Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich kann zu Freiheitsstrafe führen - Selbstanzeige
Datum: Dienstag, dem 23. Juni 2015
Thema: Köln Infos


Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich kann zu Freiheitsstrafe führen ? Selbstanzeige

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Wer Steuern im sechsstelligen Bereich hinterzogen hat, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Mit einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung lässt sich eine Verurteilung verhindern.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen hat, muss mit drastischen Strafen rechnen. Auch wenn es keine genaue Richtschnur für das Strafmaß gibt, stellte der Bundesgerichtshof bereits fest, dass bei Hinterziehungsbeträgen im sechsstelligen Bereich eine Geldstrafe alleine nicht mehr ausreichend sei. Bei noch höheren Hinterziehungssummen käme nach Ansicht des BGH auch keine Bewährungsstrafe mehr in Frage. Dennoch hängt das Strafmaß auch in diesen Fällen immer vom Einzelfall ab, so dass auch eine mildere Strafe möglich ist.

Wer sich aber vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und den damit verbundenen Geld- bzw. Haftstrafen schützen möchte, kann eine Selbstanzeige stellen. Angesichts des zunehmend größer werdenden Entdeckungsrisikos dürfte die Selbstanzeige der letzte Ausweg sein, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Dennoch sollte eine Selbstanzeige aus Furcht vor Entdeckung nicht zum "Schnellschuss" werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dann fehlerhaft ist und nur noch strafmildernd wirken kann, ist extrem hoch. Daher sollte eine Selbstanzeige gewissenhaft und sehr gründlich vorbereitet werden, damit sie vollständig und fehlerfrei ist.

Dazu muss eine Selbstanzeige beispielsweise alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Für den Laien sind diese komplexen Anforderungen kaum zu erfüllen. Darum sollten sie eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfassen. Das Fehlerpotenzial ist dabei einfach zu groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und können die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie auch ihre Wirkung entfalten kann.

Für komplette Straffreiheit kann eine fehlerfreie Selbstanzeige aber nur dann sorgen, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Summen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent. Erst wenn die Strafzuschläge und die Steuerschulden samt Zinsen bezahlt sind, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung abgewendet.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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+49 221 2722750
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Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich kann zu Freiheitsstrafe führen ? Selbstanzeige

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer Steuern hinterzogen hat, muss mit drastischen Strafen rechnen. Auch wenn es keine genaue Richtschnur für das Strafmaß gibt, stellte der Bundesgerichtshof bereits fest, dass bei Hinterziehungsbeträgen im sechsstelligen Bereich eine Geldstrafe alleine nicht mehr ausreichend sei. Bei noch höheren Hinterziehungssummen käme nach Ansicht des BGH auch keine Bewährungsstrafe mehr in Frage. Dennoch hängt das Strafmaß auch in diesen Fällen immer vom Einzelfall ab, so dass auch eine mildere Strafe möglich ist.

Wer sich aber vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und den damit verbundenen Geld- bzw. Haftstrafen schützen möchte, kann eine Selbstanzeige stellen. Angesichts des zunehmend größer werdenden Entdeckungsrisikos dürfte die Selbstanzeige der letzte Ausweg sein, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

Dennoch sollte eine Selbstanzeige aus Furcht vor Entdeckung nicht zum "Schnellschuss" werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dann fehlerhaft ist und nur noch strafmildernd wirken kann, ist extrem hoch. Daher sollte eine Selbstanzeige gewissenhaft und sehr gründlich vorbereitet werden, damit sie vollständig und fehlerfrei ist.

Dazu muss eine Selbstanzeige beispielsweise alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre beinhalten. Für den Laien sind diese komplexen Anforderungen kaum zu erfüllen. Darum sollten sie eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfassen. Das Fehlerpotenzial ist dabei einfach zu groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und können die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie auch ihre Wirkung entfalten kann.

Für komplette Straffreiheit kann eine fehlerfreie Selbstanzeige aber nur dann sorgen, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Summen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent. Erst wenn die Strafzuschläge und die Steuerschulden samt Zinsen bezahlt sind, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung abgewendet.

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