Erstes Urteil wegen einer Straftat in der Kölner Silvesternacht mit Signalwirkung: Der Rechtsstaat musste zeigen, dass er sich von kriminellen Ausländern nicht auf der Nase herumtanzen lässt!
Datum: Donnerstag, dem 25. Februar 2016
Thema: Köln News


Christian Schwerdtfeger zum ersten Urteil wegen einer Straftat in der Kölner Silvesternacht:

Düsseldorf (ots) - Der Druck war immens, der auf den schmalen Schultern von Amtsrichter Amand Scholl vor dem ersten Prozess wegen der Straftaten in der Kölner Silvesternacht lastete.

Die breite Öffentlichkeit forderte von ihm eine empfindliche Strafe für den Angeklagten aus Nordafrika.

Dabei ging es vom Papier her eigentlich nur um den Diebstahl eines Handys - Alltagskriminalität.

Doch tatsächlich ging es in diesem Einzelfall um weit mehr als nur diesen einen banalen Tatvorwurf.

Der Rechtsstaat musste zeigen, dass er sich von kriminellen Ausländern nicht auf der Nase herumtanzen lässt, dass man sich auch in Deutschland an bestimmte Regeln, Werte und Gesetze zu halten hat.

Und genau diese Botschaft geht von dem begrüßenswerten Urteil aus, das Scholl gestern sprach.

Die Bewährungsstrafe von sechs Monaten, die der junge Mann aus Nordafrika erhielt, ist keinesfalls zu hart, wie etwa sein Verteidiger befand. Sie ist gerecht.

Es wäre nur wünschenswert, wenn die Justiz künftig öfter so hart durchgreifen würde - und das bei allen Tätern, nicht nur bei kriminellen Ausländern.

Kommentar von Christian Schwerdtfeger

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3260558, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Der Druck war immens, der auf den schmalen Schultern von Amtsrichter Amand Scholl vor dem ersten Prozess wegen der Straftaten in der Kölner Silvesternacht lastete.

Die breite Öffentlichkeit forderte von ihm eine empfindliche Strafe für den Angeklagten aus Nordafrika.

Dabei ging es vom Papier her eigentlich nur um den Diebstahl eines Handys - Alltagskriminalität.

Doch tatsächlich ging es in diesem Einzelfall um weit mehr als nur diesen einen banalen Tatvorwurf.

Der Rechtsstaat musste zeigen, dass er sich von kriminellen Ausländern nicht auf der Nase herumtanzen lässt, dass man sich auch in Deutschland an bestimmte Regeln, Werte und Gesetze zu halten hat.

Und genau diese Botschaft geht von dem begrüßenswerten Urteil aus, das Scholl gestern sprach.

Die Bewährungsstrafe von sechs Monaten, die der junge Mann aus Nordafrika erhielt, ist keinesfalls zu hart, wie etwa sein Verteidiger befand. Sie ist gerecht.

Es wäre nur wünschenswert, wenn die Justiz künftig öfter so hart durchgreifen würde - und das bei allen Tätern, nicht nur bei kriminellen Ausländern.

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