VW Abgasskandal: Schadensersatzklagen der VW Aktionäre
Datum: Donnerstag, dem 22. Oktober 2015
Thema: Köln Infos


VW Abgasskandal: Schadensersatzklagen der VW Aktionäre

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/vw-volkswagen-ag.html Der Abgasskandal beschert nicht nur der VW Volkswagen AG Verluste. Auch die VW-Aktionäre haben durch den Kursverfall Geld verloren. GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet Schadensersatzklagen vor.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als Folge des VW Abgasskandals haben etliche VW Aktionäre einen sog. Kursdifferenzschaden erlitten. Sprich: Der Aktienkurs ist seit dem Bekanntwerden der manipulierten Abgaswerte eingebrochen und die Aktionäre haben entsprechend Geld verloren. Auf diesem Schaden müssen die Aktionäre nicht sitzen bleiben. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet Schadensersatzklagen für VW Aktionäre vor.

Denkbar sind bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auch "Sammelklagen" im Wege eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren. Auf diesem Weg können die Klagen gebündelt werden und im Musterverfahren werden die Ansprüche der Kläger verbindlich geregelt.

Der Volkswagen-Konzern hat offenbar gegen seine Informationspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Demnach müssen Insider-Informationen, die den Kurs der Aktien maßgeblich beeinflussen können, unmittelbar im Wege einer Ad-hoc-Meldung veröffentlicht werden. Dass die Aktien in Folge des Abgasskandals deutlich an Wert verloren haben, dürfte dabei unstrittig sein. Spannender ist die Frage, seit wann VW von den manipulierten Abgaswerten wusste und diese Informationen hätte veröffentlichen müssen. Verschiedenen Medienberichten zu Folge gab es bereits ab 2007 erste Hinweise auf die Manipulationen. Im Mai 2014 veröffentlichte die West Virginia University eine Studie, bei der bereits erhöhte Abgaswerte festgestellt wurden und daraufhin auch die Untersuchungen der US-Umweltbehörde eingeleitet wurden. Der VW Chef in den USA räumte ein, bereits im Frühling 2014 erstmals von den Unregelmäßigkeiten bei Emissionstests erfahren zu haben. Eine Ad-hoc-Mitteilung blieb aber aus.

VW Aktionäre, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, können sich an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden und einzeln klagen oder sich "Sammelklagen" anschließen. Zu beachten sind bei der Geltendmachung der Forderungen unterschiedliche Verjährungsfristen. Für Aktionäre, die vor dem 10. Juli 2015 VW-Aktien erworben haben, gilt die kurze einjährige Verjährungsfrist seit Kenntnis der Abgasmanipulationen. Aktionäre, die ihre Aktien später erworben haben, haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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Der Volkswagen-Konzern hat offenbar gegen seine Informationspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Demnach müssen Insider-Informationen, die den Kurs der Aktien maßgeblich beeinflussen können, unmittelbar im Wege einer Ad-hoc-Meldung veröffentlicht werden. Dass die Aktien in Folge des Abgasskandals deutlich an Wert verloren haben, dürfte dabei unstrittig sein. Spannender ist die Frage, seit wann VW von den manipulierten Abgaswerten wusste und diese Informationen hätte veröffentlichen müssen. Verschiedenen Medienberichten zu Folge gab es bereits ab 2007 erste Hinweise auf die Manipulationen. Im Mai 2014 veröffentlichte die West Virginia University eine Studie, bei der bereits erhöhte Abgaswerte festgestellt wurden und daraufhin auch die Untersuchungen der US-Umweltbehörde eingeleitet wurden. Der VW Chef in den USA räumte ein, bereits im Frühling 2014 erstmals von den Unregelmäßigkeiten bei Emissionstests erfahren zu haben. Eine Ad-hoc-Mitteilung blieb aber aus.

VW Aktionäre, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, können sich an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden und einzeln klagen oder sich "Sammelklagen" anschließen. Zu beachten sind bei der Geltendmachung der Forderungen unterschiedliche Verjährungsfristen. Für Aktionäre, die vor dem 10. Juli 2015 VW-Aktien erworben haben, gilt die kurze einjährige Verjährungsfrist seit Kenntnis der Abgasmanipulationen. Aktionäre, die ihre Aktien später erworben haben, haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

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