Nach Urteil gegen Top-Manager ? Compliance wird immer wichtiger
Datum: Dienstag, dem 18. November 2014
Thema: Köln Infos


Nach Urteil gegen Top-Manager ? Compliance wird immer wichtiger

http://www.grprainer.com/Compliance.html Nach dem Aufsehen erregenden Urteil gegen einen ehemaligen Top-Manager wird klar: Die Rechtsprechung wird härter, das Thema Compliance für Betriebe und Konzerne immer wichtiger.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bislang war es eher die Ausnahme als die Regel, dass ein ehemaliger Top-Manager wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Verfehlungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Offenbar wird die Rechtsprechung nun härter, wie ein aktueller Fall belegt. Dabei ging es u.a. um die Vermischung von privaten und geschäftlichen Interessen zum Nachteil des Unternehmens. Dies zeigt aber auch, dass Compliance in einem Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewinnt. Denn mit einem funktionierenden System wäre diese Vermischung eventuell erst gar nicht möglich gewesen. Und: Fehlt ein Compliance-System oder ist es unzureichend ausgestattet, kann der Vorstand bzw. die Geschäftsführung dafür haften.

Das Compliance-System dient der Einhaltung der vertraglichen Regelungen und gesetzlichen Vorschriften, so dass es aus dem Unternehmen heraus nicht zu Straftaten kommt. Vorstand bzw. Geschäftsführung eines Unternehmens sind für die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems verantwortlich. Wird es versäumt, ein entsprechendes System in das Unternehmen einzubauen, können die Folgen beträchtlich sein. Es können enorme wirtschaftliche Schäden entstehen und es kann zu Schadensersatzforderungen gegen das Unternehmen und auch deren Verantwortliche kommen. Denn nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz sind die Unternehmen, auch juristische Personen, dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es aus dem Betrieb heraus nicht zu Gesetzesverstößen kommt. Entsprechend stehen die Organe auch in der Haftung.

Insofern liegt es im Interesse der Unternehmensleitung ein funktionierendes Compliance-System zu integrieren. Dabei ist auch darauf zu achten, dass das System auf seine Wirksamkeit hin immer wieder überprüft und ggfs. auch erweitert wird. Die inhaltliche Ausgestaltung und auch die Umsetzung eines geeigneten Compliance-Systems stellt für viele Betriebe allerdings auch eine große Herausforderung dar. Zumal dabei viele Gesetze, Vorschriften und Regeln zu beachten sind. Im Wirtschaftsrecht und im Wirtschaftsstrafrecht kompetente Rechtsanwälte können ein sicheres Compliance-System erstellen, überwachen und in den Betrieb integrieren.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bislang war es eher die Ausnahme als die Regel, dass ein ehemaliger Top-Manager wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Verfehlungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Offenbar wird die Rechtsprechung nun härter, wie ein aktueller Fall belegt. Dabei ging es u.a. um die Vermischung von privaten und geschäftlichen Interessen zum Nachteil des Unternehmens. Dies zeigt aber auch, dass Compliance in einem Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewinnt. Denn mit einem funktionierenden System wäre diese Vermischung eventuell erst gar nicht möglich gewesen. Und: Fehlt ein Compliance-System oder ist es unzureichend ausgestattet, kann der Vorstand bzw. die Geschäftsführung dafür haften.

Das Compliance-System dient der Einhaltung der vertraglichen Regelungen und gesetzlichen Vorschriften, so dass es aus dem Unternehmen heraus nicht zu Straftaten kommt. Vorstand bzw. Geschäftsführung eines Unternehmens sind für die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems verantwortlich. Wird es versäumt, ein entsprechendes System in das Unternehmen einzubauen, können die Folgen beträchtlich sein. Es können enorme wirtschaftliche Schäden entstehen und es kann zu Schadensersatzforderungen gegen das Unternehmen und auch deren Verantwortliche kommen. Denn nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz sind die Unternehmen, auch juristische Personen, dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es aus dem Betrieb heraus nicht zu Gesetzesverstößen kommt. Entsprechend stehen die Organe auch in der Haftung.

Insofern liegt es im Interesse der Unternehmensleitung ein funktionierendes Compliance-System zu integrieren. Dabei ist auch darauf zu achten, dass das System auf seine Wirksamkeit hin immer wieder überprüft und ggfs. auch erweitert wird. Die inhaltliche Ausgestaltung und auch die Umsetzung eines geeigneten Compliance-Systems stellt für viele Betriebe allerdings auch eine große Herausforderung dar. Zumal dabei viele Gesetze, Vorschriften und Regeln zu beachten sind. Im Wirtschaftsrecht und im Wirtschaftsstrafrecht kompetente Rechtsanwälte können ein sicheres Compliance-System erstellen, überwachen und in den Betrieb integrieren.

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