ARAG Verbrauchertipps zu Winterreifen
Datum: Donnerstag, dem 06. Oktober 2016
Thema: Köln Infos


M+S-Symbol/Motorroller/Österreich/Mietwagen

Winterreifen: Auf M+S-Symbol achten

Die Fahreigenschaften von Sommerreifen nehmen bei Temperaturen von unter fünf Grad Celsius kontinuierlich ab, da die Gummimischung nicht auf diese Temperaturen ausgelegt ist. Die Reifen verhärten und die Haftung reduziert sich. M+S-Reifen hingegen haben eine deutlich weichere Gummimischung. Sie kommen auch mit tiefen Temperaturen gut zurecht und haften beim Anfahren, Bremsen und in Kurven bei niedrigen Temperaturen besser auf dem Straßenbelag. Sommer- und Winterreifen unterscheiden sich laut ARAG Experten auch in Bezug auf das Profil. So haben Winterreifen normalerweise nicht nur ein tieferes Profil, sondern dieses weist zudem Lamellen aus. Dank dieser Lamellen punkten Winterreifen auf losem Untergrund und sorgen bei Schnee für deutlich mehr Grip. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Darauf sollten Autofahrer dringend achten, denn das Fahren ohne M+S-Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet 60 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen sogar 80 Euro an. Damit ist laut ARAG Experten auch der Eintrag eines Punktes im Flensburger Fahreignungsregister verbunden.

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Winterreifenpflicht gilt auch für Roller

Auch Mofas, Motorroller und Motorräder unterliegen der Winterreifenpflicht. Wer in den Wintermonaten mit einem motorisierten Zweirad unterwegs ist, muss die Bereifung des Bikes - ebenso wie Autofahrer - der jeweiligen Wettersituation anpassen. In der gesetzlichen Regelung ist die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt sie auch für motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportmaschine. Obwohl einige Reifenhersteller bereits Winterreifen für Roller und Motorräder anbieten, gibt es nicht für alle Zweiradtypen einen entsprechenden Pneu, beklagen ARAG Experten. Daher kann der Rat nur lauten: Bei winterlichen Straßenbedingungen das Zweirad lieber stehen lassen!

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Winterreifenpflicht in Österreich

In einigen Nachbarländern gilt gleichfalls eine Pflicht, bei Schnee und Eis mit Winterreifen ausgestattet zu sein. Wer z.B. in Österreich vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld; darüber hinaus kann sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Bei zusammenhängender Schneedecke dürfen alternativ auch Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden.

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Im Winter bei Mietwagen auf die Bereifung achten

ARAG Experten weisen darauf hin, dass viele Autovermieter nur einen Teil ihrer Flotte mit Winterreifen ausstatten. Autofahrer sollten daher bereits bei der Buchung auf Winterreifen bestehen und bei Fahrtantritt auf die Bereifung achten. So werden Gefahren und Konflikte mit den Ordnungshütern vermieden. Allerdings müssen sich die Nutzer dafür auf teilweise hohe Zusatzkosten gefasst machen, denn die Anbieter verlangen Winterreifen-Aufschläge in unterschiedlicher Höhe. Ein Preisvergleich kann sich durchaus lohnen; vor Vertragsabschluss sollte man sich daher nach den genauen Konditionen erkundigen. Übrigens: Ist der Anbieter trotz winterlicher Verhältnisse bei Entgegennahme eines bestellten Leihwagens nicht in der Lage, ein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung zu stellen, ist der Mieter berechtigt, von der Reservierung zurückzutreten. Das Fahrzeug kann dann nämlich als nicht verkehrstauglich angesehen werden.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de

(Weitere interessante Kanada News & Kanada Infos gibt es hier.)

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M+S-Symbol/Motorroller/Österreich/Mietwagen

Winterreifen: Auf M+S-Symbol achten

Die Fahreigenschaften von Sommerreifen nehmen bei Temperaturen von unter fünf Grad Celsius kontinuierlich ab, da die Gummimischung nicht auf diese Temperaturen ausgelegt ist. Die Reifen verhärten und die Haftung reduziert sich. M+S-Reifen hingegen haben eine deutlich weichere Gummimischung. Sie kommen auch mit tiefen Temperaturen gut zurecht und haften beim Anfahren, Bremsen und in Kurven bei niedrigen Temperaturen besser auf dem Straßenbelag. Sommer- und Winterreifen unterscheiden sich laut ARAG Experten auch in Bezug auf das Profil. So haben Winterreifen normalerweise nicht nur ein tieferes Profil, sondern dieses weist zudem Lamellen aus. Dank dieser Lamellen punkten Winterreifen auf losem Untergrund und sorgen bei Schnee für deutlich mehr Grip. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Darauf sollten Autofahrer dringend achten, denn das Fahren ohne M+S-Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet 60 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen sogar 80 Euro an. Damit ist laut ARAG Experten auch der Eintrag eines Punktes im Flensburger Fahreignungsregister verbunden.

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Winterreifenpflicht gilt auch für Roller

Auch Mofas, Motorroller und Motorräder unterliegen der Winterreifenpflicht. Wer in den Wintermonaten mit einem motorisierten Zweirad unterwegs ist, muss die Bereifung des Bikes - ebenso wie Autofahrer - der jeweiligen Wettersituation anpassen. In der gesetzlichen Regelung ist die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt sie auch für motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportmaschine. Obwohl einige Reifenhersteller bereits Winterreifen für Roller und Motorräder anbieten, gibt es nicht für alle Zweiradtypen einen entsprechenden Pneu, beklagen ARAG Experten. Daher kann der Rat nur lauten: Bei winterlichen Straßenbedingungen das Zweirad lieber stehen lassen!

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Winterreifenpflicht in Österreich

In einigen Nachbarländern gilt gleichfalls eine Pflicht, bei Schnee und Eis mit Winterreifen ausgestattet zu sein. Wer z.B. in Österreich vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld; darüber hinaus kann sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden. Bei zusammenhängender Schneedecke dürfen alternativ auch Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern montiert werden.

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Im Winter bei Mietwagen auf die Bereifung achten

ARAG Experten weisen darauf hin, dass viele Autovermieter nur einen Teil ihrer Flotte mit Winterreifen ausstatten. Autofahrer sollten daher bereits bei der Buchung auf Winterreifen bestehen und bei Fahrtantritt auf die Bereifung achten. So werden Gefahren und Konflikte mit den Ordnungshütern vermieden. Allerdings müssen sich die Nutzer dafür auf teilweise hohe Zusatzkosten gefasst machen, denn die Anbieter verlangen Winterreifen-Aufschläge in unterschiedlicher Höhe. Ein Preisvergleich kann sich durchaus lohnen; vor Vertragsabschluss sollte man sich daher nach den genauen Konditionen erkundigen. Übrigens: Ist der Anbieter trotz winterlicher Verhältnisse bei Entgegennahme eines bestellten Leihwagens nicht in der Lage, ein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung zu stellen, ist der Mieter berechtigt, von der Reservierung zurückzutreten. Das Fahrzeug kann dann nämlich als nicht verkehrstauglich angesehen werden.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
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Lindenstraße 14
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