Das Landgericht Köln urteilt über Ex-Gesellschafter von Sal. Oppenheim - eine Freiheitsstrafe, auch eine auf Bewährung, ist ein Urteil mit Augenmaß!
Datum: Freitag, dem 10. Juli 2015
Thema: Köln News


Düsseldorf (ots) - Das Strafmaß gegen die Ex-Gesellschafter von Sal. Oppenheim mag manchen nicht zufriedenstellen, der gerne alle Angeklagten im Gefängnis gesehen hätte.

Doch man muss sich davor hüten, bei Strafprozessen gegen Führungskräfte aus der Geldbranche permanent mit Schaum vor dem Mund zu urteilen.

Zu oft stellt Volkes Stimme eine Branche unter Sippenhaft, in der einige schwarze Schafe den Ruf aller ruiniert haben. Das Rechtsempfinden vieler kann nicht der Maßstab für die Rechtsprechung sein.

Das Landgericht Köln hat berücksichtigt, dass zwei Angeklagte ihre Schuld teilweise gestanden haben, und das folgerichtig strafmildernd berücksichtigt.

Die Banker sind an ihrer eigenen Großmannssucht gescheitert, an der Unfähigkeit, das Geschäft auch in schweren Zeiten erfolgreich zu managen.

Aber sie haben sich nicht selbst bereichert, und sie haben als persönlich haftende Gesellschafter auch selbst Geld verloren.

Das löst kein Mitleid aus, aber es verringert die Schuld.

Andererseits muss man Manager bestrafen, die das Vermögen anderer beschädigen und durch ihre Politik ein Unternehmen an den Rand des Zusammenbruchs treiben.

Eine Freiheitsstrafe, auch eine auf Bewährung, ist ein Urteil mit Augenmaß.

Kommentar von Georg Winters

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3068135, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Das Strafmaß gegen die Ex-Gesellschafter von Sal. Oppenheim mag manchen nicht zufriedenstellen, der gerne alle Angeklagten im Gefängnis gesehen hätte.

Doch man muss sich davor hüten, bei Strafprozessen gegen Führungskräfte aus der Geldbranche permanent mit Schaum vor dem Mund zu urteilen.

Zu oft stellt Volkes Stimme eine Branche unter Sippenhaft, in der einige schwarze Schafe den Ruf aller ruiniert haben. Das Rechtsempfinden vieler kann nicht der Maßstab für die Rechtsprechung sein.

Das Landgericht Köln hat berücksichtigt, dass zwei Angeklagte ihre Schuld teilweise gestanden haben, und das folgerichtig strafmildernd berücksichtigt.

Die Banker sind an ihrer eigenen Großmannssucht gescheitert, an der Unfähigkeit, das Geschäft auch in schweren Zeiten erfolgreich zu managen.

Aber sie haben sich nicht selbst bereichert, und sie haben als persönlich haftende Gesellschafter auch selbst Geld verloren.

Das löst kein Mitleid aus, aber es verringert die Schuld.

Andererseits muss man Manager bestrafen, die das Vermögen anderer beschädigen und durch ihre Politik ein Unternehmen an den Rand des Zusammenbruchs treiben.

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