NRW: Frist zur Anbringung von Rauchwarnmeldern läuft 2016 ab / Jährliche Überprüfung ist für Rauchwarnmelder Pflicht
Datum: Montag, dem 16. November 2015
Thema: Köln Infos


Köln, 13. November 2015. Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen bald nachrüsten: Am 31. Dezember 2016 läuft die Frist für die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Bestandsbauten ab. Für neue und modernisierte Häuser gilt die Pflicht bereits seit April 2013. Am Freitag den 13., dem bundesweiten Rauchmeldertag der Kampagne ,,Rauchwarnmelder retten Leben", kommt insbesondere der Wartung der Geräte eine signifikante Bedeutung zu. Denn allein mit der Anschaffung von Rauchwarnmeldern ist es nicht getan. Rauchwarnmelder sind sicherheitstechnische Produkte, die jährlich gewartet und geprüft werden müssen, um die langfristige Funktionsbereitschaft sicherzustellen. Dabei reicht es nicht aus, nur einmal den Prüfknopf zu drücken. So schreibt die deutsche Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung eine Kontrolle mit Anforderungen sowie ein Wartungsprotokoll für die Wohnungswirtschaft vor.

Noch immer sterben in Deutschland jährlich rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. Rauchwarnmelder sind daher für die Sicherheit in Wohnungen unverzichtbar, denn Rauch ist für Menschenleben gefährlicher als das Feuer selbst. Die Geräte erkennen die Brandentwicklung früh und alarmieren rechtzeitig - gerade auch Schlafende in der Nacht, bei denen der Geruchssinn weitestgehend inaktiv ist. Daher gibt es in fast allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht, die jedoch in vielen Bundesländern variiert. So endet in NRW die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen und Gebäude am 31. Dezember 2016. Bis zu diesem Tag müssen die Melder ordnungsgemäß eingebaut sein - und zwar in allen Kinder- und Schlafzimmern, sowie angrenzenden Fluren, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen. Jedes Haus und jede Wohnung muss dann mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Wichtig: Fachgerechte Anbringung und Wartung durch Dienstleister der Wohnungswirtschaft
,,Für den Einbau der Rauchmelder sind in NRW die Eigentümer zuständig. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Einbau alleine nicht ausreicht, die Geräte müssen auch mindestens einmal jährlich überprüft werden, damit sie im Ernstfall sicher funktionieren und um Störungen zu vermeiden", betont Jürgen Hövelmann, Geschäftsführer der EPS Vertriebs GmbH, die sich als Generalimporteur von FireAngel seit Jahren in Deutschland im Rauchwarnmeldermarkt engagiert und kontinuierlich Kunden und Partner zur ,,Fachkraft für Rauchwarnmelder" schult. ,,In einigen Bundesländern kann die Wartung an den Mieter übertragen werden, allerdings ist es auch aus Gründen der umfänglichen Verkehrssicherungspflicht sinnvoll und notwendig, die Wartung von Rauchwarnmeldern an professionelle und qualifizierte Unternehmen mittels eines Wartungsvertrags weiter zu geben", ergänzt Hövelmann. Diese Wartung können Unternehmen aus dem Bereich Brandschutz, Elektrohandwerk oder spezielle Dienstleister im Bereich der Imobilienverwaltung und Wohnungswirtschaft übernehmen. Sie übernehmen die regelmäßige jährliche Instandhaltung und Kontrolle zur Erhaltung der einwandfreien Funktionsbereitschaft der Geräte nach DIN 14676, der deutschen Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Hierbei werden nicht nur das tatsächliche Vorhandensein des Rauchwarnmelders sondern auch der optische Zustand und die Gegebenheiten am Installationsort wie beispielsweise die Umnutzung der Räumlichkeiten überprüft.

Höhere Qualität bei Rauchwarnmeldern mit ,,Q"
Haus- und Wohnungsbesitzer sollten darauf achten, dass die Rauchmelder nach der DIN EN 14604 geprüft und zertifiziert sind. Rauchmelder, die zudem mit einem ,,Q" durch das Prüfinstitut VdS Schadenverhütung gekennzeichnet sind, weisen das Höchstmaß an Sicherheit auf und sind daher besonders empfehlenswert. Vermietern und Mietern, die Wert auf maximale Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe. ,,Das ,,Q"-Label gilt nur für 10-Jahres-Rauchwarnmelder mit geprüfter Langlebigkeit, geringer Fehlalarmquote und erhöhter mechanischer Stabilität gegen äußere Einflüsse. Der ST-630-DET von FireAngel erfüllt diese Qualitätsanforderungen, die über die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen deutlich hinausgehen", so Hövelmann weiter. Der ST-630-DE verfügt über darüber hinaus über eine fest integrierte 10-Jahres-Batterie und eine zentrale Stummschalttaste.

