

Auch die Unternehmensnachfolge berührt das Erbrecht. Ist die Nachfolge nicht frühzeitig geregelt, kann das die Firma in ihrer Existenz bedrohen. Derzeit werden Erben bei der Erbschaftssteuer noch deutlich entlastet. Allerdings könnte dies schon bald geändert werden. Ein Grund mehr, die Unternehmensnachfolge möglichst zeitnah zu regeln.

Beim Erben und Vererben sind also viele Aspekte zu beachten, an die gerade in emotional aufgewühlten Phasen nicht gedacht wird. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte tragen dafür Sorge, dass der Nachlass ordentlich geregelt wird und auch der Staat nicht zu viel Erbschaftssteuer kassiert.

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