Die Rot-grüne Koalition in NRW will Tantiemen (Nebeneinkünfte aus Verwaltungs- und Aufsichtsratsposten) für Kommunalpolitiker deutlich kürzen!
Datum: Dienstag, dem 05. April 2016 Thema: Köln News
Zu Nebeneinkünften aus Verwaltungs- und Aufsichtsratsposten in NRW:
Köln (ots) - Oberbürgermeister und Landräte in NRW sollen künftig nur noch einen Teil ihrer Nebeneinkünfte aus Verwaltungs- und Aufsichtsratsposten behalten dürfen.
Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe) hat sich die rot-grüne Regierungskoalition in Düsseldorf auf eine entsprechende Gesetzesreform geeinigt.
Als besonders lukrativ gilt die Mitgliedschaft in Kontrollorganen der Sparkassen.
Die neue Höchstgrenze für Einnahmen, die kommunale Spitzenbeamten aus ihrer Mitgliedschaft in sämtlichen Gremien erzielen dürfen, soll nach Angaben der Zeitung etwas unterhalb von 20.000 Euro im Jahr liegen.
Bisher darf ein Oberbürgermeister die Einnahmen etwa aus dem Sparkassen-Aufsichtsamt in Gänze für sich behalten - bei großen Sparkassen sind das bis zu 40.000 Euro brutto im Jahr.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil von 2011 eine neue Regelung für Tantiemen aus Gremien des Energieversorgers RWE angemahnt.
Nach langer Prüfung kamen die Landesjuristen jetzt zu dem Schluss, dass das RWE-Urteil auch Auswirkungen auf die Sparkassen-Einkünfte hat.
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 3149
Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66749/3293104, Autor siehe obiger Artikel.
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Köln (ots) - Oberbürgermeister und Landräte in NRW sollen künftig nur noch einen Teil ihrer Nebeneinkünfte aus Verwaltungs- und Aufsichtsratsposten behalten dürfen.
Nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe) hat sich die rot-grüne Regierungskoalition in Düsseldorf auf eine entsprechende Gesetzesreform geeinigt.
Als besonders lukrativ gilt die Mitgliedschaft in Kontrollorganen der Sparkassen.
Die neue Höchstgrenze für Einnahmen, die kommunale Spitzenbeamten aus ihrer Mitgliedschaft in sämtlichen Gremien erzielen dürfen, soll nach Angaben der Zeitung etwas unterhalb von 20.000 Euro im Jahr liegen.
Bisher darf ein Oberbürgermeister die Einnahmen etwa aus dem Sparkassen-Aufsichtsamt in Gänze für sich behalten - bei großen Sparkassen sind das bis zu 40.000 Euro brutto im Jahr.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil von 2011 eine neue Regelung für Tantiemen aus Gremien des Energieversorgers RWE angemahnt.
Nach langer Prüfung kamen die Landesjuristen jetzt zu dem Schluss, dass das RWE-Urteil auch Auswirkungen auf die Sparkassen-Einkünfte hat.
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