Lehman-Anleger erhält Schadensersatz - BGH-Urteil mit Signalwirkung
Datum: Donnerstag, dem 27. November 2014
Thema: Köln Infos


Lehman-Anleger erhält Schadensersatz - BGH-Urteil mit Signalwirkung

http://www.grprainer.com/Lehman-Brothers.html Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach erstmals einem Lehman-Opfer Schadensersatz zu, da er von seiner Bank falsch beraten wurde. Das Urteil lässt auch andere Lehman-Opfer wieder hoffen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Geschädigte Lehman-Anleger können wieder auf Schadensersatz hoffen. Denn der BGH sprach mit Urteil vom 25. November (XI ZR 169/13) einem Lehman-Opfer Schadensersatz zu, da er von seiner Bank falsch beraten und nicht über ein Sonderkündigungsrecht der Bank aufgeklärt wurde.

In dem Fall hatte die Bank dem Kläger im Jahr 2008 "Lehman Brothers Aktie Kupon Anleihen" im Wert von rund 33.000 Euro verkauft. In der Produktinformation hieß es, dass die Anleihen einen "100-prozentigen Kapitalschutz am Laufzeitende" hätten. Heißt: Das Risiko des Anlegers war sehr überschaubar. Im schlimmsten Fall hätte er keinen Gewinn mit seiner Investition erwirtschaftet. Der Haken: Im Basisverkaufsprospekt wurde der Bank ein Sonderkündigungsrecht etwa im Falle einer Insolvenz eingeräumt. Gleichbedeutend mit dem Risiko des Totalverlusts für den Anleger. Doch über dieses Sonderkündigungsrecht klärte sie den Anleger nicht auf und händigte auch nicht den Basisprospekt aus.

Für den BGH ein Fall von Falschberatung. Denn nach Ansicht der Karlsruher Richter hätte die Bank ihren Kunden ungefragt über ihr Sonderkündigungsrecht aufklären müssen. Insbesondere weil dem Anleger dadurch der Totalverlust seines Geldes drohen kann. Weil die Bank ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist, muss sie dem Anleger nun Schadensersatz zahlen.

Der Anleger muss allerdings einen Abschlag in Höhe von 17 Prozent der Anlagesumme hinnehmen. Denn er hatte es versäumt, seine Forderungen im Lehman-Insolvenzverfahren in den USA anzumelden. Dort wurden Forderungen bis 50.000 US-Dollar pauschal mit 17 Prozent vergütet.

Bemerkenswert ist, dass der BGH erstmals einem Lehman-Opfer Schadensersatz zusprach. Insofern könnte das aktuelle Urteil durchaus wegweisenden Charakter haben und vielen Lehman-Opfern neuen Mut machen. Allerdings muss immer im Einzelfall entschieden werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat.

Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich geschädigte Lehman-Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
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In dem Fall hatte die Bank dem Kläger im Jahr 2008 "Lehman Brothers Aktie Kupon Anleihen" im Wert von rund 33.000 Euro verkauft. In der Produktinformation hieß es, dass die Anleihen einen "100-prozentigen Kapitalschutz am Laufzeitende" hätten. Heißt: Das Risiko des Anlegers war sehr überschaubar. Im schlimmsten Fall hätte er keinen Gewinn mit seiner Investition erwirtschaftet. Der Haken: Im Basisverkaufsprospekt wurde der Bank ein Sonderkündigungsrecht etwa im Falle einer Insolvenz eingeräumt. Gleichbedeutend mit dem Risiko des Totalverlusts für den Anleger. Doch über dieses Sonderkündigungsrecht klärte sie den Anleger nicht auf und händigte auch nicht den Basisprospekt aus.

Für den BGH ein Fall von Falschberatung. Denn nach Ansicht der Karlsruher Richter hätte die Bank ihren Kunden ungefragt über ihr Sonderkündigungsrecht aufklären müssen. Insbesondere weil dem Anleger dadurch der Totalverlust seines Geldes drohen kann. Weil die Bank ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist, muss sie dem Anleger nun Schadensersatz zahlen.

Der Anleger muss allerdings einen Abschlag in Höhe von 17 Prozent der Anlagesumme hinnehmen. Denn er hatte es versäumt, seine Forderungen im Lehman-Insolvenzverfahren in den USA anzumelden. Dort wurden Forderungen bis 50.000 US-Dollar pauschal mit 17 Prozent vergütet.

Bemerkenswert ist, dass der BGH erstmals einem Lehman-Opfer Schadensersatz zusprach. Insofern könnte das aktuelle Urteil durchaus wegweisenden Charakter haben und vielen Lehman-Opfern neuen Mut machen. Allerdings muss immer im Einzelfall entschieden werden, ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat.

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