Euro Grundinvest: Hartwieg-Skandal weitet sich aus
Datum: Freitag, dem 18. Dezember 2015
Thema: Köln Infos


Euro Grundinvest: Hartwieg-Skandal weitet sich aus

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/nci-new-capital-invest.html

Nach den Anlegern der Hartwieg-Emissionshäuser New Capital Invest und Selfmade Capital müssen nun offenbar auch die Euro Grundinvest Anleger um ihr Geld fürchten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg gehörten u.a. die Emissionshäuser New Capital Invest, Selfmade Capital und Euro Grundinvest. Letzteres hat Hartwieg inzwischen verkauft. Nachdem die Anleger der New Capital Invest und Selfmade Capital Fonds schon seit Monaten um ihr Geld fürchten müssen, scheint der Anlageskandal nun auch Euro Grundinvest zu erfassen.

Schon vor einigen Wochen wurden die Anleger aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Diese seien nicht aus Gewinnen erwirtschaftet worden. Die wirtschaftliche Lage der Fonds sei ernst, die Zahlungsunfähigkeit drohe, hieß es in einem Schreiben an die Anleger. Die Schuld für diese Misere liege beim ehemaligen Besitzer - Malte Hartwieg.

Abgesehen davon, dass eine Rückforderung der Ausschüttungen nur zulässig ist, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist, könnten den Anlegern auch weitere finanzielle Verluste drohen. Anleger von New Capital Invest und Selfmade Capital erlebten bereits, dass eine Fondsgesellschaft nach der anderen Insolvenz anmelden musste und sie nun den Totalverlust ihrer Einlage befürchten müssen. Damit es nicht so weit kommt, sollten Anleger aller drei Emissionshäuser ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

In Betracht kommt u.a. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die Vertriebsplattform dima24, die bis zu ihrem Verkauf auch zum Hartwieg-Firmengeflecht gehörte, hat Fondsanteile aller drei Emissionshäuser vermittelt. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage und die personelle Verflechtung mit Malte Hartwieg aufgeklärt werden müssen. Ebenso müssen die Angaben in den Verkaufsprospekten vollständig und wahrheitsgemäß sein müssen. Sollte eine Falschberatung oder Prospektfehler vorliegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen Hartwieg. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug bestätigen, kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht. Inzwischen wurden schon Vermögenswerte sichergestellt. Die Spur führte dabei u.a. nach Liechtenstein. Dort wurden rund 10 Millionen Euro eingefroren. Geld, das auch aus den Euro Grundinvest Fonds stammen könnte.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
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Michael Rainer
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Schon vor einigen Wochen wurden die Anleger aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Diese seien nicht aus Gewinnen erwirtschaftet worden. Die wirtschaftliche Lage der Fonds sei ernst, die Zahlungsunfähigkeit drohe, hieß es in einem Schreiben an die Anleger. Die Schuld für diese Misere liege beim ehemaligen Besitzer - Malte Hartwieg.

Abgesehen davon, dass eine Rückforderung der Ausschüttungen nur zulässig ist, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist, könnten den Anlegern auch weitere finanzielle Verluste drohen. Anleger von New Capital Invest und Selfmade Capital erlebten bereits, dass eine Fondsgesellschaft nach der anderen Insolvenz anmelden musste und sie nun den Totalverlust ihrer Einlage befürchten müssen. Damit es nicht so weit kommt, sollten Anleger aller drei Emissionshäuser ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

In Betracht kommt u.a. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die Vertriebsplattform dima24, die bis zu ihrem Verkauf auch zum Hartwieg-Firmengeflecht gehörte, hat Fondsanteile aller drei Emissionshäuser vermittelt. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage und die personelle Verflechtung mit Malte Hartwieg aufgeklärt werden müssen. Ebenso müssen die Angaben in den Verkaufsprospekten vollständig und wahrheitsgemäß sein müssen. Sollte eine Falschberatung oder Prospektfehler vorliegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen Hartwieg. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug bestätigen, kommen weitere rechtliche Schritte in Betracht. Inzwischen wurden schon Vermögenswerte sichergestellt. Die Spur führte dabei u.a. nach Liechtenstein. Dort wurden rund 10 Millionen Euro eingefroren. Geld, das auch aus den Euro Grundinvest Fonds stammen könnte.

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