Noch mehr Sicherheit: FireAngel Rauchwarnmelder mit W2(TM)-Funktechnologie
Laut DIN Norm 14676 entspricht die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen, der Mindestanforderung. Die neue Generation der Rauchwarnmelder ST-630-DET von FireAngel eignet sich besonders gut für Kinder- und Schlafzimmer, da er ohne Statusblinken auskommt und daher beim Einschlafen nicht stört. Der Einzelrauchmelder ST-630-DET kann zudem mit dem W2-Funkmodul ausgestattet und zu einem Funkrauchmelder umgerüstet werden. Gerade in großen Wohnungen und Einfamilienhäusern, bei denen offene Verbindungen mit mehreren Geschossen bestehen, können Funkrauchmelder intelligent vernetzt für zusätzliche Sicherheit sorgen. Außerdem wurde die W2-Funktechnologie speziell für Hörgeschädigte entwickelt. So dient das kombinierte Blitzlicht mit Vibrationskissen von FireAngel als zusätzliche Alarmierung für Personen mit eingeschränkter Wahrnehmung

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/fireangel/news/3504 sowie http://fireangel.de.com/.

Über FireAngel:
Über FireAngel Die Rauch-, Kohlenmonoxid- und Hitzewarnmelder von FireAngel werden in 19 europäischen Märkten vertrieben. Bis heute wurden bereits fast 20 Millionen Sicherheitslösungen der Marke FireAngel in der Wohnungswirtschaft verkauft. Alle Rauchwarnmelder sind in Deutschland nach DIN EN 14604 zugelassen. FireAngel ist eine Marke von Sprue, Europas führendem Anbieter von Sicherheitsprodukten für den Heimgebrauch. Sprue Safety Products Ltd. ist ein Unternehmen der Sprue Aegis plc, das sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Lösungen für den vorbeugenden Brand- und Kohlenmonoxidschutz spezialisiert hat. Mit den Marken First Alert, BRK, AngelEye und FireAngel dominiert Sprue den europäischen Markt für sicherheitstechnische Lösungen.In Deutschland werden die Produkte von FireAngel von dem Generalimporteur EPS Vertriebs GmbH vertrieben. Weitere Informationen finden Sie unter www.sprue.com.

Pressekontakt:
Public Affairs
Marc Pfeil
Kamekestr. 21
50672 Köln
Deutschland
0221 / 95 14 44 - 49
marc.pfeil@public-affairs.de
http://fireangel.de.com/

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Köln, 13. November 2015. Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen bald nachrüsten: Am 31. Dezember 2016 läuft die Frist für die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Bestandsbauten ab. Für neue und modernisierte Häuser gilt die Pflicht bereits seit April 2013. Am Freitag den 13., dem bundesweiten Rauchmeldertag der Kampagne ,,Rauchwarnmelder retten Leben", kommt insbesondere der Wartung der Geräte eine signifikante Bedeutung zu. Denn allein mit der Anschaffung von Rauchwarnmeldern ist es nicht getan. Rauchwarnmelder sind sicherheitstechnische Produkte, die jährlich gewartet und geprüft werden müssen, um die langfristige Funktionsbereitschaft sicherzustellen. Dabei reicht es nicht aus, nur einmal den Prüfknopf zu drücken. So schreibt die deutsche Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung eine Kontrolle mit Anforderungen sowie ein Wartungsprotokoll für die Wohnungswirtschaft vor.

