Zeit für Steuersünder - langsam wir es eng!
Datum: Freitag, dem 29. August 2014
Thema: Köln Infos


Ab 2015 gilt nicht nur eine Verschärfung der Vorgaben, auch drängen insbesondere die Schweizer Banken auf die Offenlegung.

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (http://noethelegal.com/rechtsberatung/) , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert:

Auch in diesem Quartal ist ein deutlicher Anstieg bei Selbstanzeige von Steuerbeträgen zu verzeichnen. Dies ist auf die Anfang nächsten Jahres in Kraft tretenden, deutlich schärferen Regelungen zurückzuführen. Hintergrund für die strengeren Vorgaben, die ab 2015 auch für eine strafbefreiende Selbstanzeige gelten, ist eine Gesetzesänderung. Hinzu kommt, dass einige Länder und vor allem auch Schweizer Banken auf die Offenlegung drängen. Zudem wollen einige Bundesländer auch weiterhin den Ankauf von so genannten Steuer-CDs nicht ausschließen.

Es ist daher ratsam - wenn möglich noch in diesem Jahr - eine Selbstanzeige vorzunehmen, um zum einen nicht unter die verschärften Regelungen ab 2015 zu fallen und zum anderen einer frühzeitigen Entdeckung durch die Steuerbehörden zuvorzukommen.

Dabei kann ein Vorgehen in eigener Regie unter Umständen zu einer ungewollten vorzeitigen Entdeckung führen. Denn zumeist lagern die erforderlichen Unterlagen nicht in Deutschland bzw. werden hier erstellt und müssen damit in den meisten Fällen erst einmal nach Deutschland verbracht werden. Aufgrund von insoweit verschärften Grenzkontrollen kann es daher, trotz beabsichtigten Selbstanzeige, dennoch zur vorzeitigen Entdeckung kommen.

Zu beachten ist auch, dass teilweise die Erstellung der benötigten Unterlagen aufgrund der hohen Nachfrage nicht zeitnah erfolgen kann und es daher zu einer Verzögerung bei der Selbstanzeige kommt.

Aus diesem Grund kann nur empfohlen werden:

Ob sich bei dem hinterzogenen Geld lediglich um nicht versteuerte Erträge, originäres Schwarzgeld oder eine Erbschaft handelt, holen Sie sich besser fachlichen Rat, um die Situation für Sie rechtlich einschätzbar zu machen. Wichtig ist nämlich, dass Sie in diesem Zusammenhang ihre Pflichten gegenüber den Steuerbehörden beachten und diesen vollumfänglich nachkommen, da ansonsten zusätzliche Probleme entstehen können.

Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie, insbesondere wird es unübersichtlich, wenn es im Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften zu sehen ist, wie es unter Berücksichtigung des Strafrechts im Zusammenhang mit Selbstanzeigen zu sehen ist. Hier ist Rechtsrat von Vorteil.

Um ihre Rechte voll umfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen.

Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Tobias Nöthe
In der Sürst 3
53111 Bonn
info@noethelegal.com
+49 (0) 228 52279640
http://noethelegal.com

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Auch in diesem Quartal ist ein deutlicher Anstieg bei Selbstanzeige von Steuerbeträgen zu verzeichnen. Dies ist auf die Anfang nächsten Jahres in Kraft tretenden, deutlich schärferen Regelungen zurückzuführen. Hintergrund für die strengeren Vorgaben, die ab 2015 auch für eine strafbefreiende Selbstanzeige gelten, ist eine Gesetzesänderung. Hinzu kommt, dass einige Länder und vor allem auch Schweizer Banken auf die Offenlegung drängen. Zudem wollen einige Bundesländer auch weiterhin den Ankauf von so genannten Steuer-CDs nicht ausschließen.

Es ist daher ratsam - wenn möglich noch in diesem Jahr - eine Selbstanzeige vorzunehmen, um zum einen nicht unter die verschärften Regelungen ab 2015 zu fallen und zum anderen einer frühzeitigen Entdeckung durch die Steuerbehörden zuvorzukommen.

Dabei kann ein Vorgehen in eigener Regie unter Umständen zu einer ungewollten vorzeitigen Entdeckung führen. Denn zumeist lagern die erforderlichen Unterlagen nicht in Deutschland bzw. werden hier erstellt und müssen damit in den meisten Fällen erst einmal nach Deutschland verbracht werden. Aufgrund von insoweit verschärften Grenzkontrollen kann es daher, trotz beabsichtigten Selbstanzeige, dennoch zur vorzeitigen Entdeckung kommen.

Zu beachten ist auch, dass teilweise die Erstellung der benötigten Unterlagen aufgrund der hohen Nachfrage nicht zeitnah erfolgen kann und es daher zu einer Verzögerung bei der Selbstanzeige kommt.

Aus diesem Grund kann nur empfohlen werden:

Ob sich bei dem hinterzogenen Geld lediglich um nicht versteuerte Erträge, originäres Schwarzgeld oder eine Erbschaft handelt, holen Sie sich besser fachlichen Rat, um die Situation für Sie rechtlich einschätzbar zu machen. Wichtig ist nämlich, dass Sie in diesem Zusammenhang ihre Pflichten gegenüber den Steuerbehörden beachten und diesen vollumfänglich nachkommen, da ansonsten zusätzliche Probleme entstehen können.

Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie, insbesondere wird es unübersichtlich, wenn es im Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften zu sehen ist, wie es unter Berücksichtigung des Strafrechts im Zusammenhang mit Selbstanzeigen zu sehen ist. Hier ist Rechtsrat von Vorteil.

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