Schwacher Euro kann zu Problemen bei Fremdwährungsdarlehen führen
Datum: Dienstag, dem 10. März 2015
Thema: Köln Infos


Schwacher Euro kann zu Problemen bei Fremdwährungsdarlehen führen

http://www.grprainer.com/Bankrecht.html Die EZB will Staatsanleihen im großen Stil kaufen. Eine Folge davon könnte ein weiterer Kursverfall des Euro sein. Das könnte bei Geldanlagen mit Fremdwährungsdarlehen zu Problemen führen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zu Beginn des Jahres haben Anleger und Kreditnehmer von Darlehen in Schweizer Franken bereits die negativen Auswirkungen der Entkoppelung des Schweizer Franken vom Euro zu spüren gekommen. Der Euro hat dadurch im Vergleich zum Franken deutlich an Wert verloren. Das führte dazu, dass die Darlehensschuld bei Krediten in Schweizer Franken sprunghaft angestiegen ist. Für private Kreditnehmer könnte der dadurch entstandene Schaden bis zu eine Milliarde Euro betragen, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Auch bei Kapitalanlagen wie z.B. geschlossenen Fonds können Darlehen in Schweizer Franken die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaften gefährden.

Nun beginnt die Europäische Zentralbank (EZB) mit den Ankauf von Staatsanleihen mit dem Ziel, eine Deflation zu verhindern und die europäische Wirtschaft anzukurbeln. Allerdings dürfte der Euro dadurch weiter an Wert verlieren - nicht nur gegenüber dem Franken, sondern auch gegenüber dem US-Dollar und anderen Währungen. Dadurch können Fremdwährungsdarlehen zu einer noch größeren Belastung werden, denn die Schulden steigen durch den Kursverfall des Euro an.

Allerdings haben betroffene Kreditnehmer und auch Anleger die Möglichkeit, sich zu wehren. Denn sie hätten über das Risiko bei Fremdwährungsdarlehen, die zu einer Verteuerung des Kredits führen können, umfassend aufgeklärt werden müssen. Hat die kreditgebende Bank dieses Risiko verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden, so dass die Bank für den durch Wechselkursverluste entstandenen Schaden aufkommen muss. Wurden Beteiligungen an geschlossenen Fonds mit Fremdwährungsdarlehen vermittelt und nicht über das Risiko der Wechselkursverluste aufgeklärt, besteht ebenfalls die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen.

Bei Verbraucherdarlehen, z.B. zur Immobilienfinanzierung, kann möglicherweise auch der sog. Widerrufs-Joker gezogen werden. Das ist dann möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichleiten belehrt wurde. In dem Fall würde das Darlehen komplett rückabgewickelt. Die Wechselkursverluste blieben bei der Bank und der Verbraucher könnte bei einer Umschuldung von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
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Schwacher Euro kann zu Problemen bei Fremdwährungsdarlehen führen

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Nun beginnt die Europäische Zentralbank (EZB) mit den Ankauf von Staatsanleihen mit dem Ziel, eine Deflation zu verhindern und die europäische Wirtschaft anzukurbeln. Allerdings dürfte der Euro dadurch weiter an Wert verlieren - nicht nur gegenüber dem Franken, sondern auch gegenüber dem US-Dollar und anderen Währungen. Dadurch können Fremdwährungsdarlehen zu einer noch größeren Belastung werden, denn die Schulden steigen durch den Kursverfall des Euro an.

Allerdings haben betroffene Kreditnehmer und auch Anleger die Möglichkeit, sich zu wehren. Denn sie hätten über das Risiko bei Fremdwährungsdarlehen, die zu einer Verteuerung des Kredits führen können, umfassend aufgeklärt werden müssen. Hat die kreditgebende Bank dieses Risiko verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden, so dass die Bank für den durch Wechselkursverluste entstandenen Schaden aufkommen muss. Wurden Beteiligungen an geschlossenen Fonds mit Fremdwährungsdarlehen vermittelt und nicht über das Risiko der Wechselkursverluste aufgeklärt, besteht ebenfalls die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen.

Bei Verbraucherdarlehen, z.B. zur Immobilienfinanzierung, kann möglicherweise auch der sog. Widerrufs-Joker gezogen werden. Das ist dann möglich, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichleiten belehrt wurde. In dem Fall würde das Darlehen komplett rückabgewickelt. Die Wechselkursverluste blieben bei der Bank und der Verbraucher könnte bei einer Umschuldung von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren.

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