BWF-Stiftung / BDT: Insolvenzverfahren kann sich hinziehen
Datum: Freitag, dem 11. September 2015
Thema: Köln Infos


BWF-Stiftung / BDT: Insolvenzverfahren kann sich hinziehen

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/bwf-stiftung.html Was ist mit dem Geld der Anleger der BWF-Stiftung passiert? Diese Frage stehe derzeit im Zentrum der Ermittlungen, teilte der Insolvenzverwalter des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT) mit.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger der BWF- Stiftung werden sich weiter in Geduld üben müssen. Wie der Insolvenzverwalter des Trägervereins Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. im Rahmen der Gläubigerversammlung am 4. September erklärte, werde derzeit versucht, den Verbleib der Anlegergelder aufzuklären. Auf Grund der umfangreichen beschlagnahmten Unterlagen und der undurchsichtigen Geschäftspraktiken könnten sich die Ermittlungen noch Monate oder sogar Jahre hinziehen. Erst wenn der Verbleib des Vermögens umfassend aufgeklärt sei, könne seriös beantwortet werden, mit welche Quote die Gläubiger im Insolvenzverfahren rechnen könnten.

Immerhin wurden zwei Tage vor der Gläubigerversammlung vier Verdächtige, die als Drahtzieher im mutmaßlichen Anlagebetrug gelten, festgenommen. Möglicherweise kann dadurch mehr Licht ins Dunkel gebracht werden kann.

Die geschädigten Anleger müssen aber nicht die weiteren Ermittlungen abwarten, sondern können aktiv werden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können sich in erster Linie gegen die Unternehmensverantwortlichen aber auch gegen die Vermittler der BWF-Stiftung richten.

Da die BWF-Stiftung ihr Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin betrieben hat, stehen die Verantwortlichen persönlich in der Haftung. Sollten sich zudem die Betrugsvorwürfe bestätigen, eröffnet dies noch weitere rechtliche Möglichkeiten. Um Zugriff auf das Vermögen zu erhalten, kann versucht werden, einen dinglichen Arrest zu erreichen. Hierbei gilt aber das Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Ansprüche können sich aber auch gegen die Vermittler richten. Sie hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen und zudem auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ob diese Plausibilität angesichts der zum Teil hohen Renditeversprechen gegeben war, ist zweifelhaft.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/bwf-stiftung.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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Immerhin wurden zwei Tage vor der Gläubigerversammlung vier Verdächtige, die als Drahtzieher im mutmaßlichen Anlagebetrug gelten, festgenommen. Möglicherweise kann dadurch mehr Licht ins Dunkel gebracht werden kann.

Die geschädigten Anleger müssen aber nicht die weiteren Ermittlungen abwarten, sondern können aktiv werden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können sich in erster Linie gegen die Unternehmensverantwortlichen aber auch gegen die Vermittler der BWF-Stiftung richten.

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Ansprüche können sich aber auch gegen die Vermittler richten. Sie hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen und zudem auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ob diese Plausibilität angesichts der zum Teil hohen Renditeversprechen gegeben war, ist zweifelhaft.

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