Solarworld AG: Trübe Aussichten im Schadensersatzprozess in den USA
Datum: Montag, dem 18. Juli 2016
Thema: Köln Infos


Solarworld AG: Trübe Aussichten im Schadensersatzprozess in den USA

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Schlechte Nachrichten für die Aktionäre der Solarworld AG: Dem Konzern droht in einem millionenschweren Schadensersatzprozess in den USA eine Niederlage.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Rechtsstreit in den USA zwischen der Solarworld AG und einem US-amerikanischen Siliziumhersteller kann für das Bonner Photovoltaik-Unternehmen teuer werden. Rund 770 Millionen US-Dollar Schadensersatz verlangt der Siliziumhersteller wegen vermeintlich nicht eingehaltener Lieferverträge. Und die Anzeichen verdichten sich, dass Solarworld den Rechtsstreit verlieren wird. Laut einer Ad-hoc-Mitteilung hat das zuständige Gericht in Michigan am Abend des 13. Juli dem Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren stattgegeben. Das heißt, der Prozess wird ohne Anhörung einer Jury entschieden.

Das kann als sicheres Zeichen dafür gewertet werden, dass der zuständige Richter die Beweislage für eindeutig hält. Dafür spricht auch, dass er den Siliziumhersteller aufgefordert hat, seinen Schaden zu beziffern. Das alles heißt noch nicht, dass bereits ein Urteil gefällt wurde. Aber es ist ein deutlicher Fingerzeig in welche Richtung der Prozess steuern wird. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

Hintergrund für die Schadensersatzklage ist, dass die Solarworld AG langfristige Lieferverträge angeblich nicht eingehalten hat. Das Bonner Unternehmen vertrat bisher den Standpunkt, dass die Klage nicht gerechtfertigt sei, da der US-Markt durch chinesische Dumping-Importe belastet sei. Nach US-Recht könnten vertragliche Vereinbarungen daher nicht mehr durchgesetzt werden. Dieses Argument scheint bei dem zuständigen Richter allerdings nicht zu verfangen. Gibt das Gericht der Klage statt, kommt eine hohe Belastung auf Solarworld zu, für die das Unternehmen offenbar keine Rücklagen gebildet hat.

Allerdings kündigte Solarworld bereits an, im Falle eines negativen Urteils Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen geht auch weiterhin nicht von der Durchsetzbarkeit der Schadensersatzansprüche in Deutschland aus, da nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken gegen die Lieferverträge bestünden.

Für die Aktionäre der Solarworld AG, die bereits durch einen großzügigen Kapitalverzicht 2013 wesentlich zur Rettung des Unternehmens beigetragen haben, dürfte sich die Lage weiter als bedrohlich darstellen. Sie können sich an im Aktienrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden, die prüfen können, ob Ansprüche gegen die Solarworld AG geltend gemacht werden können.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
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Das kann als sicheres Zeichen dafür gewertet werden, dass der zuständige Richter die Beweislage für eindeutig hält. Dafür spricht auch, dass er den Siliziumhersteller aufgefordert hat, seinen Schaden zu beziffern. Das alles heißt noch nicht, dass bereits ein Urteil gefällt wurde. Aber es ist ein deutlicher Fingerzeig in welche Richtung der Prozess steuern wird. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

Hintergrund für die Schadensersatzklage ist, dass die Solarworld AG langfristige Lieferverträge angeblich nicht eingehalten hat. Das Bonner Unternehmen vertrat bisher den Standpunkt, dass die Klage nicht gerechtfertigt sei, da der US-Markt durch chinesische Dumping-Importe belastet sei. Nach US-Recht könnten vertragliche Vereinbarungen daher nicht mehr durchgesetzt werden. Dieses Argument scheint bei dem zuständigen Richter allerdings nicht zu verfangen. Gibt das Gericht der Klage statt, kommt eine hohe Belastung auf Solarworld zu, für die das Unternehmen offenbar keine Rücklagen gebildet hat.

Allerdings kündigte Solarworld bereits an, im Falle eines negativen Urteils Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen geht auch weiterhin nicht von der Durchsetzbarkeit der Schadensersatzansprüche in Deutschland aus, da nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken gegen die Lieferverträge bestünden.

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