Malte Hartwieg: Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Vermögen
Datum: Mittwoch, dem 12. August 2015
Thema: Köln Infos


Malte Hartwieg: Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Vermögen

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/selfmade-capital.html Hoffnungsschimmer für die Anleger, die in "Malte Hartwieg Fonds" investiert haben. Die Staatsanwaltschaft München beschlagnahmte bei Hartwieg Vermögenswerte in Höhe von rund 14 Millionen Euro.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vermögenswerte in Höhe von rund 14 Millionen Euro hat die Staatsanwaltschaft München nach einem Bericht des Handelsblatts vom 7. August beim Finanzmakler Malte Hartwieg beschlagnahmt. Bei dem Chef der Fondshäuser New Capital Invest, Selfmade Capital und zahlreicher anderer Firmen, zu denen auch die Plattform dima24 zählte, wurden Luxusgüter, verschiedene Konten, Lebensversicherungen, Gold und ähnliches sichergestellt. Gegen Hartwieg wird nach wie vor u.a. wegen Betrugsverdacht ermittelt.

Der Schaden für die Anleger soll bei insgesamt rund 150 Millionen Euro liegen. Angesichts dieser Summe sind die beschlagnahmten Vermögenswerte von 14 Millionen Euro nicht viel, aber immerhin ein Hoffnungsschimmer. Für die geschädigten Anleger besteht nun immerhin die Möglichkeit, über die Erwirkung von Arresten an einen Teil des Geldes heranzukommen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Darüber hinaus haben die Anleger auch noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die meisten Fonds, die Hartwieg einst u.a. über dima 24 vertrieben hat, haben inzwischen Insolvenz angemeldet. Den Anlegern droht damit der Totalverlust ihrer Einlage. Daher sollten sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Verluste zu minimieren.

Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Da die Fondsanteile u.a. über die Vertriebsplattform dima24 vermittelt wurden, hätten die Anleger auch über die Verknüpfung der Fondshäuser und der Vertriebsplattform in Person von Malte Hartwieg hingewiesen werden müssen. Außerdem kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, sofern sich die Angaben in den Verkaufsprospekten als falsch, unvollständig oder irreführend herausstellen. Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen Hartwieg bestätigen, kann das weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/dima24.html

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/nci-new-capital-invest.html

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Der Schaden für die Anleger soll bei insgesamt rund 150 Millionen Euro liegen. Angesichts dieser Summe sind die beschlagnahmten Vermögenswerte von 14 Millionen Euro nicht viel, aber immerhin ein Hoffnungsschimmer. Für die geschädigten Anleger besteht nun immerhin die Möglichkeit, über die Erwirkung von Arresten an einen Teil des Geldes heranzukommen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Darüber hinaus haben die Anleger auch noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die meisten Fonds, die Hartwieg einst u.a. über dima 24 vertrieben hat, haben inzwischen Insolvenz angemeldet. Den Anlegern droht damit der Totalverlust ihrer Einlage. Daher sollten sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Verluste zu minimieren.

Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Da die Fondsanteile u.a. über die Vertriebsplattform dima24 vermittelt wurden, hätten die Anleger auch über die Verknüpfung der Fondshäuser und der Vertriebsplattform in Person von Malte Hartwieg hingewiesen werden müssen. Außerdem kommen auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Betracht, sofern sich die Angaben in den Verkaufsprospekten als falsch, unvollständig oder irreführend herausstellen. Sollten sich die Betrugsvorwürfe gegen Hartwieg bestätigen, kann das weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen.

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