Commerzbank-Tochter kündigt mutmaßliche Schwarzgeldkonten und fordert zur Selbstanzeige auf
Datum: Donnerstag, dem 02. April 2015
Thema: Köln Infos


Commerzbank-Tochter kündigt mutmaßliche Schwarzgeldkonten und fordert zur Selbstanzeige auf

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Eine Luxemburger Commerzbank-Tochter macht im Kampf gegen Steuerhinterziehung ernst. Nach Medienberichten hat sie rund 400 Konten, auf denen sich mutmaßlich Schwarzgeld befindet, gekündigt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die Tagesschau online und die Süddeutsche Zeitung berichten, macht eine Tochtergesellschaft der Commerzbank in Luxemburg ernst im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Schwarzgeld auf ihren Konten. Demzufolge hat die Commerzbank International S.A. Luxemburg (Cisal) ca. 400 Konten, auf denen sie Schwarzgeld vermutet, gekündigt. Mehrfach soll sie vor dem Hintergrund des automatischen Informationsaustausches Kontoinhaber aufgefordert haben, ihre steuerlichen Angelegenheiten zu regeln - also eine Selbstanzeige zu stellen.

Bei rund 400 Kono-Inhabern offenbar ohne Erfolg. Die Konsequenz ist nun die Kündigung der Konten zum 30. April 2015. Damit nicht genug. Die Schließfächer müssen so schnell wie möglich geräumt werden und Kredite spätestens bis zum 15.Mai 2015 zurückgezahlt werden. Gegen etliche Kunden und auch Mitarbeiter der Bank ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln bereits wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bzw. der Beihilfe.

Das Beispiel zeigt, dass sich Steuerhinterzieher, die Schwarzgeld auf Konten in Luxemburg oder anderen ehemaligen Steueroasen geparkt haben, nicht mehr sicher fühlen können. Werden sie entdeckt, droht ihnen eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die Folge können hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sein. Einen Ausweg bietet nach wie vor die Selbstanzeige.

Diese muss vollständig sein und rechtzeitig, d.h. vor Tatentdeckung gestellt werden. Wobei es durchaus strittig ist, zu welchem Zeitpunkt eine Steuerhinterziehung als entdeckt gilt. Die Bundesländer legen unterschiedliche Maßstäbe an. Klar ist aber, dass die Zeit drängt und die Betroffenen unverzüglich handeln sollten, wenn sie eine Selbstanzeige stellen wollen. Hektik ist dabei allerdings ein schlechter Ratgeber. Denn ist die Selbstanzeige unvollständig, verfehlt sie ihr Ziel. Daher sollten Selbstanzeigen auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Dabei können schnell Fehler passieren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen, die jeden Fall individuell würdigen können und für eine Selbstanzeige sorgen können, die den hohen Anforderungen entspricht.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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Bei rund 400 Kono-Inhabern offenbar ohne Erfolg. Die Konsequenz ist nun die Kündigung der Konten zum 30. April 2015. Damit nicht genug. Die Schließfächer müssen so schnell wie möglich geräumt werden und Kredite spätestens bis zum 15.Mai 2015 zurückgezahlt werden. Gegen etliche Kunden und auch Mitarbeiter der Bank ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln bereits wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bzw. der Beihilfe.

Das Beispiel zeigt, dass sich Steuerhinterzieher, die Schwarzgeld auf Konten in Luxemburg oder anderen ehemaligen Steueroasen geparkt haben, nicht mehr sicher fühlen können. Werden sie entdeckt, droht ihnen eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die Folge können hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sein. Einen Ausweg bietet nach wie vor die Selbstanzeige.

Diese muss vollständig sein und rechtzeitig, d.h. vor Tatentdeckung gestellt werden. Wobei es durchaus strittig ist, zu welchem Zeitpunkt eine Steuerhinterziehung als entdeckt gilt. Die Bundesländer legen unterschiedliche Maßstäbe an. Klar ist aber, dass die Zeit drängt und die Betroffenen unverzüglich handeln sollten, wenn sie eine Selbstanzeige stellen wollen. Hektik ist dabei allerdings ein schlechter Ratgeber. Denn ist die Selbstanzeige unvollständig, verfehlt sie ihr Ziel. Daher sollten Selbstanzeigen auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Dabei können schnell Fehler passieren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen, die jeden Fall individuell würdigen können und für eine Selbstanzeige sorgen können, die den hohen Anforderungen entspricht.

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