Agrofinanz GmbH: BaFin ordnet Abwicklung an
Datum: Mittwoch, dem 16. Dezember 2015
Thema: Köln Infos


Agrofinanz GmbH: BaFin ordnet Abwicklung an

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Agrofinanz GmbH die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäft aufgeben. Die angenommenen Gelder müssen an die Anleger zurückgezahlt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Agrofinanz GmbH mit Sitz in Kleve bot den Anlegern insgesamt fünf Direktinvestments in Palmöl und Kakao an. Die Ölpalmen und Kakaobäume stehen auf Ländereien der Agrofinanz in Ecuador. Die Besonderheit bei den Verträgen: Den Anlegern wurden nicht nur regelmäßige Ausschüttungen zugesichert, sondern auch der Rückkauf zu einem fest vereinbarten Preis, der schon bei Vertragsabschluss feststeht.

Damit wollte die Agrofinanz für besonders sichere Geldanlagen werben. Anleger wüssten genau wann und in welcher Höhe sie Auszahlungen zu erwarten hätten. Konjunkturelle Schwankungen hätten keinen Einfluss auf den Erfolg der Geldanlage. Anleger konnten sich mit Mindestanlagen von 7.500 Euro beteiligen. Das Investment sollte eine feste Rendite von neun Prozent p.a. bringen.

Die Agrofinanz GmbH habe auf Grundlage der sog. "Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge" gewerbsmäßig Gelder angenommen und die unbedingte Rückzahlung versprochen ohne über die notwenige Erlaubnis für dieses Einlagegengeschäft zu verfügen, so die BaFin. Daher ordnete sie mit Beschluss vom 8. September 2015 die unverzügliche Abwicklung und Rückzahlung der Gelder an. Der Antrag der Agrofinanz GmbH auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen diese Anordnung wurde am 23. November vom Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. abgelehnt. Von daher ist der BaFin-Bescheid sofort vollziehbar aber noch nichts bestandskräftig.

Die Anleger haben nun den Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einlagen. Sollte es dabei zu Verzögerungen kommen, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten kann. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Außerdem ist zu prüfen, ob die Prospektangaben vollständig und richtig sind.

Ob die Agrofinanz die Gelder zurückzahlen kann, muss abgewartet werden. Wenn nicht, könnte es zur Insolvenz kommen. Anleger müssten dann mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Daher sollten sie rechtzeitig handeln.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
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Damit wollte die Agrofinanz für besonders sichere Geldanlagen werben. Anleger wüssten genau wann und in welcher Höhe sie Auszahlungen zu erwarten hätten. Konjunkturelle Schwankungen hätten keinen Einfluss auf den Erfolg der Geldanlage. Anleger konnten sich mit Mindestanlagen von 7.500 Euro beteiligen. Das Investment sollte eine feste Rendite von neun Prozent p.a. bringen.

Die Agrofinanz GmbH habe auf Grundlage der sog. "Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge" gewerbsmäßig Gelder angenommen und die unbedingte Rückzahlung versprochen ohne über die notwenige Erlaubnis für dieses Einlagegengeschäft zu verfügen, so die BaFin. Daher ordnete sie mit Beschluss vom 8. September 2015 die unverzügliche Abwicklung und Rückzahlung der Gelder an. Der Antrag der Agrofinanz GmbH auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen diese Anordnung wurde am 23. November vom Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. abgelehnt. Von daher ist der BaFin-Bescheid sofort vollziehbar aber noch nichts bestandskräftig.

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