Degi International: Commerzbank übernimmt Verwaltungsmandat
Datum: Montag, dem 20. Oktober 2014
Thema: Köln Infos


Degi International: Commerzbank übernimmt Verwaltungsmandat

http://www.grprainer.com/Degi-International.html Die Commerzbank hat zum 16. Oktober 2014 das Verwaltungsmandat für den in Abwicklung befindlichen offenen Immobilienfonds Degi International übernommen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als Depotbank hat die Commerzbank zum 16. Oktober 2014 das Verwaltungsmandat für den offenen Immobilienfonds Degi International übernommen. Damit ist sie für die Verwertung der verbliebenen Fondsimmobilien und die Ausschüttungen an die Anleger zuständig. Auch die weitere Abwicklung wird von der BaFin überwacht.

Im Zuge der Finanzkrise setzte der Degi International, wie viele andere offene Immobilienfonds auch, die Rücknahme der Anteilsscheine aus und wurde geschlossen. Im Oktober 2011 gab das Fondsmanagement bekannt, dass der Fonds nicht wieder geöffnet, sondern abgewickelt wird. Die Liquidität des Fonds reichte nicht aus, um die zahlreichen Rückgabewünsche der Anleger zu bedienen. Die Anleger erhalten während der Abwicklungsphase Ausschüttungen, deren Höhe sich maßgeblich an dem Erlös aus dem Verkauf der Fondsimmobilien richtet. Finanzielle Verluste sind dabei nicht auszuschließen.

Nach wie vor können die betroffenen Anleger, Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Die Chancen sind nach Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 sogar gestiegen. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter stelle die Aussetzung der Anteilsrücknahme für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar, weil sie dann nicht frei über ihr Geld verfügen können. Unwesentlich sei dabei, ob die Schließung des offenen Immobilienfonds bei Vertragsschluss schon absehbar war oder nicht. Haben die Banken das Schließungsrisiko verschwiegen, haben sie sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH schadensersatzpflichtig gemacht. Das gilt auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.

Ob die Bank gegen ihre Beratungspflichten verstoßen hat, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Dazu können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Degi-International.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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Degi International: Commerzbank übernimmt Verwaltungsmandat

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Im Zuge der Finanzkrise setzte der Degi International, wie viele andere offene Immobilienfonds auch, die Rücknahme der Anteilsscheine aus und wurde geschlossen. Im Oktober 2011 gab das Fondsmanagement bekannt, dass der Fonds nicht wieder geöffnet, sondern abgewickelt wird. Die Liquidität des Fonds reichte nicht aus, um die zahlreichen Rückgabewünsche der Anleger zu bedienen. Die Anleger erhalten während der Abwicklungsphase Ausschüttungen, deren Höhe sich maßgeblich an dem Erlös aus dem Verkauf der Fondsimmobilien richtet. Finanzielle Verluste sind dabei nicht auszuschließen.

Nach wie vor können die betroffenen Anleger, Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Die Chancen sind nach Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 sogar gestiegen. Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds informieren müssen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter stelle die Aussetzung der Anteilsrücknahme für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar, weil sie dann nicht frei über ihr Geld verfügen können. Unwesentlich sei dabei, ob die Schließung des offenen Immobilienfonds bei Vertragsschluss schon absehbar war oder nicht. Haben die Banken das Schließungsrisiko verschwiegen, haben sie sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH schadensersatzpflichtig gemacht. Das gilt auch für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 abgeschlossen wurden.

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