Testament: Den letzten Willen eindeutig formulieren
Datum: Donnerstag, dem 02. Juli 2015
Thema: Köln Infos


Testament: Den letzten Willen eindeutig formulieren

http://www.grprainer.com/Testament.html Wer in einem Testament einen Verein oder eine wohltätige Organisation zum Erben einsetzen möchte, muss diese genau benennen. Ansonsten kann der letzte Wille nicht umgesetzt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Nachlass muss nicht automatisch der Familie zufallen. In einem Testament können auch Organisationen, Vereine, Verbände, etc. bedacht werden. Dazu muss aber genau verfügt werden, wer erben soll. Auch die gesetzlichen Pflichtteile der Kinder oder anderer Angehöriger müssen berücksichtigt werden.

In den meisten Fällen werden die Kinder beim Tod eines Erblassers zu Erben. Es tritt aber auch immer häufiger die Situation ein, dass der Erblasser keine Verwandten mehr hat oder diese nicht erben sollen. Dann kann er seinen Nachlass auch im Testament regeln. Bedacht werden können auch Vereine, Verbände oder Organisationen, die dem Erblasser besonders nahe stehen. Ist der Erblasser beispielsweise ein Tierliebhaber, reicht eine allgemeine Formulierung, dass der Nachlass einer guten Tierschutzorganisation zufallen solle, nicht aus. Selbst wenn eine Organisation beim Namen genannt wird, ist dies oft noch unzureichend. Denn Organisationen sind häufig nach Bundes-, Landes-, Regional- oder Stadtverbänden untergliedert. Das macht eine genaue Definition nötig, wer den Nachlass erhalten soll.

Name, Adresse und sonstige Kennzeichen des Erben sollten also im Testament konkret benannt werden, damit der letzte Wille im Sinne des Erblassers umgesetzt werden kann. Ist der letzte Wille aus dem Testament nicht eindeutig zu erkennen, können gesetzliche Erben davon profitieren oder der Nachlass fällt zunächst an den Staat, der dann einer gemeinnützigen Einrichtung den Nachlass zukommen lässt. Die Verfügungen im Testament sollten also so eindeutig sein, dass es keinen Interpretationsspielraum gibt. So lässt sich auch Streit unter Erben vermeiden.

Darüber hinaus muss ein Testament auch einige formale Kriterien erfüllen. So darf eine eigenhändige Unterschrift oder die Angabe von Ort und Datum nicht fehlen. Auch sollte es eine eindeutige Überschrift wie "Mein letzter Wille" tragen.

Wer dafür sorgen möchte, dass die letztwillige Verfügung auch tatsächlich umgesetzt wird, kann sich bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags von im Erbrecht versierten Rechtsanwälten beraten lassen.

http://www.grprainer.com/Testament.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info@grprainer.com
+49 221 2722750
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Nachlass muss nicht automatisch der Familie zufallen. In einem Testament können auch Organisationen, Vereine, Verbände, etc. bedacht werden. Dazu muss aber genau verfügt werden, wer erben soll. Auch die gesetzlichen Pflichtteile der Kinder oder anderer Angehöriger müssen berücksichtigt werden.

In den meisten Fällen werden die Kinder beim Tod eines Erblassers zu Erben. Es tritt aber auch immer häufiger die Situation ein, dass der Erblasser keine Verwandten mehr hat oder diese nicht erben sollen. Dann kann er seinen Nachlass auch im Testament regeln. Bedacht werden können auch Vereine, Verbände oder Organisationen, die dem Erblasser besonders nahe stehen. Ist der Erblasser beispielsweise ein Tierliebhaber, reicht eine allgemeine Formulierung, dass der Nachlass einer guten Tierschutzorganisation zufallen solle, nicht aus. Selbst wenn eine Organisation beim Namen genannt wird, ist dies oft noch unzureichend. Denn Organisationen sind häufig nach Bundes-, Landes-, Regional- oder Stadtverbänden untergliedert. Das macht eine genaue Definition nötig, wer den Nachlass erhalten soll.

Name, Adresse und sonstige Kennzeichen des Erben sollten also im Testament konkret benannt werden, damit der letzte Wille im Sinne des Erblassers umgesetzt werden kann. Ist der letzte Wille aus dem Testament nicht eindeutig zu erkennen, können gesetzliche Erben davon profitieren oder der Nachlass fällt zunächst an den Staat, der dann einer gemeinnützigen Einrichtung den Nachlass zukommen lässt. Die Verfügungen im Testament sollten also so eindeutig sein, dass es keinen Interpretationsspielraum gibt. So lässt sich auch Streit unter Erben vermeiden.

Darüber hinaus muss ein Testament auch einige formale Kriterien erfüllen. So darf eine eigenhändige Unterschrift oder die Angabe von Ort und Datum nicht fehlen. Auch sollte es eine eindeutige Überschrift wie "Mein letzter Wille" tragen.

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