Steuerhinterziehung: Österreich kippt Bankgeheimnis - Selbstanzeige
Datum: Donnerstag, dem 09. Juli 2015
Thema: Köln Infos


Steuerhinterziehung: Österreich kippt Bankgeheimnis ? Selbstanzeige

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Österreich schafft das Bankgeheimnis im Zug einer großen Steuerreform quasi ab. Damit wird es einfacher, unversteuertes Schwarzgeld auf Konten in Österreich zu entdecken.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Parlament in Österreich hat eine große Steuerreform beschlossen. Die Reformen sollen 2016 in Kraft treten. Eine Folge davon ist auch der Abschied von dem umstrittenen Bankgeheimnis. Davon verspreche sich die Regierung bessere Kontrollmöglichkeiten und höhere Einnahmen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, berichtet das Handelsblatt. Dazu sollen sämtliche Konten der österreichischen Geldinstitute in einem zentralen Register erfasst werden.

Eröffnen Ausländer in Österreich ein neues Konto, wird dies ab Ende 2016 oder Anfang 2017 automatisch dem Heimaltland des Bankkunden gemeldet. Auch das soll Teil der Steuerreform sein. Ursprünglich wollte sich Österreich erst ab 2018 am automatischen Informationsaustausch von Bankdaten beteiligen. Wer auf Konten in Österreich noch unversteuertes Schwarzgeld vor dem Fiskus versteckt, muss mehr denn je mit der Entdeckung rechnen. Um einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, können Steuersünder nach wie vor die Selbstanzeige nutzen. Diese muss aber rechtzeitig gestellt werden, also bevor die Tat entdeckt wurde.

Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern sie muss auch fehlerfrei und vollständig sein. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Für den Laien sind die komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige allerdings kaum zu erfüllen. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb nicht wirken kann, ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können die spezifischen Umstände eines jedes Falls beurteilen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie wirkt.

Bei einer erfolgreichen Selbstanzeige bleibt eine Steuerhinterziehung bis zu einer Grenze von 25.000 Euro komplett straffrei. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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+49 221 2722750
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Steuerhinterziehung: Österreich kippt Bankgeheimnis ? Selbstanzeige

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Parlament in Österreich hat eine große Steuerreform beschlossen. Die Reformen sollen 2016 in Kraft treten. Eine Folge davon ist auch der Abschied von dem umstrittenen Bankgeheimnis. Davon verspreche sich die Regierung bessere Kontrollmöglichkeiten und höhere Einnahmen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, berichtet das Handelsblatt. Dazu sollen sämtliche Konten der österreichischen Geldinstitute in einem zentralen Register erfasst werden.

Eröffnen Ausländer in Österreich ein neues Konto, wird dies ab Ende 2016 oder Anfang 2017 automatisch dem Heimaltland des Bankkunden gemeldet. Auch das soll Teil der Steuerreform sein. Ursprünglich wollte sich Österreich erst ab 2018 am automatischen Informationsaustausch von Bankdaten beteiligen. Wer auf Konten in Österreich noch unversteuertes Schwarzgeld vor dem Fiskus versteckt, muss mehr denn je mit der Entdeckung rechnen. Um einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, können Steuersünder nach wie vor die Selbstanzeige nutzen. Diese muss aber rechtzeitig gestellt werden, also bevor die Tat entdeckt wurde.

Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern sie muss auch fehlerfrei und vollständig sein. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Für den Laien sind die komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige allerdings kaum zu erfüllen. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb nicht wirken kann, ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können die spezifischen Umstände eines jedes Falls beurteilen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie wirkt.

Bei einer erfolgreichen Selbstanzeige bleibt eine Steuerhinterziehung bis zu einer Grenze von 25.000 Euro komplett straffrei. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.

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