Erste Urteile nach der Kölner Silvesternacht: Keine Schnellschüsse - der Rechtsstaat darf sich nicht zum Büttel hochkochender Emotionen machen!
Datum: Donnerstag, dem 25. Februar 2016
Thema: Köln News


Axel Zacharias zu den Kölner Urteilen in Sachen Silvesternacht-Straftaten:

Weimar (ots) - Es gibt eine Reaktion der Justiz auf die Kölner Silvesternacht.

Nur waren es vorerst lediglich drei Diebe.

Die Männer, die mit ihren sexuellen Übergriffen für eine nicht nur gedankliche Zäsur in der öffentlichen Meinung zur Flüchtlingskrise in Deutschland gesorgt haben, sind noch nicht an der Reihe.

Dies auch, weil solcherart Straftaten auf der Kölner Domplatte oder auf St. Pauli schwerer gerichtsfest zu beweisen sind.

Man muss die Taten nämlich zweifelsfrei konkreten Tätern zuordnen können - und das dauert.

Das Besondere an diesen Fällen aber ist, dass die deutschen Sicherheitsbehörden ja in der Reaktion auf die dramatischen Vorkommnisse zunächst veritabel versagt hatten.

Der daraus erwachsene Druck, nun Nägel mit Köpfen zu machen, darf keinesfalls zu juristischen Schnellschüssen führen, die der nächsten Instanz dann zurecht nicht standhalten.

Der Rechtsstaat darf sich nicht zum Büttel hochkochender Emotionen machen.

Sorgfalt kommt immer vor dem Schnellschuss, auch wenn dies mitunter unbefriedigend wirkt.

Jeder Täter ist nach seiner individuellen Schuld zu beurteilen, so das Prinzip. Eine politische Justiz darf es nicht geben.

Die drei Handydiebe sind so gut übrigens gar nicht weggekommen, denn entsprechend dem deutschen Strafrecht sind für solche Taten auch lediglich Geldstrafen möglich. Es wurden aber Haftstrafen verhängt.

Und die mögliche Ausweisung aus Deutschland als Straftäter steht ja auch noch auf der Agenda.

Denn auch die vergleichsweisen kleinen Handy-Diebe haben im Grunde das Gastrecht verwirkt.

Dieser sozusagen zweite Teil der Strafe aber ist Bestandteil des Asylpakets II, das heute im Bundestag zur Abstimmung steht.

Leitartikel von Axel Zacharias zu den Kölner Urteilen in Sachen Silvesternacht-Straftaten

Pressekontakt:

Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110133/3260609, Autor siehe obiger Artikel.

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Weimar (ots) - Es gibt eine Reaktion der Justiz auf die Kölner Silvesternacht.

Nur waren es vorerst lediglich drei Diebe.

Die Männer, die mit ihren sexuellen Übergriffen für eine nicht nur gedankliche Zäsur in der öffentlichen Meinung zur Flüchtlingskrise in Deutschland gesorgt haben, sind noch nicht an der Reihe.

Dies auch, weil solcherart Straftaten auf der Kölner Domplatte oder auf St. Pauli schwerer gerichtsfest zu beweisen sind.

Man muss die Taten nämlich zweifelsfrei konkreten Tätern zuordnen können - und das dauert.

Das Besondere an diesen Fällen aber ist, dass die deutschen Sicherheitsbehörden ja in der Reaktion auf die dramatischen Vorkommnisse zunächst veritabel versagt hatten.

Der daraus erwachsene Druck, nun Nägel mit Köpfen zu machen, darf keinesfalls zu juristischen Schnellschüssen führen, die der nächsten Instanz dann zurecht nicht standhalten.

Der Rechtsstaat darf sich nicht zum Büttel hochkochender Emotionen machen.

Sorgfalt kommt immer vor dem Schnellschuss, auch wenn dies mitunter unbefriedigend wirkt.

Jeder Täter ist nach seiner individuellen Schuld zu beurteilen, so das Prinzip. Eine politische Justiz darf es nicht geben.

Die drei Handydiebe sind so gut übrigens gar nicht weggekommen, denn entsprechend dem deutschen Strafrecht sind für solche Taten auch lediglich Geldstrafen möglich. Es wurden aber Haftstrafen verhängt.

Und die mögliche Ausweisung aus Deutschland als Straftäter steht ja auch noch auf der Agenda.

Denn auch die vergleichsweisen kleinen Handy-Diebe haben im Grunde das Gastrecht verwirkt.

Dieser sozusagen zweite Teil der Strafe aber ist Bestandteil des Asylpakets II, das heute im Bundestag zur Abstimmung steht.

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