Burkini-Streit in Frankreich: Das Verbot von ''Burkinis'' und ähnlichen Kleidungsstücken verletzt Grundfreiheiten - das hätten sich jene Politiker auch selbst denken können, die solche Verbote er
Datum: Samstag, dem 27. August 2016
Thema: Köln News


Zum Burkini-Streit in Frankreich:

Köln (ots) - Na prima.

Französische Kommunalpolitiker und Polizisten haben islamistischen Propagandaplattformen weltweit einen PR-Coup frei Haus geliefert:

Was illustriert die angebliche Demütigung sämtlicher Muslime im Westen anschaulicher als jene Bildsequenz aus Nizza, in der eine muslimische Frau am Strand von Beamten dazu gebracht wird, ihr kapuzenartiges Oberteil abzulegen?

Als ob das nicht reichen würde, wird diese Aktion im weltweiten Netz übertrieben als "Entkleiden" dargestellt.

Die fatale Wirkung dieser Veröffentlichung wird anhalten, auch wenn das höchste französische Verwaltungsgericht nun das Verbot von verhüllender Strandbekleidung in einer anderen Kommune gekippt hat.

Die Richter weisen auf einen simplen Sachverhalt hin: Das Verbot von "Burkinis" und ähnlichen Kleidungsstücken verletzt Grundfreiheiten.

Das hätten sich jene Politiker auch selbst denken können, die solche Verbote erlassen haben - angeblich im Namen der Laizität, der Trennung von Religion und Staat.

Erreicht haben die Initiatoren natürlich das glatte Gegenteil: Strände werden zum Ort religiöser Auseinandersetzung.

Diese Eskalation war auch das Ziel von Konservativen und Sozialisten, die fürchten, dass die Rechtsextremisten um Marine Le Pen ihnen sonst die Schau stehlen.

E s ist legitim, wenn der französische Staat das Gebot religiöser Neutralität beispielsweise bei der Kleidung von Beamtinnen und Beamten im Dienst durchsetzt. Überdies muss niemand muss die sektiererischen Verhüllungsvorschriften konservativer Muslime persönlich billigen.

Aber ob sich eine Frau im Privaten diesen absurden Vorgaben beugt - und sich vielleicht durch einen "Burkini" einen Rest an Freizügigkeit bewahrt - oder ob sie nicht tut, das geht den Staat nichts an.

Schade, dass es einen Spruch hoher Richter brauchte, um so eine Banalität klarzustellen.

(Weitere interessante News zu Frankreich gibt es hier: http://www.frankreich-news.net/modules.php?name=News.)

Pressekontakt:

Kölnische Rundschau
Raimund Neuß
Telefon: 0228-6688-546
print@kr-redaktion.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/70111/3414038, Autor siehe obiger Artikel.

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Was illustriert die angebliche Demütigung sämtlicher Muslime im Westen anschaulicher als jene Bildsequenz aus Nizza, in der eine muslimische Frau am Strand von Beamten dazu gebracht wird, ihr kapuzenartiges Oberteil abzulegen?

Als ob das nicht reichen würde, wird diese Aktion im weltweiten Netz übertrieben als "Entkleiden" dargestellt.

Die fatale Wirkung dieser Veröffentlichung wird anhalten, auch wenn das höchste französische Verwaltungsgericht nun das Verbot von verhüllender Strandbekleidung in einer anderen Kommune gekippt hat.

Die Richter weisen auf einen simplen Sachverhalt hin: Das Verbot von "Burkinis" und ähnlichen Kleidungsstücken verletzt Grundfreiheiten.

Das hätten sich jene Politiker auch selbst denken können, die solche Verbote erlassen haben - angeblich im Namen der Laizität, der Trennung von Religion und Staat.

Erreicht haben die Initiatoren natürlich das glatte Gegenteil: Strände werden zum Ort religiöser Auseinandersetzung.

Diese Eskalation war auch das Ziel von Konservativen und Sozialisten, die fürchten, dass die Rechtsextremisten um Marine Le Pen ihnen sonst die Schau stehlen.

E s ist legitim, wenn der französische Staat das Gebot religiöser Neutralität beispielsweise bei der Kleidung von Beamtinnen und Beamten im Dienst durchsetzt. Überdies muss niemand muss die sektiererischen Verhüllungsvorschriften konservativer Muslime persönlich billigen.

Aber ob sich eine Frau im Privaten diesen absurden Vorgaben beugt - und sich vielleicht durch einen "Burkini" einen Rest an Freizügigkeit bewahrt - oder ob sie nicht tut, das geht den Staat nichts an.

Schade, dass es einen Spruch hoher Richter brauchte, um so eine Banalität klarzustellen.

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