Umzug nicht mitgeteilt: kleines Versäumnis mit großen finanziellen Folgen für Unternehmen
Datum: Mittwoch, dem 22. September 2010
Thema: Köln Infos


Umzug nicht mitgeteilt: kleines Versäumnis mit großen finanziellen Folgen für Unternehmen

(ddp direct) Köln, 22. September 2010 - Der Trend ist ungebrochen! Mit steigenden Privatinsolvenzen (Quelle: BÜRGEL Studie 2010) erhöht sich auch die Zahl der unbekannt verzogenen Personen. Viele Schuldner hoffen, durch einen Umzug ihren Zahlungsverpflichtungen zu entgehen. Doch das ist ein Irrglaube. Wenn Gläubiger Rechnungen nicht mehr zustellen können, haben sie ein berechtigtes Interesse die neue Anschrift ihrer Kunden herauszufinden. Dafür stehen Unternehmen Dienstleister wie die Supercheck GmbH (www.supercheck.de) zur Seite, die sich auf die Adress-Ermittlung von Privatpersonen spezialisiert haben. Dank der Kombination von mehreren Ermittlungsmethoden findet Supercheck die meisten neuen Adressen günstig und innerhalb weniger Tage.

Wenn Schuldner versäumen, ihren Gläubigern die neue Anschrift mitzuteilen, kann das kostenträchtige Konsequenzen für die Unternehmen haben. Erreicht eine Rechnung oder Mahnung den Kunden nicht, droht immer Zahlungsausfall. Aber Achtung,! Zahlungsunfähigkeit in Ermangelung der neuen Adresse ist nicht zu verwechseln mit Zahlungsunwilligkeit!, gibt Michael Basler, Geschäftsführer von Supercheck, zu bedenken. Schuldner freundlich erneut anschreiben und die Ermittlungskosten in Rechnung stellen ist die richtige Vorgehensweise. Erst wenn die Zahlungsunwilligkeit offensichtlich ist, sei laut Basler eine härtere Tonart gegenüber dem Kunden oder ein Abgabe des Falles an ein Inkassounternehmen sinnvoll.

Meldeämter liefern oft keine neuen Adressen
Neue Adressen sollten heute nicht mehr nur über eine Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA-Anfrage) ermittelt werden, denn auf die ist längst kein Verlass mehr. Eine interne Studie hat ergeben, dass je nach Bundesland bis zur Hälfte der EMA-Anfragen negativ ausfallen, sagt Basler. Aus diesem Grund müssen weitere Quellen hinzu gezogen werden. Supercheck arbeitet mit einem 3-Stufenmodell und recherchiert in seinen Stufen 1 und 2 in internen und externen Datenbanken. Darüber finden wir gerade Schuldner, die sich nicht beim Amt an-, ab- oder umgemeldet haben, sagt Basler. Wurde keine neue Adresse herausgefunden, übernimmt Supercheck auch die aufwändige EMA-Anfrage.

Supercheck erhebt keine Mitgliedschaften oder Mindestabnahmemengen. Die Kosten fallen pro Ermittlung an und liegen zwischen 4,70 und 9,30 Euro, bei einer Bearbeitungszeit von 5 bis 20 Tagen.

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=== Über Supercheck: ===

Die Supercheck GmbH in Köln ist ein Tochterunternehmen der BÜRGEL Gruppe und einer der führenden Ermittlungsdienstleister Europas im Bereich der Adressermittlung von unbekannt verzogenen Kunden und Schuldnern. Supercheck ermittelt jährlich über 3,5 Millionen Anschriften und Auskünfte (davon 1 Mio. Einwohnermeldeamtsanfragen) für über 18.000 Unternehmen. Weitere Infos auf www.supercheck.de.


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Katharina Desery
Sülzburgstr. 218
50937
Köln
katharina.desery@supercheck.de
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Umzug nicht mitgeteilt: kleines Versäumnis mit großen finanziellen Folgen für Unternehmen

(ddp direct) Köln, 22. September 2010 - Der Trend ist ungebrochen! Mit steigenden Privatinsolvenzen (Quelle: BÜRGEL Studie 2010) erhöht sich auch die Zahl der unbekannt verzogenen Personen. Viele Schuldner hoffen, durch einen Umzug ihren Zahlungsverpflichtungen zu entgehen. Doch das ist ein Irrglaube. Wenn Gläubiger Rechnungen nicht mehr zustellen können, haben sie ein berechtigtes Interesse die neue Anschrift ihrer Kunden herauszufinden. Dafür stehen Unternehmen Dienstleister wie die Supercheck GmbH (www.supercheck.de) zur Seite, die sich auf die Adress-Ermittlung von Privatpersonen spezialisiert haben. Dank der Kombination von mehreren Ermittlungsmethoden findet Supercheck die meisten neuen Adressen günstig und innerhalb weniger Tage.

Wenn Schuldner versäumen, ihren Gläubigern die neue Anschrift mitzuteilen, kann das kostenträchtige Konsequenzen für die Unternehmen haben. Erreicht eine Rechnung oder Mahnung den Kunden nicht, droht immer Zahlungsausfall. Aber Achtung,! Zahlungsunfähigkeit in Ermangelung der neuen Adresse ist nicht zu verwechseln mit Zahlungsunwilligkeit!, gibt Michael Basler, Geschäftsführer von Supercheck, zu bedenken. Schuldner freundlich erneut anschreiben und die Ermittlungskosten in Rechnung stellen ist die richtige Vorgehensweise. Erst wenn die Zahlungsunwilligkeit offensichtlich ist, sei laut Basler eine härtere Tonart gegenüber dem Kunden oder ein Abgabe des Falles an ein Inkassounternehmen sinnvoll.

Meldeämter liefern oft keine neuen Adressen
Neue Adressen sollten heute nicht mehr nur über eine Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA-Anfrage) ermittelt werden, denn auf die ist längst kein Verlass mehr. Eine interne Studie hat ergeben, dass je nach Bundesland bis zur Hälfte der EMA-Anfragen negativ ausfallen, sagt Basler. Aus diesem Grund müssen weitere Quellen hinzu gezogen werden. Supercheck arbeitet mit einem 3-Stufenmodell und recherchiert in seinen Stufen 1 und 2 in internen und externen Datenbanken. Darüber finden wir gerade Schuldner, die sich nicht beim Amt an-, ab- oder umgemeldet haben, sagt Basler. Wurde keine neue Adresse herausgefunden, übernimmt Supercheck auch die aufwändige EMA-Anfrage.

Supercheck erhebt keine Mitgliedschaften oder Mindestabnahmemengen. Die Kosten fallen pro Ermittlung an und liegen zwischen 4,70 und 9,30 Euro, bei einer Bearbeitungszeit von 5 bis 20 Tagen.

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