Steuerhinterziehung: Selbstanzeige verzeiht keine Fehler
Datum: Montag, dem 08. Juni 2015
Thema: Köln Infos


Steuerhinterziehung: Selbstanzeige verzeiht keine Fehler

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kann den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ebnen. Aber sie ist ein sehr komplexes Werk, das keine Fehler verzeiht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung können sowohl der Staat als auch der Steuersünder profitieren. Der Fiskus freut sich über sprudelnde Steuereinnahmen und der Steuerhinterzieher kann durch die Selbstanzeige einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgegen. Doch während der Staat auf jeden Fall gewinnt, läuft der Steuersünder in Gefahr, dass die Selbstanzeige nicht wirkt und trotzdem eine Verurteilung droht. Denn die Selbstanzeige verzeiht keine Fehler und muss daher sehr gewissenhaft verfasst werden.

Durch die Selbstanzeige muss das zuständige Finanzamt in die Lage versetzt werden, einen neuen Steuerbescheid ohne weitere Recherchen zu erlassen. Eine bloße Saldenaufstellung reicht dazu nicht aus. Vielmehr muss die Selbstanzeige vollständig und selbsterklärend sein. Dazu muss sie alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre enthalten. Sollten noch wichtige Daten fehlen, kann die Steuerschuld zunächst auch geschätzt werden. Doch diese Schätzung muss schon sehr genau ausfallen und darf auf keinen Fall zu niedrig sein. Ist die Selbstanzeige fehlerhaft, kann sie nicht mehr nachträglich korrigiert werden. Dann wirkt sie sich nur noch wie ein Geständnis strafmildernd aus.

Der Laie ist mit den komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige in der Regel überfordert. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen, die zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen, ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten und wie sie verfasst werden muss, damit sie wirken kann. Dafür muss sie auch rechtzeitig gestellt werden. Wurde die Steuerhinterziehung bereits entdeckt, ist keine Selbstanzeige mehr möglich.

Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige zur kompletten Straffreiheit führen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag zwischen zehn und zwanzig Prozent.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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+49 221 2722750
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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige verzeiht keine Fehler

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung können sowohl der Staat als auch der Steuersünder profitieren. Der Fiskus freut sich über sprudelnde Steuereinnahmen und der Steuerhinterzieher kann durch die Selbstanzeige einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgegen. Doch während der Staat auf jeden Fall gewinnt, läuft der Steuersünder in Gefahr, dass die Selbstanzeige nicht wirkt und trotzdem eine Verurteilung droht. Denn die Selbstanzeige verzeiht keine Fehler und muss daher sehr gewissenhaft verfasst werden.

Durch die Selbstanzeige muss das zuständige Finanzamt in die Lage versetzt werden, einen neuen Steuerbescheid ohne weitere Recherchen zu erlassen. Eine bloße Saldenaufstellung reicht dazu nicht aus. Vielmehr muss die Selbstanzeige vollständig und selbsterklärend sein. Dazu muss sie alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre enthalten. Sollten noch wichtige Daten fehlen, kann die Steuerschuld zunächst auch geschätzt werden. Doch diese Schätzung muss schon sehr genau ausfallen und darf auf keinen Fall zu niedrig sein. Ist die Selbstanzeige fehlerhaft, kann sie nicht mehr nachträglich korrigiert werden. Dann wirkt sie sich nur noch wie ein Geständnis strafmildernd aus.

Der Laie ist mit den komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige in der Regel überfordert. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen, die zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen, ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten und wie sie verfasst werden muss, damit sie wirken kann. Dafür muss sie auch rechtzeitig gestellt werden. Wurde die Steuerhinterziehung bereits entdeckt, ist keine Selbstanzeige mehr möglich.

Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige zur kompletten Straffreiheit führen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag zwischen zehn und zwanzig Prozent.

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