Wirksame Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung - Ausweg Selbstanzeige
Datum: Dienstag, dem 15. Dezember 2015
Thema: Köln Infos


Wirksame Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung ? Ausweg Selbstanzeige

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/gruppenanfrage.html

Der automatische Informationsaustausch von Bankdaten beginnt 2017. Schon jetzt können deutsche Fahnder in Österreich und der Schweiz Gruppenanfragen stellen. Für Steuersünder bleibt die Selbstanzeige.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wenn der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten 2017 beginnt, erhalten die deutschen Steuerfahnder ein mächtiges Instrument im Kampf gegen die Steuerhinterziehung. Automatisch erhalten sie wichtige Informationen zu Auslandskonten deutscher Bürger. Schwarzgeld kann dann kaum noch vor dem Fiskus verborgen werden. Zumal sich auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz oder Österreich an dem Informationsaustausch beteiligen werden.

Dass der automatische Informationsaustausch 2017 startet, bedeutet nicht, dass unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten in der Schweiz oder Österreich jetzt noch sicher vor der deutschen Steuerfahndung sind. Schon jetzt können die Steuerfahnder rückwirkende Gruppenanfragen in beiden Staaten stellen.

Diese Gruppenanfragen zu Konten deutscher Bürger können in Österreich rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 und in der Schweiz rückwirkend bis zum 1. Februar 2013 gestellt werden. Wer jetzt noch Schwarzgeld auf Konten in der Schweiz oder Österreich deponiert hat, muss damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung über kurz oder lang entdeckt wird. Ist das der Fall, ist keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr möglich und die Betroffenen müssen mit einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung rechnen. Daher sollte eine Selbstanzeige gestellt werden, ehe es zu spät dafür ist. Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Darum muss sie sehr gewissenhaft vorbereitet werden.

Auf Grund der komplexen Anforderungen ist es nicht ratsam, Selbstanzeigen im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen zu verfassen. Dabei können schnell Fehler passieren und in der Konsequenz misslingt deshalb die Selbstanzeige. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie können die besonderen Umstände eines jeden Falls bewerten und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch strafbefreiend wirken kann.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/gruppenanfrage.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info@grprainer.com
+49 221 2722750
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Dass der automatische Informationsaustausch 2017 startet, bedeutet nicht, dass unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten in der Schweiz oder Österreich jetzt noch sicher vor der deutschen Steuerfahndung sind. Schon jetzt können die Steuerfahnder rückwirkende Gruppenanfragen in beiden Staaten stellen.

Diese Gruppenanfragen zu Konten deutscher Bürger können in Österreich rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 und in der Schweiz rückwirkend bis zum 1. Februar 2013 gestellt werden. Wer jetzt noch Schwarzgeld auf Konten in der Schweiz oder Österreich deponiert hat, muss damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung über kurz oder lang entdeckt wird. Ist das der Fall, ist keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr möglich und die Betroffenen müssen mit einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung rechnen. Daher sollte eine Selbstanzeige gestellt werden, ehe es zu spät dafür ist. Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Darum muss sie sehr gewissenhaft vorbereitet werden.

Auf Grund der komplexen Anforderungen ist es nicht ratsam, Selbstanzeigen im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen zu verfassen. Dabei können schnell Fehler passieren und in der Konsequenz misslingt deshalb die Selbstanzeige. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie können die besonderen Umstände eines jeden Falls bewerten und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch strafbefreiend wirken kann.

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