Testament und der gesetzliche Pflichtteil
Datum: Mittwoch, dem 18. November 2015
Thema: Köln Infos


Testament und der gesetzliche Pflichtteil

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html In die Erbfolge kann durch ein Testament bzw. Erbvertrag eingegriffen werden. Den gesetzlichen Erben auch den Pflichtteil zu entziehen, ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer seinen Nachlass nicht nach der gesetzlichen Erbfolge regeln möchte, kann durch ein Testament bzw. durch einen Erbvertrag die Erben bestimmen. Die gesetzlichen Erben behalten dabei aber den Anspruch auf ihren Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Soll den gesetzlichen Erben auch der Pflichtteil entzogen werden, müssen dafür schwerwiegende Gründe vorliegen. Demnach müsste der gesetzliche Erbe zum Beispiel dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Kind nach dem Leben trachten, sich einer vorsätzlichen Misshandlung oder anderer Verbrechen gegenüber dem Erblasser schuldig machen oder seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt haben.

Um dem gesetzlichen Erben den Pflichtteil zu entziehen, reicht es nicht aus, dies einfach nur im Testament bzw. Erbvertrag zu verfügen. Vielmehr muss der Erblasser auch einen Grund für den Entzug angeben. Daher sollte das Testament sehr sorgfältig formuliert werden und der Grund für die Entziehung des Erbteils auch bewiesen werden können. Denn der gesetzliche Erbe kann gegen den Entzug angehen und auf Auszahlung des Pflichtteils klagen.

In der Praxis kann sich die Entziehung des Pflichtteils für gesetzliche Erben als äußerst schwierig erweisen. Eine Möglichkeit den Pflichtteil zu reduzieren, ist die Schenkung zu Lebzeiten an Dritte. Dabei sind jedoch die Pflichtteilsergänzungsansprüche des gesetzlichen Erben zu berücksichtigen. Ebenfalls möglich ist es, sich mit dem gesetzlichen Erben schon zu Lebzeiten auf einen Pflichtteilsverzicht zu einigen. Dies ist in der Regel natürlich mit Gegenleistungen verbunden. Sollte eine Einigung erzielt werden können, muss dabei darauf geachtet werden, dass sie auch einer rechtlichen Überprüfung standhält.

Soll Erben der Pflichtteil wirksam entzogen werden, ist eine umfassende juristische Beratung durch im Erbrecht versierte Rechtsanwälte unerlässlich.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info@grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Testament und der gesetzliche Pflichtteil

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html In die Erbfolge kann durch ein Testament bzw. Erbvertrag eingegriffen werden. Den gesetzlichen Erben auch den Pflichtteil zu entziehen, ist nur unter bestimmten Umständen möglich.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer seinen Nachlass nicht nach der gesetzlichen Erbfolge regeln möchte, kann durch ein Testament bzw. durch einen Erbvertrag die Erben bestimmen. Die gesetzlichen Erben behalten dabei aber den Anspruch auf ihren Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Soll den gesetzlichen Erben auch der Pflichtteil entzogen werden, müssen dafür schwerwiegende Gründe vorliegen. Demnach müsste der gesetzliche Erbe zum Beispiel dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Kind nach dem Leben trachten, sich einer vorsätzlichen Misshandlung oder anderer Verbrechen gegenüber dem Erblasser schuldig machen oder seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt haben.

Um dem gesetzlichen Erben den Pflichtteil zu entziehen, reicht es nicht aus, dies einfach nur im Testament bzw. Erbvertrag zu verfügen. Vielmehr muss der Erblasser auch einen Grund für den Entzug angeben. Daher sollte das Testament sehr sorgfältig formuliert werden und der Grund für die Entziehung des Erbteils auch bewiesen werden können. Denn der gesetzliche Erbe kann gegen den Entzug angehen und auf Auszahlung des Pflichtteils klagen.

In der Praxis kann sich die Entziehung des Pflichtteils für gesetzliche Erben als äußerst schwierig erweisen. Eine Möglichkeit den Pflichtteil zu reduzieren, ist die Schenkung zu Lebzeiten an Dritte. Dabei sind jedoch die Pflichtteilsergänzungsansprüche des gesetzlichen Erben zu berücksichtigen. Ebenfalls möglich ist es, sich mit dem gesetzlichen Erben schon zu Lebzeiten auf einen Pflichtteilsverzicht zu einigen. Dies ist in der Regel natürlich mit Gegenleistungen verbunden. Sollte eine Einigung erzielt werden können, muss dabei darauf geachtet werden, dass sie auch einer rechtlichen Überprüfung standhält.

Soll Erben der Pflichtteil wirksam entzogen werden, ist eine umfassende juristische Beratung durch im Erbrecht versierte Rechtsanwälte unerlässlich.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/testament.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info@grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!






Dieser Artikel kommt von Köln News & Köln Infos & Köln Tipps
http://www.koeln-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.koeln-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=15358