Köln: Die Richter trafen die richtige Entscheidung - das Erscheinen Erdogans auf den Großleinwänden hätte die Stimmung angeheizt und möglicherweise zur Radikalisierung beigetragen!
Datum: Montag, dem 01. August 2016
Thema: Köln News


Zum Verbot der Zuschaltung Erdogans per Satellit :

Düsseldorf (ots) - Wer die Bilder von der gestrigen Kundgebung am Kölner Rheinufer gesehen hat, den beschleichen arge Zweifel, ob die türkischen Mitbürger bei uns wirklich so integriert sind, wie das vor allem linke deutsche Politiker gern beteuern.

Zumindest ein Teil lehnt unser westliches Wertesystem ab. Das ist unschwer daran zu erkennen, dass sie den türkischen Präsidenten Erdogan als Helden der Demokraten feiern, obwohl er die demokratischen Rechte in seinem Land derzeit mit Füßen tritt und seine Kritiker mit aller Härte verfolgen lässt.

Bei seinen Deutschland-Besuchen hat Erdogan die hier lebenden Türkischstämmigen aufgerufen, ihre Eigenart zu bewahren und sich nur ja nicht zu assimilieren.

Möglicherweise hätte er diese Aufforderung bekräftigt, wenn er sich gestern hätte zuschalten können. Das allerdings wäre kein ausreichender Grund für ein Verbot.

Wohl aber mussten die Gerichte aller drei angerufenen Instanzen davon ausgehen, dass sein Erscheinen auf den Großleinwänden die Stimmung angeheizt und möglicherweise zur Radikalisierung beigetragen hätte.

Insofern haben die Richter richtig entschieden, als sie die Zuschaltung per Satellit untersagten.

Kommentar von Detlev Hüwel

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3392144, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Wer die Bilder von der gestrigen Kundgebung am Kölner Rheinufer gesehen hat, den beschleichen arge Zweifel, ob die türkischen Mitbürger bei uns wirklich so integriert sind, wie das vor allem linke deutsche Politiker gern beteuern.

Zumindest ein Teil lehnt unser westliches Wertesystem ab. Das ist unschwer daran zu erkennen, dass sie den türkischen Präsidenten Erdogan als Helden der Demokraten feiern, obwohl er die demokratischen Rechte in seinem Land derzeit mit Füßen tritt und seine Kritiker mit aller Härte verfolgen lässt.

Bei seinen Deutschland-Besuchen hat Erdogan die hier lebenden Türkischstämmigen aufgerufen, ihre Eigenart zu bewahren und sich nur ja nicht zu assimilieren.

Möglicherweise hätte er diese Aufforderung bekräftigt, wenn er sich gestern hätte zuschalten können. Das allerdings wäre kein ausreichender Grund für ein Verbot.

Wohl aber mussten die Gerichte aller drei angerufenen Instanzen davon ausgehen, dass sein Erscheinen auf den Großleinwänden die Stimmung angeheizt und möglicherweise zur Radikalisierung beigetragen hätte.

Insofern haben die Richter richtig entschieden, als sie die Zuschaltung per Satellit untersagten.

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