Steuerhinterziehung: Countdown für Selbstanzeige läuft
Datum: Mittwoch, dem 30. Juli 2014
Thema: Köln Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zwar ist auch im kommenden Jahr die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten noch möglich, doch die Regeln werden dann deutlich verschärft. Darauf haben sich die Finanzminister von Bund und Länden verständigt.

Vorgesehen ist ab 2015 den Strafzuschlag massiv zu erhöhen und den Korrekturzeitraum für die hinterzogenen Steuern von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln. Völlig straffrei sollen die Steuersünder nur noch bleiben, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen kann es teuer werden. Da die Steuern in der Regel innerhalb einer kurzen Frist nach der erfolgten Selbstanzeige nachgezahlt werden müssen, kann das künftig zu einem Problem werden.

Im Einzelnen ist geplant, dass bei hinterzogenen Steuern ab einer Höhe von 25.000 Euro ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig wird. Bei einer hinterzogenen Summe ab 100.000 Euro steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent. Bei einem Hinterziehungsbetrag ab einer Million Euro werden dann schon 20 Prozent fällig. Bislang bleibt eine Selbstanzeige bei einem Hinterziehungsbetrag bis 50.000 Euro straffrei. Bei höheren Summen wird ein Strafzuschlag von fünf Prozent fällig.

Darüber hinaus müssen ab dem kommenden Jahr voraussichtlich die Steuererklärungen der vergangenen zehn Jahre berichtigt werden. Das ist mit einem deutlich höheren Aufwand und auch einem größeren Risiko verbunden, dass die Selbstanzeige nicht vollständig und daher nicht strafbefreiend ist. In so einem Fall können hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen drohen.

Daher sollten Steuersünder, die in die Steuerehrlichkeit zurückkehren wollen, eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfassen. Jeder Fall liegt anders und muss individuell gewürdigt werden. Im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Erstellung einer vollständigen Selbstanzeige behilflich sein und dafür sorgen, dass sie strafbefreiend wirkt.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

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(Weitere interessante Beichten gibt es hier.)

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Vorgesehen ist ab 2015 den Strafzuschlag massiv zu erhöhen und den Korrekturzeitraum für die hinterzogenen Steuern von fünf auf zehn Jahre zu verdoppeln. Völlig straffrei sollen die Steuersünder nur noch bleiben, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen kann es teuer werden. Da die Steuern in der Regel innerhalb einer kurzen Frist nach der erfolgten Selbstanzeige nachgezahlt werden müssen, kann das künftig zu einem Problem werden.

Im Einzelnen ist geplant, dass bei hinterzogenen Steuern ab einer Höhe von 25.000 Euro ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig wird. Bei einer hinterzogenen Summe ab 100.000 Euro steigt der Strafzuschlag auf 15 Prozent. Bei einem Hinterziehungsbetrag ab einer Million Euro werden dann schon 20 Prozent fällig. Bislang bleibt eine Selbstanzeige bei einem Hinterziehungsbetrag bis 50.000 Euro straffrei. Bei höheren Summen wird ein Strafzuschlag von fünf Prozent fällig.

Darüber hinaus müssen ab dem kommenden Jahr voraussichtlich die Steuererklärungen der vergangenen zehn Jahre berichtigt werden. Das ist mit einem deutlich höheren Aufwand und auch einem größeren Risiko verbunden, dass die Selbstanzeige nicht vollständig und daher nicht strafbefreiend ist. In so einem Fall können hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen drohen.

Daher sollten Steuersünder, die in die Steuerehrlichkeit zurückkehren wollen, eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfassen. Jeder Fall liegt anders und muss individuell gewürdigt werden. Im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Erstellung einer vollständigen Selbstanzeige behilflich sein und dafür sorgen, dass sie strafbefreiend wirkt.

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