Vorstand haftet für unzureichendes Compliance-System
Datum: Mittwoch, dem 05. November 2014
Thema: Köln Infos


Vorstand haftet für unzureichendes Compliance-System

http://www.grprainer.com/Compliance.html Der Vorstand einer AG bzw. die Geschäftsführung einer GmbH sind für ein funktionierendes Compliance-System verantwortlich und stehen in der Haftung. Das geht aus einem Urteil des LG München hervor.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es war ein spektakuläres Urteil, das das Landgericht München Ende 2013 fällte. Es verurteilte ein Vorstandsmitglied einer AG zur Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe wegen eines unzureichenden Compliance-Systems (Az.: 5 HKO 1387/10).

Folge des unzureichenden Compliance-Systems war, dass es innerhalb des Unternehmens zu "schwarzen Kassen" gekommen war. Die Gelder wurden dazu verwendet, Geschäftspartner zu bestechen und Aufträge für das Unternehmen zu gewinnen. Obwohl der Vorstand von diesem System nichts wusste, wurde er zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Denn zu seinen Aufgaben gehört es, für ein funktionierendes Compliance-System zu sorgen.

Aus diesem Urteil des LG München wird deutlich, wie wichtig für Unternehmen ein funktionierendes Compliance-System ist. Es dient der Einhaltung von vertraglichen Regelungen und gesetzlichen Vorschriften. Verantwortlich für die Errichtung des entsprechenden Systems und die Einhaltung der Regeln ist bei einer AG der Vorstand und bei einer GmbH die Geschäftsführung. Es reicht auch nicht aus, ein Compliance-System einmal einzurichten, sondern es muss ständig auf seine Funktionalität überprüft und ggfs. weiterentwickelt werden. Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz tragen die Unternehmen, auch juristische Personen, die Verantwortung dafür, dass es nicht zu Gesetzesverstößen kommt und stehen auch entsprechend in der Haftung.

Für die Unternehmensleitung ist es also unerlässlich, ein funktionierendes Compliance-System einzurichten und dafür zu sogen, dass es zu keinen Gesetzesverstößen aus dem Unternehmen heraus kommt. Geschieht dies nicht, bedeutet dies eine strafbare Pflichtverletzung, die zu beträchtlichen Schadensersatzforderungen des Unternehmens gegen die Verantwortlichen führen kann.

Inhalt und Umsetzung der geeigneten Compliance-Maßnahmen stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung da, zumal auch dabei gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten sind. Um ein sicheres Compliancemanagementsystem zu haben und zur Abwehr von wirtschaftlichen Schäden für das Unternehmen durch Gesetzesverstöße der Mitarbeiter können sich Firmen an einen im Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/Compliance.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info@grprainer.com
+49 221 2722750
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Es war ein spektakuläres Urteil, das das Landgericht München Ende 2013 fällte. Es verurteilte ein Vorstandsmitglied einer AG zur Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe wegen eines unzureichenden Compliance-Systems (Az.: 5 HKO 1387/10).

Folge des unzureichenden Compliance-Systems war, dass es innerhalb des Unternehmens zu "schwarzen Kassen" gekommen war. Die Gelder wurden dazu verwendet, Geschäftspartner zu bestechen und Aufträge für das Unternehmen zu gewinnen. Obwohl der Vorstand von diesem System nichts wusste, wurde er zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Denn zu seinen Aufgaben gehört es, für ein funktionierendes Compliance-System zu sorgen.

Aus diesem Urteil des LG München wird deutlich, wie wichtig für Unternehmen ein funktionierendes Compliance-System ist. Es dient der Einhaltung von vertraglichen Regelungen und gesetzlichen Vorschriften. Verantwortlich für die Errichtung des entsprechenden Systems und die Einhaltung der Regeln ist bei einer AG der Vorstand und bei einer GmbH die Geschäftsführung. Es reicht auch nicht aus, ein Compliance-System einmal einzurichten, sondern es muss ständig auf seine Funktionalität überprüft und ggfs. weiterentwickelt werden. Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz tragen die Unternehmen, auch juristische Personen, die Verantwortung dafür, dass es nicht zu Gesetzesverstößen kommt und stehen auch entsprechend in der Haftung.

Für die Unternehmensleitung ist es also unerlässlich, ein funktionierendes Compliance-System einzurichten und dafür zu sogen, dass es zu keinen Gesetzesverstößen aus dem Unternehmen heraus kommt. Geschieht dies nicht, bedeutet dies eine strafbare Pflichtverletzung, die zu beträchtlichen Schadensersatzforderungen des Unternehmens gegen die Verantwortlichen führen kann.

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