Midas Mittelstandsfonds 2: Anleger sollen Geld zurückzahlen
Datum: Donnerstag, dem 04. Februar 2016
Thema: Köln Infos


Midas Mittelstandsfonds 2: Anleger sollen Geld zurückzahlen

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/midas-mittelstandsfonds.html

Für die Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2 kann es noch einmal eng werden. Sie werden derzeit offenbar aufgefordert, Geld zurückzuzahlen, berichtet die Wirtschaftswoche online.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Midas -Gruppe geriet tief in den Anlageskandal rund um die S&K-Gruppe. Der Fondsanbieter wurde von der S&K-Gruppe übernommen. Glück hatten Anleger, die ihre Beteiligung noch rechtzeitig gekündigt hatten. Sie erhielten ihr Geld fast vollständig zurück. Doch nun werden die Anleger des Midas Mittelstandsfonds 2 offenbar von den Schatten der Vergangenheit wieder eingeholt. Wie die Wirtschaftswoche online berichtet, werden sie aufgefordert, einen Teil des Geldes wieder zurückzuzahlen. Sie hätten zu viel erhalten und sollen nun ca. zwei Drittel der Summe wieder zurückzahlen.

Im Jahr 2012 hieß es noch, dass der an die S&K-Gruppe gegebene Kredit werthaltig gewesen sei. Nun die Kehrtwende. Schon 2011 sei der Kredit nicht mehr werthaltig gewesen und dementsprechend hätten die Anleger, die gekündigt hatten, eine zu hohe Rückzahlung erhalten. Diese sollen sie nun wieder herausrücken. Dieser Forderung müssen die betroffenen Anleger aber nicht ohne weiteres nachkommen. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ihre Interessen vertreten kann.

Bei der Kündigung wurde den meisten Anlegern mitgeteilt, wie hoch der Wert ihrer Midas-Beteiligung und die dementsprechende Rückzahlung ist. Nun versucht die Fondsgeschäftsführung nachträglich an diesen Werten zu rütteln, was rechtlich aber schwierig sein dürfte.

Das Pikante an den Forderungen gegen die Anleger ist, dass der Geschäftsführer des Midas-Fonds ebenso wie Verantwortliche der S&K-Gruppe derzeit in Haft sitzt und sich vor dem Landgericht Frankfurt wegen Betrugsverdachts verantworten muss. Er könnte von vornherein gewusst haben, dass die Kredite an die S&K-Gruppe wertlos waren. Ist dies der Fall, könnten andersherum die Anleger der Midas-Mittelstandsfonds Ansprüche gegen ihn geltend machen anstatt nun Rückzahlungen zu leisten.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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Im Jahr 2012 hieß es noch, dass der an die S&K-Gruppe gegebene Kredit werthaltig gewesen sei. Nun die Kehrtwende. Schon 2011 sei der Kredit nicht mehr werthaltig gewesen und dementsprechend hätten die Anleger, die gekündigt hatten, eine zu hohe Rückzahlung erhalten. Diese sollen sie nun wieder herausrücken. Dieser Forderung müssen die betroffenen Anleger aber nicht ohne weiteres nachkommen. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und ihre Interessen vertreten kann.

Bei der Kündigung wurde den meisten Anlegern mitgeteilt, wie hoch der Wert ihrer Midas-Beteiligung und die dementsprechende Rückzahlung ist. Nun versucht die Fondsgeschäftsführung nachträglich an diesen Werten zu rütteln, was rechtlich aber schwierig sein dürfte.

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