Noch immer sterben in Deutschland jährlich rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. Rauchwarnmelder sind daher für die Sicherheit in Wohnungen unverzichtbar, denn Rauch ist für Menschenleben gefährlicher als das Feuer selbst. Die Geräte erkennen die Brandentwicklung früh und alarmieren rechtzeitig - gerade auch Schlafende in der Nacht, bei denen der Geruchssinn weitestgehend inaktiv ist. Daher gibt es in fast allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht, die jedoch in vielen Bundesländern variiert. So endet in NRW die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen und Gebäude am 31. Dezember 2016. Bis zu diesem Tag müssen die Melder ordnungsgemäß eingebaut sein - und zwar in allen Kinder- und Schlafzimmern, sowie angrenzenden Fluren, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen. Jedes Haus und jede Wohnung muss dann mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Wichtig: Fachgerechte Anbringung und Wartung durch Dienstleister der Wohnungswirtschaft
,,Für den Einbau der Rauchmelder sind in NRW die Eigentümer zuständig. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Einbau alleine nicht ausreicht, die Geräte müssen auch mindestens einmal jährlich überprüft werden, damit sie im Ernstfall sicher funktionieren und um Störungen zu vermeiden", betont Jürgen Hövelmann, Geschäftsführer der EPS Vertriebs GmbH, die sich als Generalimporteur von FireAngel seit Jahren in Deutschland im Rauchwarnmeldermarkt engagiert und kontinuierlich Kunden und Partner zur ,,Fachkraft für Rauchwarnmelder" schult. ,,In einigen Bundesländern kann die Wartung an den Mieter übertragen werden, allerdings ist es auch aus Gründen der umfänglichen Verkehrssicherungspflicht sinnvoll und notwendig, die Wartung von Rauchwarnmeldern an professionelle und qualifizierte Unternehmen mittels eines Wartungsvertrags weiter zu geben", ergänzt Hövelmann. Diese Wartung können Unternehmen aus dem Bereich Brandschutz, Elektrohandwerk oder spezielle Dienstleister im Bereich der Imobilienverwaltung und Wohnungswirtschaft übernehmen. Sie übernehmen die regelmäßige jährliche Instandhaltung und Kontrolle zur Erhaltung der einwandfreien Funktionsbereitschaft der Geräte nach DIN 14676, der deutschen Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Hierbei werden nicht nur das tatsächliche Vorhandensein des Rauchwarnmelders sondern auch der optische Zustand und die Gegebenheiten am Installationsort wie beispielsweise die Umnutzung der Räumlichkeiten überprüft.

Höhere Qualität bei Rauchwarnmeldern mit ,,Q"
Haus- und Wohnungsbesitzer sollten darauf achten, dass die Rauchmelder nach der DIN EN 14604 geprüft und zertifiziert sind. Rauchmelder, die zudem mit einem ,,Q" durch das Prüfinstitut VdS Schadenverhütung gekennzeichnet sind, weisen das Höchstmaß an Sicherheit auf und sind daher besonders empfehlenswert. Vermietern und Mietern, die Wert auf maximale Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe. ,,Das ,,Q"-Label gilt nur für 10-Jahres-Rauchwarnmelder mit geprüfter Langlebigkeit, geringer Fehlalarmquote und erhöhter mechanischer Stabilität gegen äußere Einflüsse. Der ST-630-DET von FireAngel erfüllt diese Qualitätsanforderungen, die über die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen deutlich hinausgehen", so Hövelmann weiter. Der ST-630-DE verfügt über darüber hinaus über eine fest integrierte 10-Jahres-Batterie und eine zentrale Stummschalttaste.

Noch mehr Sicherheit: FireAngel Rauchwarnmelder mit W2(TM)-Funktechnologie
Laut DIN Norm 14676 entspricht die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen, der Mindestanforderung. Die neue Generation der Rauchwarnmelder ST-630-DET von FireAngel eignet sich besonders gut für Kinder- und Schlafzimmer, da er ohne Statusblinken auskommt und daher beim Einschlafen nicht stört. Der Einzelrauchmelder ST-630-DET kann zudem mit dem W2-Funkmodul ausgestattet und zu einem Funkrauchmelder umgerüstet werden. Gerade in großen Wohnungen und Einfamilienhäusern, bei denen offene Verbindungen mit mehreren Geschossen bestehen, können Funkrauchmelder intelligent vernetzt für zusätzliche Sicherheit sorgen. Außerdem wurde die W2-Funktechnologie speziell für Hörgeschädigte entwickelt. So dient das kombinierte Blitzlicht mit Vibrationskissen von FireAngel als zusätzliche Alarmierung für Personen mit eingeschränkter Wahrnehmung

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/fireangel/news/3504 sowie http://fireangel.de.com/.

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Über FireAngel Die Rauch-, Kohlenmonoxid- und Hitzewarnmelder von FireAngel werden in 19 europäischen Märkten vertrieben. Bis heute wurden bereits fast 20 Millionen Sicherheitslösungen der Marke FireAngel in der Wohnungswirtschaft verkauft. Alle Rauchwarnmelder sind in Deutschland nach DIN EN 14604 zugelassen. FireAngel ist eine Marke von Sprue, Europas führendem Anbieter von Sicherheitsprodukten für den Heimgebrauch. Sprue Safety Products Ltd. ist ein Unternehmen der Sprue Aegis plc, das sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Lösungen für den vorbeugenden Brand- und Kohlenmonoxidschutz spezialisiert hat. Mit den Marken First Alert, BRK, AngelEye und FireAngel dominiert Sprue den europäischen Markt für sicherheitstechnische Lösungen.In Deutschland werden die Produkte von FireAngel von dem Generalimporteur EPS Vertriebs GmbH vertrieben. Weitere Informationen finden Sie unter www.sprue.com.

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