EUSA AG im Insolvenzverfahren
Datum: Dienstag, dem 08. September 2015
Thema: Köln Infos


EUSA AG im Insolvenzverfahren

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Die größtmögliche Rendite für ihre Anleger wollte die EUSA AG erwirtschaften. Nun wurde das Insolvenzverfahren über das Immobilien- und Finanzberatungsunternehmen eröffnet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) mit Sitz in Schwäbisch-Hall bot den Anlegern renditeorientierte Direktbeteiligungen über Genussrechte an. Angestrebt wurde ein Emissionsvolumen von 50 Millionen Euro. Die Anleger konnten zwischen drei verschiedenen Anlagemodellen mit Dividenden zwischen 6,25 und 12 Prozent p.a. und unterschiedlichen Laufzeiten wählen. Je länger die Laufzeit umso höher sollte auch die Dividende ausfallen. Darüber hinaus konnten sich die Anleger auch für eine Anlageform mit monatlichen Ratenzahlungen entscheiden.

Aus den Dividenden wird nun nichts. Vielmehr droht den Genussrechte-Inhabern der Totalverlust des investierten Geldes. Denn das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren über die EUSA AG eröffnet (Az.: 3 IN 198/15). Obwohl Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, können und sollten die Anleger ihre Forderungen bis zum 8. Oktober 2015 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Da Genussrechte nachrangig behandelt werden, d.h. erst nachdem die Forderungen der anderen Gläubiger bedient sind, besteht für die Anleger aber nur wenig Hoffnung, dass sie ihre finanziellen Verluste im Insolvenzverfahren ausgleichen können. Daher sollten sie auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Zur Durchsetzung ihre Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. In Betracht kommt zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung. Denn die Anleger hätten auch umfassend über die Risiken, die im Zusammenhang mit ihrer Investition stehen, umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn Investitionen in Immobilien sind durchaus riskant. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf können die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Außerdem kann auch geprüft werden, ob die in Zeiten der aktuellen Niedrigzinsphase hohen Renditeversprechen tatsächlich realistisch waren. Möglicherweise sollte den Anlegern die Beteiligung dadurch nur schmackhaft gemacht werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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Aus den Dividenden wird nun nichts. Vielmehr droht den Genussrechte-Inhabern der Totalverlust des investierten Geldes. Denn das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren über die EUSA AG eröffnet (Az.: 3 IN 198/15). Obwohl Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, können und sollten die Anleger ihre Forderungen bis zum 8. Oktober 2015 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Da Genussrechte nachrangig behandelt werden, d.h. erst nachdem die Forderungen der anderen Gläubiger bedient sind, besteht für die Anleger aber nur wenig Hoffnung, dass sie ihre finanziellen Verluste im Insolvenzverfahren ausgleichen können. Daher sollten sie auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Zur Durchsetzung ihre Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. In Betracht kommt zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung. Denn die Anleger hätten auch umfassend über die Risiken, die im Zusammenhang mit ihrer Investition stehen, umfassend aufgeklärt werden müssen. Denn Investitionen in Immobilien sind durchaus riskant. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf können die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Außerdem kann auch geprüft werden, ob die in Zeiten der aktuellen Niedrigzinsphase hohen Renditeversprechen tatsächlich realistisch waren. Möglicherweise sollte den Anlegern die Beteiligung dadurch nur schmackhaft gemacht werden.

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