Michael Bertrams, Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs, fordert eine konsequente Ahndung des Leugnens oder Verharmlosens der NS-Verbrechen!
Datum: Mittwoch, dem 14. September 2016
Thema: Köln News


Michael Bertrams zur Leugnung oder Verharmlosung von NS-Verbrechen:

Köln (ots) - Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat eine konsequente Ahndung des Leugnens oder Verharmlosens der NS-Verbrechen gefordert.

Einzelne Urteile aus jüngster Zeit dehnten "den Rahmen des Erlaubten in unerträglicher Weise aus", schreibt der Jurist im "Kölner Stadt-Anzeiger".

Damit werde einer Umdeutung der NS-Vergangenheit Vorschub geleistet, wie sie die AfD-Vorsitzende Frauke Petry mit ihrer Forderung betreibe, den vom NS-Rassenwahn durchsetzten Begriff "völkisch" wieder positiv zu besetzen.

"Das setzt auf das Vergessen und findet den Beifall derer, die den Holocaust leugnen oder verharmlosen", warnte Bertrams. Es sei "wichtig, dem entgegenzuwirken" - auch in der Rechtsprechung.

Bertrams bezog sich in seiner Kritik auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg. Es hatte einen von den Vorinstanzen verurteilten NPD-Funktionär freigesprochen.

Dieser hatte die Zustände im ehemaligen deutschen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden In Deutschland angezweifelt und als "Propagandalügen der Sieger" bezeichnet.

Das Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust steht in Deutschland seit 1994 unter Strafe.

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 3149

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66749/3428257, Autor siehe obiger Artikel.

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Einzelne Urteile aus jüngster Zeit dehnten "den Rahmen des Erlaubten in unerträglicher Weise aus", schreibt der Jurist im "Kölner Stadt-Anzeiger".

Damit werde einer Umdeutung der NS-Vergangenheit Vorschub geleistet, wie sie die AfD-Vorsitzende Frauke Petry mit ihrer Forderung betreibe, den vom NS-Rassenwahn durchsetzten Begriff "völkisch" wieder positiv zu besetzen.

"Das setzt auf das Vergessen und findet den Beifall derer, die den Holocaust leugnen oder verharmlosen", warnte Bertrams. Es sei "wichtig, dem entgegenzuwirken" - auch in der Rechtsprechung.

Bertrams bezog sich in seiner Kritik auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg. Es hatte einen von den Vorinstanzen verurteilten NPD-Funktionär freigesprochen.

Dieser hatte die Zustände im ehemaligen deutschen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden In Deutschland angezweifelt und als "Propagandalügen der Sieger" bezeichnet.

Das Leugnen oder Verharmlosen des Holocaust steht in Deutschland seit 1994 unter Strafe.

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