Steuerhinterziehung: Nur eine fehlerfreie Selbstanzeige schützt vor Verurteilung
Datum: Dienstag, dem 04. November 2014
Thema: Köln Infos


Steuerhinterziehung: Nur eine fehlerfreie Selbstanzeige schützt vor Verurteilung

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Selbstanzeige kann bei Steuerhinterziehung den Weg zurück in die Legalität ebnen. Das gelingt aber nur, wenn die Selbstanzeige wirklich fehlerfrei ist.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung können Steuersünder und der Staat gleichermaßen profitieren. Der Steuersünder, weil ihm die Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ersparen kann, der Staat, weil ordentlich Geld in die Kassen gespült wird.

Letzteres ist wahrscheinlich auch ein Grund dafür, dass es die Möglichkeit der Selbstanzeige auch weiterhin geben wird. Wenn auch ab 2015 zu wesentlich härteren Bedingungen. Aber auch schon heute ist die Selbstanzeige kein "Persilschein". Sie kann nur dann wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, vollständig und fehlerfrei ist. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann es trotz der Selbstanzeige gegenüber dem Fiskus noch zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kommen.

Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass sich dann Fehler einschleichen und die Selbstanzeige deshalb fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen. Sie wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und welche Unterlagen dem Finanzamt vorgelegt werden müssen. Vollkommen straffrei bleibt eine Selbstanzeige aber nur, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 50.000 Euro nicht übersteigt. Ab 2015 wird diese Grenze vermutlich auf 25.000 Euro gesenkt. Bei höheren Beträgen wird ein Strafzuschlag erhoben. Darüber hinaus muss die Steuerschuld zzgl. Zinsen und ggfs. einem Strafzuschlag innerhalb einer recht kurzen Frist bezahlt werden. Nur wenn diese Zahlung erfolgt, wird von einer Verurteilung abgesehen.

Auch deshalb ist es ratsam, die Selbstanzeige nach Möglichkeit noch in diesem Jahr zu stellen. Denn die Strafzuschläge werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2015 drastisch steigen. Je nach Höhe der hinterzogenen Steuern werden dann Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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Letzteres ist wahrscheinlich auch ein Grund dafür, dass es die Möglichkeit der Selbstanzeige auch weiterhin geben wird. Wenn auch ab 2015 zu wesentlich härteren Bedingungen. Aber auch schon heute ist die Selbstanzeige kein "Persilschein". Sie kann nur dann wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, vollständig und fehlerfrei ist. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann es trotz der Selbstanzeige gegenüber dem Fiskus noch zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kommen.

Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass sich dann Fehler einschleichen und die Selbstanzeige deshalb fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuziehen. Sie wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und welche Unterlagen dem Finanzamt vorgelegt werden müssen. Vollkommen straffrei bleibt eine Selbstanzeige aber nur, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 50.000 Euro nicht übersteigt. Ab 2015 wird diese Grenze vermutlich auf 25.000 Euro gesenkt. Bei höheren Beträgen wird ein Strafzuschlag erhoben. Darüber hinaus muss die Steuerschuld zzgl. Zinsen und ggfs. einem Strafzuschlag innerhalb einer recht kurzen Frist bezahlt werden. Nur wenn diese Zahlung erfolgt, wird von einer Verurteilung abgesehen.

Auch deshalb ist es ratsam, die Selbstanzeige nach Möglichkeit noch in diesem Jahr zu stellen. Denn die Strafzuschläge werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2015 drastisch steigen. Je nach Höhe der hinterzogenen Steuern werden dann Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig.

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