Das aktuelle Strafrecht reicht gegen die sexuellen Übergriffe der Silvesternacht Köln nicht aus: Deutschland müsste die bereits 2014 unterschriebene ''Istanbul-Konvention'' des Europarats ratifizieren!
Datum: Freitag, dem 29. Januar 2016
Thema: Köln News


Zum aktuellen Strafrecht bei sexuellen Übergriffen:

Düsseldorf (ots) - Für ein hartes Durchgreifen des Staates gegen die sexuellen Übergriffe der Kölner Silvesternacht reichen weder das derzeitige Strafrecht noch der aktuelle Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) aus.

"Wer beraubt oder beklaut wurde, hat bessere Chancen auf Strafverfolgung", so die Juristin Ulrike Lembke (Universität Greifswald) in einem Gastbeitrag für die Westdeutsche Zeitung, das Solinger Tageblatt und den Remscheider Generalanzeiger (Samstagausgabe, 30. Januar 2016).

Bislang setze das Strafrecht sowohl eine "Erheblichkeit" des Übergriffs als auch Gewalt oder Drohung bei der sexuellen Handlung voraus.

Aktuell schütze das Recht lediglich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, jedoch nicht im öffentlichen Raum, so Ulrike Lembke, die seit 2011 Expertin für Gleichstellungsrecht für die Europäische Kommission ist.

Geholfen wäre den Opfern erst, wenn Deutschland die bereits 2014 unterschriebene "Istanbul-Konvention" des Europarats ratifizieren würde, so Lembke.

Deren einfache Regel laute: "Nein heißt Nein."

Pressekontakt:

Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2223
redaktion.nachrichten@wz.de
www.wz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/62556/3238431, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Für ein hartes Durchgreifen des Staates gegen die sexuellen Übergriffe der Kölner Silvesternacht reichen weder das derzeitige Strafrecht noch der aktuelle Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) aus.

"Wer beraubt oder beklaut wurde, hat bessere Chancen auf Strafverfolgung", so die Juristin Ulrike Lembke (Universität Greifswald) in einem Gastbeitrag für die Westdeutsche Zeitung, das Solinger Tageblatt und den Remscheider Generalanzeiger (Samstagausgabe, 30. Januar 2016).

Bislang setze das Strafrecht sowohl eine "Erheblichkeit" des Übergriffs als auch Gewalt oder Drohung bei der sexuellen Handlung voraus.

Aktuell schütze das Recht lediglich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, jedoch nicht im öffentlichen Raum, so Ulrike Lembke, die seit 2011 Expertin für Gleichstellungsrecht für die Europäische Kommission ist.

Geholfen wäre den Opfern erst, wenn Deutschland die bereits 2014 unterschriebene "Istanbul-Konvention" des Europarats ratifizieren würde, so Lembke.

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