Ungültigkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen
Datum: Dienstag, dem 02. September 2014
Thema: Köln Infos


Das Landgericht (LG) Köln hat mit Urteil vom 29.01.2014 bestimmte Klauseln betreffend die Beitragsfreistellung, die Kündigung der Versicherung und den Stornoabzug für ungültig erklärt (AZ.: 26 O 317/13).

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (http://noethelegal.com/rechtsberatung/) , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert:

Das Landgericht Köln verurteilte die Beklagte Versicherung dazu, sich nicht mehr auf die genannten Klauseln zu berufen und diese in der Zukunft nicht mehr zu verwenden.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Wie es scheint, folgt das LG Köln damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der schon mehrfach entschieden hat, dass Versicherungsnehmer mit derartigen Versicherungsverträgen bei vorzeitiger Kündigung ihrer Versicherungsverträge nicht mehr so viel Geld verlieren dürfen. Zu einem Verlust des Geldes kam es insbesondere durch nachteilige Verrechnung der Abschlusskosten, Provisionen und des Stornoabzugs.

Auch die Stuttgarter Lebensversicherung AG sowie die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG wurden auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg schon gerichtlich dazu verurteilt, derartige Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden und sich nicht mehr darauf zu berufen.

Vielfach legen die Versicherer gegen die Gerichtsurteile jedoch Berufung zum Bundesgerichtshof ein. Auch hier sind einige Verfahren anhängig, das heißt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht noch aus. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesgerichtshof seiner bisherigen Rechtsprechung hinsichtlich derartiger Klauseln in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen treu bleibt und zugunsten der Versicherungsnehmer entscheidet.

Häufig werden derartige Klauseln in Versicherungsverträgen hingenommen und die Konsequenzen, die daraus resultieren können, bei Abschluss des Vertrages nicht bedacht. Sowohl im Vorfeld des Abschlusses eines Versicherungsvertrages als auch nach Abschluss kann es hilfreich sein, einen kompetenten Rechtsanwalt den betreffenden Vertrag prüfen zu lassen.

Das Versicherungsrecht ist eine komplexe Materie, insbesondere wird es unübersichtlich, wenn es im Zusammenhang mit Verrechnung der Abschlusskosten, Provisionen und des Stornoabzugs zu sehen ist. Hier ist Rechtsrat von Vorteil.

Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen.

Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Tobias Nöthe
In der Sürst 3
53111 Bonn
info@noethelegal.com
+49 (0) 228 52279640
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Vielfach legen die Versicherer gegen die Gerichtsurteile jedoch Berufung zum Bundesgerichtshof ein. Auch hier sind einige Verfahren anhängig, das heißt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht noch aus. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesgerichtshof seiner bisherigen Rechtsprechung hinsichtlich derartiger Klauseln in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen treu bleibt und zugunsten der Versicherungsnehmer entscheidet.

Häufig werden derartige Klauseln in Versicherungsverträgen hingenommen und die Konsequenzen, die daraus resultieren können, bei Abschluss des Vertrages nicht bedacht. Sowohl im Vorfeld des Abschlusses eines Versicherungsvertrages als auch nach Abschluss kann es hilfreich sein, einen kompetenten Rechtsanwalt den betreffenden Vertrag prüfen zu lassen.

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