Die Zeit drängt: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Datum: Donnerstag, dem 03. Dezember 2015
Thema: Köln Infos


Die Zeit drängt: Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

Die Entdeckung der Steuerhinterziehung stellt einen Sperrgrund für die strafbefreiende Selbstanzeige dar. Daher sollte die Selbstanzeige unbedingt rechtzeitig gestellt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der strafbefreienden Selbstanzeige hat der Gesetzgeber Steuersündern bewusst die Möglichkeit offen gehalten, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Allerdings hat der Gesetzgeber auch Bedingungen an die Selbstanzeige geknüpft. So ist sie nur dann möglich, wenn noch kein Sperrgrund vorliegt.

Die Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich, wenn bereits ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist, dem Steuersünder die Einleitung eines Verfahrens bekannt ist oder die Steuerhinterziehung zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits ganz oder zumindest teilweise entdeckt war und der Täter dies wusste oder zumindest damit rechnen musste. Die Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden zählt zu den wichtigsten Sperrgründen für die Selbstanzeige.

Daher sollten Steuersünder handeln, wenn sie noch mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchten. Denn das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt kontinuierlich an. Unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten ist vor den Behörden schon längst nicht mehr sicher. Immer mehr Banken signalisieren ihre Kooperationsbereitschaft mit den Steuerfahndern, viele Staaten arbeiten im Kampf gegen Steuerhinterziehung enger zusammen und vereinbarten u.a. den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 und auch sog. Steuer-CDs werden immer wieder angekauft.

Obwohl die Zeit für die Selbstanzeige langsam knapp wird, sollte sie dennoch nicht übereilt verfasst werden. Vielmehr muss sie gründlich vorbereitet werden. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Für den Laien sind die komplexen Anforderungen allerdings kaum zu erfüllen. Um Fehler zu vermeiden, sollte die Selbstanzeige deshalb auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell würdigen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21
50672 Köln
presse@grprainer.com
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Die Entdeckung der Steuerhinterziehung stellt einen Sperrgrund für die strafbefreiende Selbstanzeige dar. Daher sollte die Selbstanzeige unbedingt rechtzeitig gestellt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit der strafbefreienden Selbstanzeige hat der Gesetzgeber Steuersündern bewusst die Möglichkeit offen gehalten, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Allerdings hat der Gesetzgeber auch Bedingungen an die Selbstanzeige geknüpft. So ist sie nur dann möglich, wenn noch kein Sperrgrund vorliegt.

Die Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich, wenn bereits ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist, dem Steuersünder die Einleitung eines Verfahrens bekannt ist oder die Steuerhinterziehung zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits ganz oder zumindest teilweise entdeckt war und der Täter dies wusste oder zumindest damit rechnen musste. Die Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden zählt zu den wichtigsten Sperrgründen für die Selbstanzeige.

Daher sollten Steuersünder handeln, wenn sie noch mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückkehren möchten. Denn das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt kontinuierlich an. Unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten ist vor den Behörden schon längst nicht mehr sicher. Immer mehr Banken signalisieren ihre Kooperationsbereitschaft mit den Steuerfahndern, viele Staaten arbeiten im Kampf gegen Steuerhinterziehung enger zusammen und vereinbarten u.a. den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 und auch sog. Steuer-CDs werden immer wieder angekauft.

Obwohl die Zeit für die Selbstanzeige langsam knapp wird, sollte sie dennoch nicht übereilt verfasst werden. Vielmehr muss sie gründlich vorbereitet werden. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Für den Laien sind die komplexen Anforderungen allerdings kaum zu erfüllen. Um Fehler zu vermeiden, sollte die Selbstanzeige deshalb auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell würdigen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.

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