CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Möglichkeiten der Anleger
Datum: Mittwoch, dem 04. Februar 2015
Thema: Köln Infos


CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Möglichkeiten der Anleger

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Gegen die Deltoton GmbH, ehemals Frankonia, wird u.a. wegen Betrugsverdacht ermittelt. Die Frankonia AG hatte auch die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 aufgelegt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt offenbar gegen die Deltoton GmbH wegen des Verdachts auf Anlagebetrug. Im Zuge der Ermittlungen ist es kurz vor Weihnachten zu einer groß angelegten Razzia gekommen, bei der in Bayern und Hessen insgesamt 26 Objekte durchsucht wurden. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und fünf Beschuldigte festgenommen. Neben Betrugsverdacht wird auch wegen Untreue und Geldwäsche ermittelt.

Nach den derzeitigen Ermittlungen sollen rund 30.000 Anleger geschädigt worden sein. Der Gesamtschaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen. Seit Mitte der 1990er Jahre konnten sich die Anleger über atypisch stille Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften beteiligen. Allerdings sollen die Anlegergelder zumindest teilweise zweckentfremdet worden sein. Anleger haben viel Geld verloren.

Die Frankonia AG, die später in Deltoton GmbH umbenannt wurde, legte u.a. die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 auf. Diese Fonds wollten zum Beispiel in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen investieren. So sollten Gewinne erwirtschaftet und an die Anleger weitergereicht werden. Hohe Renditen wurden dabei versprochen. Doch zumindest für die Anleger ist die Rechnung nicht aufgegangen.

Betroffene Anleger haben aber nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Rahmen einer anlegergerechten Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zumal die CSA Beteiligungsfonds als sog. Blind Pools konstruiert waren, der Anleger also nicht weiß, in welche Objekte sein Geld investiert wird. Auf Grund der Risiken, die für die Anleger bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen, waren die Beteiligungen an den CSA-Fonds auch nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. Liegt Falschberatung vor, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, kann dies noch weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen.

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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
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http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Gegen die Deltoton GmbH, ehemals Frankonia, wird u.a. wegen Betrugsverdacht ermittelt. Die Frankonia AG hatte auch die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 aufgelegt.

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Nach den derzeitigen Ermittlungen sollen rund 30.000 Anleger geschädigt worden sein. Der Gesamtschaden soll im zweistelligen Millionenbereich liegen. Seit Mitte der 1990er Jahre konnten sich die Anleger über atypisch stille Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften beteiligen. Allerdings sollen die Anlegergelder zumindest teilweise zweckentfremdet worden sein. Anleger haben viel Geld verloren.

Die Frankonia AG, die später in Deltoton GmbH umbenannt wurde, legte u.a. die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 auf. Diese Fonds wollten zum Beispiel in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen investieren. So sollten Gewinne erwirtschaftet und an die Anleger weitergereicht werden. Hohe Renditen wurden dabei versprochen. Doch zumindest für die Anleger ist die Rechnung nicht aufgegangen.

Betroffene Anleger haben aber nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Rahmen einer anlegergerechten Beratung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zumal die CSA Beteiligungsfonds als sog. Blind Pools konstruiert waren, der Anleger also nicht weiß, in welche Objekte sein Geld investiert wird. Auf Grund der Risiken, die für die Anleger bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen, waren die Beteiligungen an den CSA-Fonds auch nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. Liegt Falschberatung vor, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, kann dies noch weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen.

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