HCI Shipping Select 28: Vorläufiges Insolvenzverfahren über Hellespont Trustful eröffnet
Datum: Dienstag, dem 23. Juni 2015
Thema: Köln Infos


HCI Shipping Select 28: Vorläufiges Insolvenzverfahren über Hellespont Trustful eröffnet

http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Das Amtsgericht Bremen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Tankers Hellespont Trustful eröffnet. Der Tanker gehörte zum HCI Shipping Select 28, wurde aber bereits verkauft.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Dachfonds HCI Shipping Select 28 wurde 2008 aufgelegt und investierte in sechs Schiffsgesellschaften als Zielfonds. Für den Fonds waren die Tanker Hellespont Trustful, Hellespont Crusader und Hellespont Commander sowie die Frachter Pavian, HR Facility und HR Frequency unter Fahrt. Der Dachfonds wurde von der Krise der Schifffahrt schwer getroffen. Für die Gesellschaften der HR Frequency und HR Facility wurden im vergangenen Jahr Insolvenzanträge gestellt. Die Schiffsgesellschaften der Tanker Hellespont Crusader und Hellespont Commander meldeten bereist 2012 Insolvenz an. Der Tanker Hellespont Trustful wurde schon ein Jahr zuvor verkauft und ist nun offenbar ebenfalls insolvent. Das Amtsgericht Bremen eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren am 16. Juni 2015 (Az.: 509 IN 15/15).

Von den sechs Schiffen ist damit nur noch der Frachter Pavian in dem Dachfonds verblieben. Für die Anleger ist die Beteiligung am HCI Shipping Select 28 ohnehin unbefriedigend verlaufen. Nun müssen sie mit weiteren finanziellen Verlusten rechnen. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Denn Schiffsfonds sind keineswegs die sicheren Kapitalanlagen als die sie in der Anlageberatung gerne dargestellt wurden. Vielmehr handelt es sich dabei in der Regel um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Chancen und Risiken. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust der Einlage stehen.

Die vermittelnden Banken hätten nicht nur über die Risiken, sondern auch über ihre Rückvergütungen aufklären müssen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden. Wurden die Kick-Backs oder Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
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Von den sechs Schiffen ist damit nur noch der Frachter Pavian in dem Dachfonds verblieben. Für die Anleger ist die Beteiligung am HCI Shipping Select 28 ohnehin unbefriedigend verlaufen. Nun müssen sie mit weiteren finanziellen Verlusten rechnen. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Denn Schiffsfonds sind keineswegs die sicheren Kapitalanlagen als die sie in der Anlageberatung gerne dargestellt wurden. Vielmehr handelt es sich dabei in der Regel um unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Chancen und Risiken. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust der Einlage stehen.

Die vermittelnden Banken hätten nicht nur über die Risiken, sondern auch über ihre Rückvergütungen aufklären müssen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden. Wurden die Kick-Backs oder Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

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