Verweigerung von Überstunden kann zur Kündigung führen
Datum: Freitag, dem 06. November 2015
Thema: Köln Infos


Verweigerung von Überstunden kann zur Kündigung führen

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/arbeitsvertrag-arbeitsrecht.html Die Arbeitsweigerung, auch die Verweigerung von Überstunden, kann im Arbeitsrecht zur Kündigung des Arbeitsvertrags führen. Das hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden (Az.: 5 TaBV 7/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verweigert ein Arbeitnehmer die Arbeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich die außerordentliche Kündigung aussprechen. Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Leistung von Überstunden verweigert wird. Dazu muss es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber eine entsprechende Vereinbarung geben oder der Arbeitnehmer ist aus seiner Treuepflicht heraus zu den Überstunden verpflichtet. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber in einer Notlage ist, der nicht anders begegnet werden kann. Das hat die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem konkreten Fall war die Kündigung eines Rettungssanitäters allerdings nicht berechtigt. Er sollte kurz vor dem Ende seiner Dienstzeit noch einen Transport durchführen, der dazu geführt hätte, dass er an diesem Tag deutlich länger hätte arbeiten müssen, als vertraglich vereinbart. Da er selbst nach Feierabend einen wichtigen privaten Termin hatte, lehnte er den Transport ab und erhielt daraufhin die Kündigung.

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschied, dass diese Kündigung nicht zulässig war, da es keine entsprechende Vereinbarung z.B. aus dem Arbeitsvertrag zwischen den Parteien gegeben habe und auch kein Notfall vorlag. Grundsätzlich müsse zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an der schnellen Abarbeitung bestehender Aufträge und dem Interesse des Arbeitnehmers an der Einhaltung des Arbeitsvertrags und der darin enthaltenen Regelungen abgewogen werden, so das LAG.

Der Fall zeigt, dass ein Arbeitsvertrag mit äußerster Gründlichkeit erstellt werden sollte und auch ungewöhnliche Konstellationen dabei bedacht werden sollten. So können die Interessen der Vertragsparteien schon genau definiert und spätere rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Ausarbeitung des Arbeitsvertrags ebenso behilflich sein wie bei Kündigungen, Abfindungen und anderen arbeitsrechtlichen Themen.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
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Verweigerung von Überstunden kann zur Kündigung führen

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verweigert ein Arbeitnehmer die Arbeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich die außerordentliche Kündigung aussprechen. Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Leistung von Überstunden verweigert wird. Dazu muss es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber eine entsprechende Vereinbarung geben oder der Arbeitnehmer ist aus seiner Treuepflicht heraus zu den Überstunden verpflichtet. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber in einer Notlage ist, der nicht anders begegnet werden kann. Das hat die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem konkreten Fall war die Kündigung eines Rettungssanitäters allerdings nicht berechtigt. Er sollte kurz vor dem Ende seiner Dienstzeit noch einen Transport durchführen, der dazu geführt hätte, dass er an diesem Tag deutlich länger hätte arbeiten müssen, als vertraglich vereinbart. Da er selbst nach Feierabend einen wichtigen privaten Termin hatte, lehnte er den Transport ab und erhielt daraufhin die Kündigung.

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschied, dass diese Kündigung nicht zulässig war, da es keine entsprechende Vereinbarung z.B. aus dem Arbeitsvertrag zwischen den Parteien gegeben habe und auch kein Notfall vorlag. Grundsätzlich müsse zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an der schnellen Abarbeitung bestehender Aufträge und dem Interesse des Arbeitnehmers an der Einhaltung des Arbeitsvertrags und der darin enthaltenen Regelungen abgewogen werden, so das LAG.

Der Fall zeigt, dass ein Arbeitsvertrag mit äußerster Gründlichkeit erstellt werden sollte und auch ungewöhnliche Konstellationen dabei bedacht werden sollten. So können die Interessen der Vertragsparteien schon genau definiert und spätere rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Im Arbeitsrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Ausarbeitung des Arbeitsvertrags ebenso behilflich sein wie bei Kündigungen, Abfindungen und anderen arbeitsrechtlichen Themen.

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