Unternehmensnachfolge: Gestaltungsspielraum und Steuervorteil nutzen
Datum: Montag, dem 06. Oktober 2014
Thema: Köln Infos


Unternehmensnachfolge: Gestaltungsspielraum und Steuervorteil nutzen

http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html Die Unternehmensnachfolge muss in vielen Betrieben demnächst geregelt werden. Wird die Firma vererbt, muss damit gerechnet werden, dass in absehbarer Zeit Steuerprivilegien gestrichen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die Wirtschaftswoche berichtete, schätzt das Institut für Mittelstandsforschung, dass bis zum Jahr 2018 in rund 135.000 Betrieben die Unternehmensnachfolge geregelt werden muss. Bei etwa der Hälfte der Unternehmen soll der Betrieb in Händen der Familie bleiben und wird dementsprechend vererbt oder verschenkt. Werden dabei gewisse Auflagen erfüllt, beispielsweise der Erhalt der Arbeitsplätze, können die Firmenerben derzeit noch von Steuerprivilegien profitieren. Zwischen 85 und 100 Prozent des Vermögens können steuerfrei bleiben.

Allerdings ist damit zu rechnen, dass diese Privilegien demnächst zumindest eingeschränkt werden. Denn das Bundesverfassungsgericht prüft, ob durch diese Steuervorteile gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und Firmenerben über die Maße gegenüber den Erben anderer Vermögenswerte bevorzugt werden. Wer sein Unternehmen demnächst vererben oder verschenken möchte, sollte also zeitnah handeln, um noch von den Privilegien in vollem Umfang zu profitieren.

Schon hier wird deutlich, dass bei der Regelung der Unternehmensnachfolge viele Aspekte zu beachten sind. Natürlich soll der Nachfolger geeignet sein, aber auch Regelungen des Steuer-, Familien- und Erbrechts müssen berücksichtigt werden. Daher sollten in dieser Frage kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden.

Das gilt auch, wenn das Unternehmen nicht vererbt, sondern verkauft werden soll. Auch hier gibt es verschiedene Wege und Gestaltungsmöglichkeiten. So kann der Betrieb gegen die einmalige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises den Besitzer wechseln oder es werden regelmäßige Raten- bzw. Rentenzahlungen vereinbart. Denkbar ist zudem das Unternehmen im Zuge eines Management-Buy-Out an das eigene Management zu veräußern oder im Zuge eines Management-Buy-In an ein außenstehendes Management. Unabhängig davon sind dabei rechtliche und steuerliche Konsequenzen zu beachten. Diese sollten genau abgewogen werden, bevor der Betrieb den Besitzer wechselt.

Um die Unternehmensnachfolge möglichst reibungslos zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu regeln, sollte ein passendes Konzept erarbeitet und die Gestaltungsspielräume ausgeschöpft werden. Dabei kann ein erfahrenes Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern mit hoher Kompetenz in den betroffenen Rechtsgebieten hilfreich sein.

http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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+49 221 2722750
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http://www.grprainer.com/Unternehmensnachfolge.html Die Unternehmensnachfolge muss in vielen Betrieben demnächst geregelt werden. Wird die Firma vererbt, muss damit gerechnet werden, dass in absehbarer Zeit Steuerprivilegien gestrichen werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die Wirtschaftswoche berichtete, schätzt das Institut für Mittelstandsforschung, dass bis zum Jahr 2018 in rund 135.000 Betrieben die Unternehmensnachfolge geregelt werden muss. Bei etwa der Hälfte der Unternehmen soll der Betrieb in Händen der Familie bleiben und wird dementsprechend vererbt oder verschenkt. Werden dabei gewisse Auflagen erfüllt, beispielsweise der Erhalt der Arbeitsplätze, können die Firmenerben derzeit noch von Steuerprivilegien profitieren. Zwischen 85 und 100 Prozent des Vermögens können steuerfrei bleiben.

Allerdings ist damit zu rechnen, dass diese Privilegien demnächst zumindest eingeschränkt werden. Denn das Bundesverfassungsgericht prüft, ob durch diese Steuervorteile gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und Firmenerben über die Maße gegenüber den Erben anderer Vermögenswerte bevorzugt werden. Wer sein Unternehmen demnächst vererben oder verschenken möchte, sollte also zeitnah handeln, um noch von den Privilegien in vollem Umfang zu profitieren.

Schon hier wird deutlich, dass bei der Regelung der Unternehmensnachfolge viele Aspekte zu beachten sind. Natürlich soll der Nachfolger geeignet sein, aber auch Regelungen des Steuer-, Familien- und Erbrechts müssen berücksichtigt werden. Daher sollten in dieser Frage kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden.

Das gilt auch, wenn das Unternehmen nicht vererbt, sondern verkauft werden soll. Auch hier gibt es verschiedene Wege und Gestaltungsmöglichkeiten. So kann der Betrieb gegen die einmalige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises den Besitzer wechseln oder es werden regelmäßige Raten- bzw. Rentenzahlungen vereinbart. Denkbar ist zudem das Unternehmen im Zuge eines Management-Buy-Out an das eigene Management zu veräußern oder im Zuge eines Management-Buy-In an ein außenstehendes Management. Unabhängig davon sind dabei rechtliche und steuerliche Konsequenzen zu beachten. Diese sollten genau abgewogen werden, bevor der Betrieb den Besitzer wechselt.

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